Auch in dieser Session wollen die „Helschder Scheierpoarzler“ mit Euch wieder Fastnacht feiern daher anbei schon mal unsere Termine:
Kappensitzung: 27.01.2024
Kinderkarneval: 03.02.2024
Rosensonntagsumzug: 11.02.2024
Wer sich mit einem Vortrag, Sketch oder Tanz an unseren Veranstaltungen beteiligen möchte, oder mit einem Wagen oder einer Fußgruppe an unserem Umzug kann sich bei folgenden Personen melden.
Bernd Kling: 0171 6987 529
Karl-Heinz Blatt: 0160 1842 898
Rouven Schording: 0151 4232 1234
oder per e-Mail kv.scheierpoarzler@gmail.com
Folgendes ist zu beachten für die Wagenbauer
mit Erlass vom 22. Oktober 2018 müssen wir darauf hinweisen, dass aufgrund bundesweit geltender Vorschriften (Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen)
für jedes bei Brauchtumsveranstaltungen eingesetzte Fahrzeug (Zugfahrzeug und Anhänger) eine Betriebserlaubnis vorliegen muss.
Für Fahrzeuge, die nicht über eine Betriebserlaubnis verfügen, ist ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich, das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. von einem Prüfsachverständigen eines benannten Technischen Dienstes von TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc. zu erstellen ist.
Das in den vergangenen Jahren regelmäßig erstellte sogenannte „Brauchtumsgutachten“ kann für Umzüge nicht mehr anerkannt werden.
Dieser Auszug ist aus einem Schreiben vom Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Eine Betriebserlaubnis könnt Ihr, wenn auf Eurem Anhänger noch ein Typenschild mit der Fahrgestellnummer, dem Hersteller und Baujahr zu finden ist beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.
Da wir das nicht selbst feststellen können ob Euer Fahrzeug und Anhänger über eine Betriebserlaubnis verfügt, werden wir ein Schreiben aufsetzen in dem Ihr, mit Eurer Unterschrift versichert das es für Euer Gespann eine Betriebserlaubnis bzw. ein Gutachten gibt. Kontrollen vor dem Umzug können aber auch vom hiesigen Ordnungsamt durchgeführt werden.