Der Ortsgemeinderat Orenhofen hat in der Sitzung am 2. Dezember 2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.600 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.100 € |
| das Jahresergebnis auf | 500 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -500 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 500 € |
Eine Umlage von den Jagdgenossen wird nicht erhoben.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 36.460 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 39.560 € und zum 31.12.2026 40.060 €.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung und –plan der Jagdgenossenschaft Orenhofen für das Haushaltsjahr 2026 liegt gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der zurzeit gültigen Fassung
in der Zeit vom 2. März bis einschließlich 10. März 2026 während der Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher in 54662 Speicher, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 112, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.