Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan-Entwurf „Am Maisbach - 2. Änderung“ der Ortsgemeinde Herforst
Der Ortsgemeinderat Herforst hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes nach § 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Planung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Offenlage der Planung informieren.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich in der Ortsgemeinde Herforst in einem nördlich gelegenen Innenbereich. Erschlossen wird das Gelände von der Birkenstraße aus über die Peter-Meiers-Straße. Es grenzt im Norden an die Bebauung der Poststraße und im Osten an die Bebauung der Waldstraße. Südlich wird das Plangebiet von der Bebauung der Rosenstraße und der Birkenstraße eingegrenzt. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Maisbachweg bzw. an dort gelegene Grün- und Gartenflächen an. Die genaue Lage des Gebietes ist aus der beigefügten, unmaßstäblich verkleinerten Planskizze ersichtlich.
Planungsziel
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Wohnbaugebietes zur Deckung des bestehenden Bedarfs an Wohnbauflächen sowie die Anpassung der Festsetzungen zur Ermöglichung einer Bebauung nach aktuellen Standards. Auch die Erschließung soll den aktuellen Erfordernissen und Bedürfnissen angepasst werden.
Offenlage
Der Ortsgemeinderat Herforst hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 die vorgelegten Planentwurfsunterlagen gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Entsprechend dieses Beschlusses liegen die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Maisbach - 2. Änderung“ mit Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung sowie weiterer Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, und zwar im Zeitraum von
Montag, 05.12.2022
bis Freitag, 06.01.2023
zur allgemeinen Information öffentlich aus.
In dieser Zeit liegt die Planung im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher zu jedermanns Einsicht bereit. Der Plan ist einzusehen:
Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr- 15.30 Uhr,
Donnerstag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr - 18.30 Uhr,
Freitag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr.
Darüber hinaus kann die Planung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon: 0 65 62 / 64-42) auch während der übrigen Dienststunden eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Startseite der Internetpräsentation der Verbandsgemeinde Speicher (www.vg-speicher.de) unter
=> Bürgerservice
=> Bauleitplanung / Bebauungspläne im laufenden Verfahren
=> Herforst
=> B-Plan „Am Maisbach - 2. Änderung“
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege zur Planung äußern.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 06.01.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher (Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) eingebracht werden.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 6 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.