Karnevalswagen mit Zugmaschine von mehr als 6 km/h Zulassung benötigen für die Teilnahme am Karnevalsumzug eine allgemeine Betriebserlaubnis ABE und ein Brauchtumsgutachten (wie in den vergangenen Jahren) oder ein Verkehrsgutachten. Die Zugmaschine (mit mehr als 6 km/h Zulassung) muss einen gültigen TÜV Nachweis und eine Haftpflichtversicherung haben.
Die Ortsgemeinde Preist hat einen Termin für die Brauchtumsgutachten vereinbart am Freitag, den 21.02.2025 ab 14:00 Uhr. Es haben sich bereits einige Gruppen gemeldet. Weitere interessierte Gruppen können sich beim 1. Beigeordneten Hans-Peter Schmitz unter 00352 621 479008 oder hpschmitz@leoenergy.lu melden.
Der Förderverein Preist übernimmt auf Antrag für die Preister Gruppen die Hälfte der Gebühren.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle teilnehmenden Gruppen, auch Fußgruppen, um eine Anmeldung zum Karnevalsumzug. Diese können weiterhin bem 1.Beigeordneten Hans-Peter Schmitz erfolgen.