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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 51/2022
Aus den Gemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Spangdahlem am 14.12.2022

Am Mittwoch, dem 14. Dezember 2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Alois Gerten und im Beisein von Bürgermeister Marcus Konrad eine Sitzung des Ortsgemeinderates Spangdahlem statt.

Ergänzungssatzung "Stiftstraße" der Ortsgemeinde Spangdahlem

a) Abwägung der in der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Eingaben und Anregungen:

Der Aufnahme der Hinweise sowie Änderungen und Ergänzungen der in der Abwägungstabelle gesondert markierten Eingaben hat der Ortsgemeinderat zugestimmt.

b) Satzungsbeschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss die Ergänzungssatzung „Stiftstraße“ nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB.

Die Satzung sowie alle dazugehörigen Unterlagen und Erläuterungen wurden gebilligt bzw. wurden entsprechend dem Abwägungsergebnis geändert und ergänzt.

Die Verwaltung wurde beauftragt die Satzung nach Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister öffentlich bekannt zu machen.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Spangdahlem sowie Erteilung der Entlastung gemäß § 114 Gemeindeordnung

Der Ortsgemeinderat stellte den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 fest und erteilte die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese vertreten haben.

Ortssanierung in der Ortsgemeinde Spangdahlem

a) Anerkennung der Gesamtabrechnung

Der Ortsgemeinderat bewilligte die vorliegende Gesamtschlussrechnung der Ortssanierung Spangdahlem und beauftragte den Ortsbürgermeister bzw. die Verwaltung diese zur Prüfung der ADD vorzulegen.

b) Bereitstellung der Haushaltsmittel

Der Ortsgemeinderat beschloss zu gegebener Zeit und nach Prüfung des Bescheides der ADD die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Rückzahlung zu schaffen.

c) Verzicht auf die Erhebung von Ausgleichsbeträgen

Der Ortsgemeinderat verzichtete aus den im Sachverhalt geschilderten Gründen gem. § 155 Abs. 3 S. 1 BauGB auf die Festsetzung von Ausgleichsbeträgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Allgemeinverfügung in der Wochenzeitung „Et Bletchen“ zu veröffentlichen.

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen;

Spende der Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm für die Um- und Neugestaltung des Spielplatzes in Spangdahlem

Der Ortsgemeinderat Spangdahlem stimmte der Annahme und der Verwendung der Spende gem. § 94 (3) GemO zu.