Ausgabe 9/2026
Verbandsgemeinde
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Änderungen bei der Einreichung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
Ab dem 01.01.2026 gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen:
- Bauanträge und Bauvoranfragen sind nicht mehr bei der Verbandsgemeinde Speicher, sondern ausschließlich bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (Bauaufsichtsbehörde) einzureichen.
- Bauanträge im Freistellungsverfahren sind weiterhin bei der Verbandsgemeinde Speicher einzureichen.
Ansprechpartner in der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher:
Anika Clemens, 06562 64 43,
a.clemens@vg-speicher.de