Der Ortsgemeinderat Deuselbach hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 für die Grundstücke Gemarkung Deuselbach, Flur 9, Nr. 38/11, 38/21, 38/23, 38/25, 38/27, 38/32, 38/33, 38/35, 38/36, 38/41, 38/45, 38/46, 38/48, 38/50, 105/38, 106/38, 111/91 und Flur 14, Nr. 201/15 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Auf dem Ilskopf“ gem. § 2 Abs. 1 S. 1 BauGB beschlossen.
Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ist der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, ortsüblich bekanntzumachen. Folglich wird hiermit Nachfolgendes bekanntgegeben:
Der Vorsitzende stellt kurz die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Die Firma Lubig hat zwischenzeitlich ihre Hauptverwaltung und damit den Betriebssitz nach Deuselbach verlegt. Aus diesem Grund ist beabsichtigt die Gebäude sowohl für Produktion als auch Verwaltung zu erweitern.
Für das Betriebsgelände der Firma Lubig GmbH weist der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf eine gewerbliche Baufläche (G) nach § 1 Abs. A Nr. 3 BauNVO aus. Um die Fortentwicklung des Unternehmens bauplanungsrechtlich abzusichern ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich.
Die Grundstücke sind vollständig im Eigentum der Firma Lubig. Die Grenzen des geplanten räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind den Ratsmitgliedern vorliegenden Lageplan zu entnehmen. Als Art der baulichen Nutzung wird „Gewerbegebiet“ (G) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO festgelegt.
Die Firma Lubig ist bereit alle mit der Bebauungsplanung verbundenen Kosten zu übernehmen.
Nach kurzer Beratung des Ortsgemeinderates ergeht folgender Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, für das Plangebiet „Auf dem Ilskopf“ gemäß §2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in §30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält (qualifizierter Bebauungsplan).
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zur Information ist nachstehend der beschlossene räumliche Geltungsbereich anhand eines Übersichtslageplanes dargestellt. Der Übersichtslageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.