| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung des Forstverbandes Speicher für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werden am 01.12.2023 den Mitgliedern der Verbandsversammlung zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Zimmer 108, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden Beilingen, Herforst, Orenhofen, Preist und Spangdahlem sowie der Stadt Speicher haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an Haushalt@vg-speicher.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |