Der Ortsgemeinderat Spangdahlem hat in der Sitzung am 11. Dezember 2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung und der Satzung der Jagdgenossenschaft Spangdahlem folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.935 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 8.425 € |
| das Jahresergebnis auf | 510 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 8.475 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -8.475 € |
Eine Umlage von den Jagdgenossen wird nicht erhoben.
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 38.796 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt gem. Planung 37.096 € und zum 31.12.2024 voraussichtlich 45.571 €.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung und -plan der Jagdgenossenschaft Spangdahlem für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der zurzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 17. Februar bis einschließlich 25. Februar 2025 während der Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher in Speicher, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 112, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.