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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 6/2023
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Speicher für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 10.02.2023 dem Stadtrat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Zimmer 107, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-speicher.de, Rubrik „Bürgerhaushalt“, zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Speicher haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Stadtbürgermeister oder elektronisch an Haushalt@vg-speicher.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Stadt Speicher, 06.02.2023
gez. Hirschberg
Stadtbürgermeister