Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

Wahl eines stellvertretenden Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

Bekanntmachung gem. § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes 13.06.2017 (GVBl. S. 103).

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Wehrleiter und seine Stellvertreter durch die Wehrführer der jeweiligen Ortsgemeinde und der Gruppenführer der jeweiligen Ortsteile zu wählen.

Es ergeht hiermit Einladung zur Wahl eines stellv. Wehrleiters für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für Donnerstag, den 16. Januar 2025, um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus/Stützpunktfeuerwehr Thalfang.

Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer nichtöffentlichen Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch die Bürgermeisterin oder einen Beauftragten einzuladen ist.

Wahlberechtigt sind alle Wehrführer bzw. Löschgruppenführer der Feuerwehreinheiten in den Ortsgemeinden und Ortsteilen der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält. Die Wahlzeit des gewählten Wehrleiters und des Stellvertreters beträgt 10 Jahre.

Thalfang, den 03.01.2025
gez.Vera Höfner
Bürgermeisterin