über die Feststellung des Jahresabschlusses des Forstverbandes Speicher für das Haushaltsjahr 2022 und die Entlastungserteilung.
Die Forstverbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und dem Verbandsvorsteher sowie dem Stellvertreter, soweit dieser ihn vertreten hat, gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
27.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 108, zur Einsicht offen.
54662 Speicher, den 19.12.2023