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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 1/2024
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thalfang

am Erbeskopf am Mittwoch, dem 29.11.2023

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil:

1.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 gem. §§ 95 und 96 GemO

2.

Übernahme der Trägerschaft für die Erbeskopf-Realschule plus durch den Kreis Bernkastel-Wittlich

3.

Anschaffung Finanzsoftware

4.

Mitteilungen und Informationen

II. Nichtöffentlicher Teil:

1.

Personalangelegenheiten

2.

Informationen

I. Öffentlicher Teil:

5. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 gem. §§ 95 und 96 GemO

Bürgermeisterin Vera Höfner verweist auf den vorliegenden I. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für das Haushaltsjahr 2024, der den Ausschussmitgliedern im Vorfeld digital zugegangen ist. Aufgrund kurzfristiger, neuer gesetzlicher Regelungen im Hinblick auf den, im Zusammenhang mit der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP), geforderten Haushaltsausgleich war die Erstellung des Zahlenwerkes eine große Herausforderung und leider erst kurzfristig möglich. Sie dankt Kämmerin Anna-Katharina Ebel für die geleistete Arbeit und übergibt ihr das Wort zur detaillierten Erläuterung der Planunterlagen.

Frau Ebel weist darauf hin, dass die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes alternativlos ist und die neuen gesetzlichen Regelungen die Erwirtschaftung von Überschüssen zur Rückführung der Liquiditätskredite fordern. Um den gesetzlich verpflichtenden Haushaltsausgleich in 2024 zu erreichen ist im vorliegenden Haushaltsentwurf eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 46,66 % notwendig (Vorjahr 43 %). Alternativ müssten Ausgaben gekürzt bzw. verschoben oder zusätzliche Einnahmen generiert werden.

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 307.438 €, was gegenüber dem Vorjahr eine Verschlechterung von 181.446 € bedeutet, die sich unter anderem aus Folgenden wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergibt:

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss informiert die Vorsitzende, dass die geplanten Maßnahmen im Bereich Brandschutz auf dem aktuellen Brandschutzkonzept basieren, da die Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) bezüglich der geforderten Feuerwehrbedarfsplanung aus terminlichen Gründen erst Anfang 2024 stattfinden kann.

Weiterhin führt Frau Ebel aus, dass ab dem 01.07.2024 und den Folgejahren keine Mittel mehr für die Verbandsgemeindebücherei eingestellt sind. Trotz der bildungspolitischen Bedeutung der Einrichtung und der engagierten Leitung erscheint der Erhalt der Bücherei aufgrund der sehr geringen Auslastung wenig sinnvoll. Ein Ausschussmitglied ergänzt, dass sich auch der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur in seiner Sitzung am 07.11.23, aufgrund der sehr geringen Auslastung, einstimmig für eine Schließung der Verbandsgemeindebücherei ausgesprochen hat.

Über eine eventuelle Schließung muss der Verbandsgemeinderat entscheiden.

Sodann erörtert Frau Ebel das Investitionsprogramm. Die im Finanzhaushalt geplanten Investitionen stellen sich wie folgt dar:

Im Produkt 5390 sind für den Glasfaserausbau im Rahmen des sogenannten „Graue-Flecken-Programms“ für 2025 Mittel in Höhe von 650.000 € veranschlagt. Aus der Mitte des Ausschusses wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine freiwillige Ausgabe handelt, die sich die Verbandsgemeinde eigentlich nicht leisten kann. Zudem würden von diesen Mittel auch finanzstarke Kommunen profitieren. Bürgermeisterin Vera Höfner klärt auf, dass es sich hier nur um einen „Vormerkposten“ handelt und der Verbandsgemeinderat zu gegebener Zeit darüber beraten muss.

Frau Ebel teilt weiterhin mit, dass aufgrund der zurzeit laufenden Organisationsuntersuchung durch die Kommunalberatung der Stellenplan aus dem Vorjahr ohne Änderungen übernommen wird. Die Auswirkungen der Organisationsuntersuchung müssten dann gegebenenfalls im Rahmen eines I. Nachtragshaushaltes abgebildet werden.

Bei planmäßiger Entwicklung werden sich die Liquiditätskredite der Verbandsgemeinde, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mittel aus dem PEK-RP, von 9.492.108 € bis zum 31.12.2024 auf 2.397.752 € reduzieren. Die Investitionskredite belaufen sich zum 31.12.2024 auf 14.324.970 €.

