Der Vorsitzende stellt den Antrag den TOP 1 auf TOP 3 zu verschieben. Diesem wird einstimmig entsprochen.
Die Tagesordnung lautet nun wie folgt:
Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Bebauungsplan „Gewerbegebiet – Auf dem Ilskopf“; |
|
| 1.1 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Ans. 1 BauGB |
|
| 1.2 Städtebaulicher Vertrag über Planleistungen |
| 2. | Freiflächenphotovoltaikanlage |
| 3. | Einwohnerfragestunde |
| 4. | Informationen |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Bebauungsplan „Gewerbegebiet – Auf dem Ilskopf“
1.1 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Vorsitzende stellt kurz die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Die Firma Lubig hat zwischenzeitlich ihre Hauptverwaltung und damit den Betriebssitz nach Deuselbach verlegt. Aus diesem Grund ist beabsichtigt die Gebäude sowohl für Produktion als auch Verwaltung zu erweitern.
Für das Betriebsgelände der Firma Lubig GmbH weist der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf eine gewerbliche Baufläche (G) nach § 1 Abs. A Nr. 3 BauNVO aus. Um die Fortentwicklung des Unternehmens bauplanungsrechtlich abzusichern ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich.
Die Grundstücke sind vollständig im Eigentum der Firma Lubig. Die Grenzen des geplanten räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind den Ratsmitgliedern vorliegenden Lageplan zu entnehmen. Als Art der baulichen Nutzung wird „Gewerbegebiet“ (G) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO festgelegt.
Die Firma Lubig ist bereit alle mit der Bebauungsplanung verbundenen Kosten zu übernehmen.
Nach kurzer Beratung des Ortsgemeinderates ergeht folgender Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, für das Plangebiet „Auf dem Ilskopf“ gemäß §2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in §30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält (qualifizierter Bebauungsplan).
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
1.2 Städtebaulicher Vertrag über Planleistungen
Ortsbürgermeister Roland Schmidt stellt die zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Sitzungsvorlage vor.
Für die gewerbliche Fortentwicklung der Fa. Lubig ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Grundstückseigentümer ist bereit, die Planungsleistungen für den Bebauungsplan durch das Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB, Eichenstraße 45, 54516 Wittlich, auf eigene Kosten erstellen zu lassen.
Die Bereitstellung der Planungsleistungen soll durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Ortsgemeinde und dem Grundstückseigentümer geregelt werden. Die formale Durchführung des Bebauungsplanverfahrens obliegt demnach weiterhin der Ortsgemeinde, während der Grundstückseigentümer bzw. das von ihm beauftragte Planungsbüro durch Erbringen der erforderlichen Planungsleistungen sämtliche Verfahrensschritte in Abstimmung mit der Ortsgemeinde vorbereitet.
Nach Beratung des Ortsgemeinderates wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Abschluss des beigefügten Städtebaulichen Vertrages über Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Auf dem Ilskopf“ mit der Firma Josef Lubig GmbH, Neulandstraße 1, 54411 Deuselbach, wird zugestimmt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 2: Freiflächenphotovoltaikanlage
Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über die Option der Aufstellung von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Der Ortsgemeinderat spricht sich jedoch gegen diese Möglichkeit aus, da die Ortsgemeinde Deuselbach eine florierende Landwirtschaft hat und dementsprechend die Flächen benötigt werden. Des Weiteren möchte der Ortsgemeinderat nicht entscheiden, wer eine Freiflächenphotovoltaikanlagen errichten darf und wer nicht. Ortsbürgermeister Roland Schmidt unterbricht die Sitzung von 19:11 Uhr bis 19:20 Uhr aufgrund eines einstimmigen Beschlusses, um den Zuschauern die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu gewähren. Seitens der Verwaltung informiert Herr Loch über die Tatsache, dass der aktuell gültige Flächennutzungsplan eine Errichtung solch einer Anlage nicht vorsieht und man diesen Plan erst mal in einem langwierigen Verfahren ändern müsse.
Der Ortsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Deuselbach grundsätzlich Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nicht zu zulassen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: Einwohnerfragestunde
Von der nach § 16a der GemO und § 21 der Mustergeschäftsordnung gegebenen Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.
Zu TOP 4: Informationen
Der Ortsbürgermeister informiert den Ortsgemeinderat, dass
| - | Im Tennisheim Deuselbach ein Wasserschaden aufgetreten sei und er dies der Verwaltung bereits mitgeteilt habe. Eine Firma komme in den nächsten Tagen vorbei und begutachte den Schaden. |
| - | Die Kreisstraße K17 ab dem 01.01.2024 runtergestuft werde und der LBM den Winterdienst ab dem 01.01.2024 einstellen werde. Die Aufstellung eines Verkehrsschildes „eingeschränkter Winterdienst“ werde durch die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde abgelehnt, da die Straße von Busunternehmen und Müllabfuhrunternehmen genutzt werde. Man sei aber in Verhandlung mit einer Firma, die den Winterdienst ab dem 01.01.2024 durchführen könne. |
| - | Der Seniorennachmittag am 28.01.2024 stattfinden solle. Man möchte hierzu Rücksprache mit der Ortsgemeinde Rorodt halten. |
| - | Der Forstverband Thalfang an einem Förderprogramm des Bundes teilnimmt. Es soll im groben den Artenschutz im Wald sichern. Ein Bestandteil dessen ist eine Stilllegung von insgesamt ca. 70 ha Wald, befristet auf 20 Jahre. Dieses bedeutet zusätzliche Einnahmen von ca. einer Million Euro in den 20 Jahren. |