Der Ortsgemeinderat Auw an der Kyll hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 ebenso wie der Ortsgemeinderat Hosten in seiner Sitzung am 06.04.2022 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 6.100 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -5.200 €
das Jahresergebnis auf — 900 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 900 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — - 900 €
§ 2 Umlage
Eine Umlage von den Jagdgenossen wird nicht erhoben.
§ 3 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 44.486,18 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 44.696,18 € und zum 31.12.2021 45.596,18 €.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung und -plan der Jagdgenossenschaft Auw an der Kyll - Hosten für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der z. Zt. gültigen Fassung in der Zeit vom 13.02.2023 bis einschließlich 21.02.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher in Speicher, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 108, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.