Der Ortsgemeinderat Orenhofen hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt und dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
12.12.2022 bis einschließlich 20.12.2022
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 112, zur Einsicht offen.