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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 9/2023
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung 

über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Herforst für das Haushaltsjahr 2021 und die Entlastungserteilung.

Der Ortsgemeinderat Herforst hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt und dem Bürgermeister, der Ortsbürgermeisterin sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, gemäß § 114 (1 ) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom

06.03.2023 bis einschließlich 14.03.2023

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 107, zur Einsicht offen.

54662 Speicher, den 23.02.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Speicher
gez. Konrad
Bürgermeister