Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 1/2024
Forstzweckverbände
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung

der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Forstverband Thalfang“

am Dienstag, dem 31.10.2023

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO

2.

Entlastung zum Jahresabschluss 2020 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO

3.

Festlegung der Brennholzpreise

4.

Forstwirtschaftsplan 2024

5.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024/2025 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. §§ 95 und 96 GemO

6.

Besetzung der Revierförsterstelle

7.

Festlegung der Stilllegungsflächen im Rahmen der Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“

8.

Unterrichtung über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes „Forstverband Thalfang

9.

Informationen und Verschiedenes

Zu TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gem. § 7

Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO

Verbandsvorsteher Burkhard Graul nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Am 23.08.2023 fand die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Forstverbandes Thalfang statt. Nach Abschluss der Prüfung empfiehlt der Ausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses.

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses beantragt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020.

Beschluss: Dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird zugestimmt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.

Zu TOP 2: Entlastung zum Jahresabschluss 2020 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8

KomZG i.V.m. § 114 GemO

Verbandsvorsteher Burkhard Graul nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Am 23.08.2023 fand die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Forstverbandes Thalfang statt. Nach Abschluss der Prüfung empfiehlt der Ausschuss die Entlastung nach § 114 GemO zu erteilen.

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses beantragt die Entlastung nach § 114 GemO.

Beschluss: Dem Zweckverbandsvorsitzenden sowie seinem Stellvertreter wird Entlastung erteilt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.

Zu TOP 3: Festlegung der Brennholzpreise

In Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sind die Brennholzpreise sprunghaft angestiegen. Es gab einen wahren Run auf Brennholz, weil viele ihre Vorräte aufstocken wollten.

In diesem Jahr werden die Preise im Staatswald um 5 € angehoben, was ca. 8-9% Preissteigerung bedeutet. Dies ist der hohen Nachfrage geschuldet und da in Nachbargemeinden und Ballungsgebieten die Preise im dreistelligen Bereich liegen.

Es ist davon auszugehen, dass die Preise und der Bedarf sich in diesem Jahr wieder etwas beruhigen, da auch die Heizöl- und Erdgaspreise wieder leicht gesunken sind.

Es wird empfohlen, den Taxpreis auf das vorgeschlagene Niveau festzulegen:

Hartlaubholz 73 €/fm und Weichholz 50 €/fm

Sebastian Graul beantragt, dass die Einwohner der Mitgliedergemeinden des Forstverbandes das Brennholz günstiger erhalten als nicht in einer Zweckverbandsgemeinde ansässige Personen.

Dies ist im Sinne der Gleichbehandlung eventuell nicht möglich, müsste jedoch rechtlich geprüft werden.

Auf Nachfrage wird seitens Revierleiter Theo Anell erklärt, dass diese Fälle in der Vergangenheit absolute Ausnahmen waren und sehr selten vorkamen.

Beschluss: Der Forstverband Thalfang beschließt die Versteigerung des Brennholzes zu den Taxpreisen für Hartlaubholz zu 73 €/fm und für Weichholz zu 50 €/fm. Die Abgabemenge wird auf 15 fm/Haushalt beschränkt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die erste Versteigerung soll noch vor Weihnachten stattfinden.

Zu TOP 4: Forstwirtschaftsplan 2024

Es ist eine Einschlagmenge von 5530 fm geplant, wodurch sich eine Verkaufsmenge von 5.190 fm ergibt, was einem Ertrag in Höhe von 407.406 € entspricht.

An Aufwendungen des sonstigen Forstbetriebes ist der Ansatz für die Verkehrssicherung mit 9.000 € recht hoch. Verkehrssicherung spielt wegen der vielen durchführenden Straßen im Forstrevier Thalfang eine große Rolle.

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ müssen ja Hektar Waldfläche 5 Habitatbäume ausgewiesen werden. Dies ist für das Forstrevier nicht leistbar, daher muss hierzu externe Hilfe eingeholt werden. Hierfür sind 5.000 € im Haushalt berücksichtigt.

Aufgrund einer sehr guten und intakten Naturverjüngung müssen lediglich 12.200 € für die Waldbegründung angesetzt werden.

Durch den großen Einschlag und den Verkehr durch Holzabfuhrfahrzeuge werden die Waldwege sehr stark in Anspruch genommen. Daher ist auch dieser Ansatz mit 31.000 € wesentlich höher als in den Vorjahren.

Beim Fichtenbestand liegt keine Planung zum Einschlag vor, durch das anfallende Käferholz der vergangenen Jahre wird hier abgewartet, wieviel schadhaftes Holz eingeschlagen werden muss. Momentan wird zunehmend festgestellt, dass nicht nur Fichten unter der Trockenheit leiden, es sind auch bei Buchen, Eichen und Tannen Schäden festzustellen. Teilweise trocknen sie von oben herab aus.

