über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 und die Entlastungserteilung.
Der Verbandsgemeinderat Speicher hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
19.12.2022 bis einschließlich 28.12.2022
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 107, zur Einsicht offen.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird um vorherige Terminabsprache gebeten.