Am 10.12.2024 fand unter Vorsitz von Stadtbürgermeisterin Birthe Thomsen eine Sitzung des Stadtrates Speicher statt.
Satzung der Stadt Speicher über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025
Der Stadtrat Speicher beschloss die vorgenannte Satzung.
Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | = | 500 % |
| Grundsteuer B | = | 615 % |
| Gewerbesteuer | = | 380 % |
Eine Re-Evaluierung der o.g. Hebesätze wird im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 stattfinden.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB;
Errichtung einer Eigenstromerzeugungsanlage im Außenbereich der Stadt Speicher
Der Stadtrat Speicher stimmte der Errichtung einer Eigenstromerzeugungsanlage (Photovoltaikanlage) in der Gemarkung Speicher, Flur 33, Flurstück Nummer 71 (Außenbereich) zu.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB;
Errichtung einer Eigenstromerzeugungsanlage im Außenbereich der Stadt Speicher
Der Stadtrat Speicher stimmte der Errichtung einer Eigenstromerzeugungsanlage (Photovoltaikanlage) in der Gemarkung Speicher, Flur 28, Flurstück Nummer 3 (Außenbereich) zu.