Fachbereichsleiterin Beate Kimmling informiert den Ausschuss über den Wunsch der betreuenden Grundschule Thalfang eine zusätzliche Betreuungskraft einzustellen, was Mehrkosten in Höhe von rd. 12.000 € verursachen würde. Bevor diese im Haushalt Berücksichtigung finden können, sollen dem Ausschuss zunächst jedoch belastbare Belegungszahlen vorgelegt werden.

Die Vorsitzende dankt Frau Ebel für die ausführliche Darstellung der Planunterlagen. Die Fraktionen sind nunmehr aufgefordert ihrerseits zu beraten, mit dem Ziel in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 12.12.2023 den Haushaltsplan 2024 zu beschließen.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 2: Übernahme der Trägerschaft für die Erbeskopf-Realschule plus durch

den Kreis Bernkastel-Wittlich

Zu diesem Tagesordnungspunkt verweist Bürgermeisterin Vera Höfner auf die laufenden Verhandlungen mit dem Kreis Bernkastel-Wittlich. Zur Darstellung der gewünschten Basisdaten übergibt sie das Wort an Frau Ebel.

Diese informiert den Ausschuss darüber, dass sich der Restbuchwert der Erbeskopf Realschule plus zum 31.12.2023 auf 10.313.714,64 € beläuft. Der Restbuchwert der Schulturnhalle Thalfang beträgt zum gleichen Zeitpunkt 474.748,39 €. Die Kredite für die Generalsanierung der Erbeskopf Realschule plus zum 31.12.2023 belaufen sich auf 9.050.079,18 €. In 2024 fallen Zinsen in Höhe von rd. 70.400 € und Tilgungen von rd. 384.400 € an.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 3: Anschaffung Finanzsoftware

Die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf, Traben-Trarbach und Wittlich Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Kreisstadt Wittlich und die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich planen die Anschaffung einer einheitlichen Finanzsoftware, um Synergieeffekte nutzen zu können und den interkommunalen Austausch zu vereinfachen. Bürgermeisterin Vera Höfner übergibt das Wort an den stellv. Büroleiter Carsten Louis, der im Folgenden anhand einer PowerPoint-Präsentation die geplante Maßnahme vorstellt.

Herr Louis führt aus, dass man sich nach umfangreichen Recherchen und Marktbeobachtungen für die Finanzsoftware der Firma OrgaSoft Kommunal, Gesellschaft für kommunale Datenverarbeitung mbH (OSK) entschieden hat. Die Firma OSK ist Markführer und eine 100-prozentige Gesellschaft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB).

Das kommunale integrierte System (KIS) der OSK ist für die kommunale Praxis entwickelt und ein skalierbares, modulares Gesamtsystem, bestehend aus einer Vielzahl von Bausteinen (Rechnungswesen, Fachanwendungen, Dokumentenmanagement, Geoinformation, Cloudlösung, Druckdienste).

Aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen verhandelt jede Verwaltung eigenständig mit OSK, mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses bis spätestens 31.12.2023. Die eigentliche Migration soll jedoch erst in 2026 stattfinden, weshalb entsprechende Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan aufzunehmen sind. Um die Synergieeffekte vollumfänglich ausnutzen zu können und Kompatibilitätsprobleme mit anderen Anwendungen weitgehend auszuschließen, erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll möglichst viele Module zu erwerben. Beim Erwerb aller Module würden für Verwaltung und Werke einmalige Kosten in der Größenordnung von rd. 60.000 € und jährliche Wartungskosten von rd. 85.000 € anfallen.

Sollte der Haupt- und Finanzausschuss heute einen Grundsatzbeschluss zur Anschaffung der Finanzsoftware fassen, würde die Firma OrgaSoft Kommunal kurzfristig ein detailliertes Angebot vorlegen, sodass der Verbandsgemeinderates in seiner Sitzung am 12.12.2023 über die Vergabe entscheiden könnte.

Die Vorsitzende und die Mehrheit des Ausschusses halten die geplante Maßnahme für überaus sinnvoll, notwendig und alternativlos.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die kreiseinheitliche Anschaffung der Softwarelösung der OrgaSoft Kommunal (OSK). Die Verwaltung wird beauftragt die benötigten und sinnvollen Module auszuwählen und ein entsprechendes Angebot zu verhandeln. Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen in seiner nächsten Sitzung eine entsprechende Vergabe zu beschließen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Mitteilungen und Informationen

Es ist nicht zu protokollieren.

Zu TOP 5: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.