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Ausgabe 8/2024
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen, Herforst

für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Herforst

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31.01.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Herforst sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei der Gemeindewahlleiterin Ortsbürgermeisterin Sigrid Heinemann, Römerstr. 21, 54662 Herforst oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ortsbürgermeisterin Sigrid Heinemann, Römerstr. 21, 54662 Herforst oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr, ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Herforst, den 15.02.2024
gez. Heinemann
Ortsbürgermeisterin
zugleich als Gemeindewahlleiterin