Am Donnerstag, 19. Februar 2026 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Alois Gerten und im Beisein von Bürgermeister Marcus Konrad eine Sitzung des Ortsgemeinderates Spangdahlem statt.
Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO des Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsfolgejahr
Der Ortsgemeinderat beschloss die Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO in Höhe von max. 81.250 € und ermächtigte die Verwaltung zur Verbuchung der im Rahmen des Jahresabschlusses möglichen Werte.
Landesförderung "Regionales Zukunftsprogramm"; Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur im Bereich ÖPNV –Erneuerung/Erweiterung der bestehenden ÖPNV-Haltestelle (L46)
Der Ortsgemeinderat ermächtigte Ortsbürgermeister Gerten, unter Einhaltung des geltenden Vergaberechts und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, den Auftrag zur Erneuerung bzw. Erweiterung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Vergaben; Bauliche Änderungen zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Landwirtschaftsgebäudes (Schapp) zu einem Vereinshaus mit Trauzimmer; Grundsatzbeschluss zur Vergabe von Bauleistungen
Der Ortsgemeinderat ermächtigte Ortsbürgermeister Gerten, unter Einhaltung des geltenden Vergaberechts, alle mit der Baumaßnahme anstehenden Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Ortsgemeinderat wird über die durchgeführten Vergaben entsprechend informiert.
Vergaben; Erweiterung/Umrüstung Straßenbeleuchtung im Talweg in der Ortsgemeinde Spangdahlem
Der Ortsgemeinderat Spangdahlem erteilte, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht – welche zwischenzeitlich vorliegt –, den Auftrag zur Aufstellung von zwei Leuchten im Talweg an die Westenergie AG zu einem Angebotspreis von 6.626,53 €.
Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf eines notariellen Kaufangebotes der Ortsgemeinde Spangdahlem an einen Projektierer zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Umgehungsstraße“ zu und ermächtigte den Ortsbürgermeister zur entsprechenden Unterschriftsleistung.