Am 02.12.2024 fand unter Vorsitz des Beigeordneten Gerd Schmitt und im Beisein des Bürgermeisters Marcus Konrad, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Beilingen statt.
Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Beigeordneter Schmitt verpflichtete die gewählten Ratsmitglieder
Marcus Mohr
Martin Leinen
Sebastian Etten
vor ihrem Amtseintritt namens der Ortsgemeinde Beilingen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Patric Steinmetz konnte der Sitzung nicht beiwohnen. Er wird in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung verpflichtet.
Weiter kann die gesetzlich vorgeschriebene Zahl der Ratsmitglieder nach § 29 GemO nicht erfüllt werden. Die Nachrücker werden in ihrer gewählten Reihenfolge einzeln angeschrieben.
Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters
Da in der Ortsgemeinde Beilingen keine Bewerbung zur Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters eingereicht wurde, fand am 09.06.2024 keine Direktwahl desselben statt. Der Ortsbürgermeister muss daher vom Gemeinderat gemäß § 40 Gemeindeordnung gewählt werden.
In der konstituierenden Sitzung am 26.08.2024 wurde kein Kandidat für das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters vorgeschlagen. Somit konnte keine Wahl stattfinden.
Nun wurde in geheimer Wahl der Beigeordnete Gerd Schmitt zum ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt. Das beauftragte Ratsmitglied Torsten Heinz ernannte und vereidigte Herrn Schmitt zum Ortsbürgermeister und überreichte die Ernennungsurkunde.
Wahl der Beigeordneten
Der Ortsgemeinderat hat in geheimer Wahl folgende Personen zu Beigeordneten gewählt:
Erster Beigeordneter: Torsten Heinz
Beigeordnete: Julia Wasems.
Ortsbürgermeister Schmitt ernannte die Beigeordneten zu Ehrenbeamten und händigte die Ernennungsurkunden aus.
Im Anschluss nahm er die Vereidigung und Amtseinführung vor.
Satzung der Ortsgemeinde Beilingen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025
Der Ortsgemeinderat hat entgegen dem Vorschlag der Verwaltung die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A = 250 %
Grundsteuer B = 375 %
Gewerbesteuer = 380%
Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Haushalt 2025 der Ortsgemeinde Beilingen
Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
Haushaltsplan und –satzung der Ortsgemeinde Beilingen sowie der Jagdgenossenschaft Beilingen für das Haushaltsjahr 2025
Der Ortsgemeinderat beschloss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie der Jagdgenossenschaft Beilingen für das Haushaltsjahr 2025 mit den geänderten Hebesätzen.
Bedarfsplanung für eine 2. Kindertagesstätte in der Stadt Speicher als Ersatz für die Kita des St.-Vinzenzhauses
Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, dass der Stadt Speicher und den Ortsgemeinden Preist, Beilingen und Philippsheim weiterhin der Bedarf von 14 Kita-Gruppen geltend gemacht werden soll und damit 3 Kita-Gruppen für die 2. Kita des Einzugsbereiches eingeplant werden.
Bauleitplanung in der Verbandsgemeinde Speicher; 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Thema „Sonderbauflächen für Photovoltaik“ Zustimmung der Gemeinde nach § 67 Abs. 2 S. 2 GemO
Der Ortsgemeinderat hat der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Speicher zum Thema „Sonderbauflächen für Photovoltaik“ zugestimmt.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB; Erweiterung einer Biogasanlage im Außenbereich der Ortsgemeinde Beilingen
Der Ortsgemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Erweiterung einer Biogasanlage im Außenbereich erteilt.
Vertragsangelegenheiten; Verlegung eines Einspeisekabels zur PV-Anlage Spangdahlem; Nutzungsvertrag für die Errichtung einer Kabeltrasse in der Gemarkung Beilingen
Der Ortsgemeinderat hat Ortsbürgermeister Schmitt zur Vertragsunterzeichnung bevollmächtigt.