Der Ortsgemeinderat Auw an der Kyll hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
04.03.2024 bis einschließlich 12.03.2024
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 108, zur Einsicht offen.