über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hosten für das Haushaltsjahr 2022 und die Entlastungserteilung.
Der Ortsgemeinderat Hosten hat in seiner Sitzung am 04.12.2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
27.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 108, zur Einsicht offen.