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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 9/2024
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Auw an der Kyll für das Haushaltsjahr 2022 und die Entlastungserteilung

Der Ortsgemeinderat Auw an der Kyll hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom

04.03.2024 bis einschließlich 12.03.2024

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 108, zur Einsicht offen.

54662 Speicher, den 21.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Speicher
gez. Konrad
Bürgermeister