Am Dienstag, den 07.11.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Dr. Edgar Haubrich und im Beisein von Bürgermeister Marcus Konrad eine Sitzung des Ortsgemeinderates Preist statt.
Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen, -plätzen durch Leitungen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Sinne des § 45 LStrG
Der Ortsgemeinderat hat die Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes bis zur nächsten Sitzung vertagt, da der Vertragsentwurf durch Ortsbürgermeister Dr. Haubrich geprüft werden soll.
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Preist (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrender Beiträge)
Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Ortsgemeinderat wegen Befangenheit beschlussunfähig.
7. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Preist
Der Ortsgemeinderat hat v. g. Satzung beschlossen. Die Friedhofssatzung wurde ergänzt durch die Möglichkeit einer anonymen Baumbestattung.
12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes in der Ortsgemeinde Preist
Der Ortsgemeinderat hat der Änderung der v. g. Satzung zugestimmt. Die Satzung wurde ergänzt durch die Gebühren der Baumgrabstätten.
Übertragung der Option zur Beteiligung bzw. Teilerwerb am Solarpark „Auf dem Mühlenbüsch“ in Preist von der Ortsgemeinde auf die Photovoltaikprojekte Preist AöR
Der Ortsgemeinderat hat der der Übertragung der Option zur Beteiligung bzw. Teilerwerb am Solarparkt „Auf dem Mühlenbüsch“ in Preist auf die Photovoltaikprojekte Preist AöR zugestimmt.
Brandschutzmaßnahmen Keltenhalle Preist
Der Ortsgemeinderat hat beschlossen
Refinanzierung des Neubaugebietes „Bei der Kirch“
Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, die zur aufsichtsbehördlichen Anerkennung der Finanzierbarkeit und der sich hieraus ergebenden Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erteilung weiterer Kreditgenehmigungen notwendigen Punkte a) bis d):
a) Die Ortsgemeinde Preist verpflichtet sich, die Grundstücke kostendeckend unter Berücksichtigung aller gemeindlichen Ausgaben (einschließlich Planung, Vorfinanzierung, gemeindlicher Erschließungsanteil, Maßnahmen der Außengebietsentwässerung etc.) zu vermarkten.
b) Die Ortsgemeinde Preist verpflichtet sich bei einer zeitverzögerten Veräußerung spätestens alle fünf Jahre nach Erstvermarktung eine Anpassung der Grundstückspreise vorzunehmen, soweit dies zur Kostendeckung erforderlich ist (z. B. aufgrund von Vorfinanzierungskosten).
c) Die Ortsgemeinde Preist verpflichtet sich eine alternative (Re-)Finanzierung bereits entstandener Kosten (z. B. für Grunderwerb) sicherzustellen und nachzuweisen, sofern das Erschließungsvorhaben nicht realisiert wird.
d) Die Ortsgemeinde Preist erklärt, dass (u. a. unter Berücksichtigung noch vorhandener Baugebietsflächen, der konkreten Nachfrage von Bauinteressenten und den zuletzt realisierten Neubauvorhaben) der Bedarf zur Ausweisung des Neubaugebietes im geplanten Umfang besteht und eine zeitnahe kostendeckende Vermarktung mit Blick auf die zu erwartenden Kosten realistisch ist.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Bei der Kirch“;
a) Überleitung des Verfahrens ins sog. Regelverfahren (Aufstellungsbeschluss)
b) Beibehaltung des bisherigen städtebaulichen Konzepts
c) Vergabe von Planungsleistungen
Der Ortsgemeinderat hat folgendes beschlossen:
a) Die Überführung des nach § 13b BauGB begonnenen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bei der Kirch“ ins Regelverfahren. Dieser Beschluss stellt gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss dar. Der künftige Geltungsbereich bleibt unverändert.
b) Die bisherige städtebauliche Konzeption aus dem „Altverfahren“ wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Preist vom 12.07.2022 zunächst in das neue Verfahren übernommen. Über evtl. erforderliche Änderungen entscheidet der Ortsgemeinderat Preist im Zuge des Verfahrens.
c) Der Ortsgemeinderat Preist ermächtigt den Ortsbürgermeister – sofern erforderlich, nach Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens - sowohl für die städtebaulichen Planungsleistungen, als auch für alle weiteren erforderlichen Planungen und Fachgutachten zur Vergabe an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter. Der Ortsgemeinderat ist über das jeweilige Ergebnis zu informieren.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB;
Bauvoranfrage zur Errichtung einer gewerblichen Produktions- und Lagerhalle im Außenbereich der Ortsgemeinde Preist
Der Ortsgemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer gewerblichen Produktions- und Lagerhalle erteilt.
Vertragsangelegenheiten
Wegen einer Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten der Westnetz GmbH für Mittelspannungskabelleitungen inkl. Zubehör wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, mit der Westnetz GmbH über eine höhere Entschädigung zu verhandeln.
Vertragsangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, trotz Verjährung einen Teilbetrag einer Rechnung auszuzahlen.
Bau und Grundstücksangelegenheiten;
Möglicher Verkauf einer gemeindeeigenen Fläche Gemarkung Preist, Im Hufacker, Flur 16, Flurstück-Nr. 146/2
Der Ortsgemeinderat hat einer Veräußerung der v. g. Parzelle nicht zugestimmt.
Bau und Grundstücksangelegenheiten;
Möglicher Verkauf einer gemeindeeigenen Teilfläche Gemarkung Preist, Flur 16, Flurstück-Nr. 134/2
Der Ortsgemeinderat hat einer Veräußerung der v. g. Parzelle nicht zugestimmt.