über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Philippsheim für das Haushaltsjahr 2022 und die Entlastungserteilung.
Der Ortsgemeinderat Philippsheim hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, gemäß § 114 (1 ) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
18.12.2023 bis einschließlich 28.12.2023
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 108, zur Einsicht offen.