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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 1/2024
Unsere Dörfer
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KV. Helschder Scheierpoarzler e.V.

Infos der Helschder Scheierpoarzler zur Session 23/24

Auch in dieser Session wollen die „Helschder Scheierpoarzler“ mit Euch wieder Fastnacht feiern daher anbei schon mal unsere Termine:

Kappensitzung: 27.01.2024

Kinderkarneval: 03.02.2024

Rosensonntagsumzug: 11.02.2024

Wer sich mit einem Vortrag, Sketch oder Tanz an unseren Veranstaltungen beteiligen möchte, oder mit einem Wagen oder einer Fußgruppe an unserem Umzug kann sich bei folgenden Personen melden.

Bernd Kling: 0171 6987 529

Karl-Heinz Blatt: 0160 1842 898

Rouven Schording: 0151 4232 1234

oder per e-Mail kv.scheierpoarzler@gmail.com

Folgendes ist zu beachten für die Wagenbauer

mit Erlass vom 22. Oktober 2018 müssen wir darauf hinweisen, dass aufgrund bundesweit geltender Vorschriften (Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen)

für jedes bei Brauchtumsveranstaltungen eingesetzte Fahrzeug (Zugfahrzeug und Anhänger) eine Betriebserlaubnis vorliegen muss.

Für Fahrzeuge, die nicht über eine Betriebserlaubnis verfügen, ist ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich, das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. von einem Prüfsachverständigen eines benannten Technischen Dienstes von TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc. zu erstellen ist.

Das in den vergangenen Jahren regelmäßig erstellte sogenannte „Brauchtumsgutachten“ kann für Umzüge nicht mehr anerkannt werden.

Dieser Auszug ist aus einem Schreiben vom Ministerium für

Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Eine Betriebserlaubnis könnt Ihr, wenn auf Eurem Anhänger noch ein Typenschild mit der Fahrgestellnummer, dem Hersteller und Baujahr zu finden ist beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.

Da wir das nicht selbst feststellen können ob Euer Fahrzeug und Anhänger über eine Betriebserlaubnis verfügt, werden wir ein Schreiben aufsetzen in dem Ihr, mit Eurer Unterschrift versichert das es für Euer Gespann eine Betriebserlaubnis bzw. ein Gutachten gibt. Kontrollen vor dem Umzug können aber auch vom hiesigen Ordnungsamt durchgeführt werden.

Für den Vorstand
Bernd Kling Schriftführer