In der Winterzeit können an den Wasserzählern Schäden durch Frosteinwirkung entstehen. Um dem vorzubeugen, ist dort, wo eine mögliche Gefahr durch Frostschäden zu vermuten ist eine geeignete Schutzmaßnahme durchzuführen. Nach den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeindewerke Speicher obliegt diese Verpflichtung dem Anschlussnehmer. Ein durch Frost entstandener Schaden geht zu seinen Lasten.
Im eigenen Interesse sollte jeder darauf achten, dass sein Wasserzähler ohne Frostschaden durch den Winter kommt.