Der Ortsgemeinderat Herforst hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt und dem Bürgermeister, der Ortsbürgermeisterin sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, gemäß § 114 (1 ) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
06.03.2023 bis einschließlich 14.03.2023
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 107, zur Einsicht offen.