Wenn der erste Frost kommt, fällt auch Rinde an Fichten ab, bei denen man den Käferbefall zuvor nicht feststellen konnte.

Bereits jetzt gibt es Regionen, in denen es keine Fichten mehr gibt. Teilweise kommen Kunden aus Nordrhein-Westfalen, um ihren Fichtenbedarf zu decken.

Mittlerweile sieht man auch bei Eichen Schäden – der Eichenbrachkäfer befällt auch starke, gute Eichen. Hier muss man noch Vermarkungsmöglichkeiten suchen, durch die Käfer entstehen sichtbare Schäden im Holz, wodurch viele Einkäufer sie nicht haben wollen. Diese beschädigten Hölzer sind z.B. für die Möbelproduktion nicht mehr geeignet.

Durch gute Verhandlungen der HVO wurde im Bereich der gemeinsamen Bewirtschaftung bislang alles an Käferholz und Einschlagholz zu recht guten Preisen vermarktet.

Generell lässt sich mittlerweile jedoch feststellen, dass die Nachfrage nach Bauholz bei den Kunden gering ist. Nach einem Aufschwung während der Corona-Pandemie gehen die Bauanträge nunmehr zurück, das Holz bleibt in den Lagern.

Während das Ergebnis des Wirtschaftsplans im Jahr 2020 aufgrund der geringen Holzpreise mit -44.254 € sehr schlecht war sind die Ergebnisse der darauffolgenden Jahre wesentlich besser.

Beschluss: Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2024 in der von der Verwaltung vorgelegten Form einschließlich der Korrekturen und beauftragt das Forstamt Hochwald in Dhronecken mit der Durchführung des Forstwirtschaftsplanes.

Der Beschluss erfolgt einstimmig

Zu TOP 5: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024/2025 gem. § 7 Abs. 1

Nr. 8 KomZG i.V.m. §§ 95 und 96 GemO

Die Eckdaten des vorgelegten Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024/2025 – basierend auf dem soeben beschlossenen Forstwirtschaftsplan - werden von Frau Andrea Scherer vorgetragen und erläutert.

In beiden Haushaltsjahren wird davon ausgegangen, dass die Gesamtsumme der Erträge mit der Gesamtsumme der Aufwendungen identisch sein wird. Dieses ergibt sich auch aus der vereinbarten Ausschüttung der Überschüsse bzw. Umlage der Fehlbeträge (jeweils produktbezogen). Allerdings wird deren Höhe für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 an sich nicht mehr das Ergebnis erreichen, das für 2023 in Aussicht steht. Ursächlich wird hier die Reduzierung der Einschlagmenge sein, die sich dann wieder auf „normalem“ Niveau befinden wird.

Beschluss: Nach erfolgter Beratung beschließt die Verbandsversammlung den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2024/2025.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6: Besetzung der Revierförsterstelle

Da der Revierleiter Theo Anell demnächst in den Ruhestand verabschiedet wird, war die Neubesetzung der Revierförsterstelle notwendig.

Frau Mareike Döscher hat sich bei der Ausschreibung und Vorstellung bewährt. Sie hat zudem die beste Prüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt.Das Forstamt Hochwald hat sodann vorgeschlagen, die Revierförsterstelle an Frau Mareike Döscher zu vergeben. Die beteiligten Kommunen müssen jedoch der Besetzung der Revierförsterstelle zustimmen.

Beschluss: Der Forstverband stimmt der Besetzung der Revierförsterstelle durch Frau Mareike Döscher zu.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Festlegung der Stilllegungsflächen im Rahmen der Förderung

„Klimaangepasstes Waldmanagement“

Eine der Bedingungen zur Förderung im Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ist, dass eine gewisse Prozentzahl an Flächen stillgelegt werden müssen.

Durch den Revierleiter wurden in Frage kommende Flächen zusammengestellt. Hierbei hat er in jeder Ortsgemeinde eine gewisse Fläche markiert, die stillgelegt werden soll.

Anhand jeweiliger Karten stellt Revierleiter Anell den Verbandsmitgliedern die Flächen vor.

Aus der Verbandsversammlung wird angefragt, ob die Flächen eventuell die Planung für Windräder tangieren. Dieser Aspekt müsste bei jeder Ortsgemeinde geprüft werden. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, die Liste der Stilllegungsflächen mit der jeweiligen Karte allen Verbandsmitgliedern per E-Mail zukommen zu lassen.

Beschluss: Die Verbandsversammlung beschließt die Stilllegung der von Revier-

leiter Anell angezeigten Flächen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8: Unterrichtung über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbands Forstverband Thalfang

Die Verbandsversammlung wird über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbands „Forstverband Thalfang“ informiert.

Es ist kein Beschluss zu fassen.

Zu TOP 9: Informationen und Verschiedenes

Es ist nichts zu protokollieren.