Der Verbandsgemeinderat Speicher hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
18.12.2023 bis einschließlich 28.12.2023
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 107, zur Einsicht offen.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird um vorherige Terminabsprache gebeten.