1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Spangdahlem für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 15. November 2024 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Zimmer 112, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-speicher.de, Rubrik Bürgerservice - Auswahl „Bürgerhaushalt“, zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Spangdahlem haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister oder elektronisch an |
Haushalt@vg-speicher.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.