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Ausgabe 9/2024
Aus den Gemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Auw an der Kyll

Am Dienstag, 20.02.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Günter Kirsch eine Sitzung des Ortsgemeinderates Auw an der Kyll statt.

Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen, -plätzen durch Leitungen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Sinne des § 45 LStrG

Der Ortsgemeinderat Auw an der Kyll stimmt dem Vertragsentwurf, inkl. der Anlagen, zu. Der Ortsbürgermeister wird zur Unterzeichnung ermächtigt.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Auw an der Kyll sowie Erteilung der Entlastung gemäß § 114 Gemeindeordnung

Der Ortsgemeinderat hat den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.

Der Ortsgemeinderat erteilt die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese vertreten haben.

Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Auw an der Kyll

Es wurden keine Vorschläge innerhalb der Frist eingereicht.

Haushaltsplan und -satzung der Ortsgemeinde Auw an der Kyll und der Jagdgenossenschaft Auw an der Kyll/ Hosten für das Haushaltsjahr 2024

Der Ortsgemeinderat Auw an der Kyll beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Auw an der Kyll und der Jagdgenossenschaft Auw an der Kyll/Hosten für das Haushaltjahr 2024.

Vergaben:

Elektrotechnische Ertüchtigung Gemeindehaus – Mietwohnung 1. OG

Der Ortsgemeinderat Auw an der Kyll beschließt, die elektrotechnischen Mängel im Bereich der Mietwohnung des Gemeindehauses und im Bereich des Treppenhauses zu beseitigen. Die Umsetzung der erforderlichen Arbeiten soll durch eine Fachfirma ausgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote von Elektrofachbetrieben einzuholen.

Ortsbürgermeister Kirsch wird ermächtigt, nach Prüfung der vorliegenden Angebote, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Auftragserteilung erfolgt nach Sicherstellung der Finanzierung.

Vergaben:

Brandschutztechnische Ertüchtigung Kellerräume Gemeindehaus

a) Die Verwaltung wird ermächtigt, Vergleichsangebote zur Durchführung der erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen von Fachfirmen einzuholen.

b) Ortsbürgermeister Kirsch wird ermächtigt, nach Prüfung der vorliegenden Angebote, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Auftragserteilung erfolgt nach Sicherstellung der Finanzierung.