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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 1/2025
Zweckverband Kita Berglicht
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung der Verbandsversammlung

des Zweckverbandes „Kindertagesstätte Berglicht“

am Dienstag, den 12.03.2024

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Vergabe der Errichtung einer Photovoltaikanlage

2.

Vergabe von KiTa-Plätzen an Kinder außerhalb des Einzugsbereichs

3.

Sturmschaden Sonnensegel

4.

Anschaffung eines Gartenhäuschens

5.

Anschaffung von Materialien und Pflanzen für den Gartentag

6.

Außenfassade

7.

Grundsatzbeschluss

8.

Informationen

a)

Arbeit in der KiTa

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Personalangelegenheiten

I. Öffentlicher Teil

9.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentliche Teil

Zu TOP 1: Vergabe der Einrichtung einer Photovoltaikanlage

Die Leistungen wurden vom 12.01.2024 bis 29.02.2024 auf der Vergabeplattform ELVIS-Subreport öffentlich ausgeschrieben. Von 7 Firmen wurden Angebote abgegeben.

Zuschlagskriterium war neben dem Preis auch der Jahresenergieertrag in kWh (bei einer Annahme von 1600 Vollsonnenstunden pro Jahr). Lediglich 3 Angebote entsprachen den Zuschlagskriterien und konnten somit gewertet werden.

Wirtschaftlichster Anbieter ist demnach die Firma Schoenergie GmbH, Marie-Curie-Allee 10, 54343 Föhren, mit einem Angebotspreis in Höhe von 42.180,00 € (netto) und 50.194,20 € (brutto).

Die Kostenschätzung nach dem Leistungsverzeichnis ergab eine Summe in Höhe von 72.180,70 € (netto) und 85.895,03 € (brutto).

Auch im Jahr 2024 ist die Anschaffung einer PV-Anlage noch von der Mehrwertsteuer befreit. Der Auftrag sollte daher mit der Nettosumme vergeben werden.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt, den Auftrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage an die Firma Schoenergie GmbH, Marie-Curie-Allee 10, 54343 Föhren, zum Angebotspreis in Höhe von 42.180,00 € (netto) zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2: Vergabe von KiTa-Plätzen an Kinder außerhalb des Einzugsbereichs

Zurzeit besuchen drei Kinder aus dem Einzugsbereich der KiTa Horath die KiTa in Berglicht, da zum Zeitpunkt der Aufnahme bestätigt wurde, dass die KiTa Horath die Kinder nicht aufnehmen kann.

Die Aufnahme erfolgte basierend auf den in der Sitzung am 14.07.2022 getroffenen Kriterien des Zweckverbandes und gilt für ein KiTa-Jahr.

Für das nächste KiTa-Jahr 2024/2025 stehen unter Berücksichtigung der Kinder aus dem Einzugsbereich Horath nur zwei weitere Plätze zur Verfügung. Sollte der Platzbedarf in der KiTa Berglicht steigen und die Plätze dort benötigt werden, müssen die Kinder, die zum Einzugsbereich Horath gehören, in die KiTa nach Horath wechseln.

Die Eltern können entscheiden, ob ihr Kind ab dem neuen KiTa-Jahr 2024/2025 weiterhin die KiTa in Berglicht besucht oder zur KiTa nach Horath wechselt.

Diese Regelung stellt sicher, dass die Aufnahme der Kinder aus dem Einzugsbereich der KiTa Berglicht Vorrang hat.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 3: Sturmschaden Sonnensegel

Aufgrund eines Sturms wurden die zwei Sonnensegel im KiTa-Außenbereich beschädigt. Die Reparatur oder der Ersatz ist notwendig, um die Sicherheit und Funktionalität wiederherzustellen. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet.

Für die Reparatur der Sonnensegel liegt ein Angebot in Höhe von 4.691,46 € (brutto) vor. Die Kosten werden von der Versicherung übernommen.

Gleichzeit wurde ein Angebot für die Lieferung zweier neuer Sonnensegel unterbreitet, wonach ein Betrag in Höhe von 5.512,79 € (brutto) anfällt.

Die Mehrkosten von 821,33 € würde laut der KiTa-Leitung der Förderverein der KiTa übernehmen, sodass die Finanzierung zur Anschaffung von zwei neuen Sonnensegeln gesichert ist. Dies bietet den Vorteil, dass eine neue Garantie und Gewährleistung sichergestellt werden.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung stimmt der Variante der Anschaffung von zwei neuen Sonnensegeln zu und erteilt den Auftrag an die Firma PLAY-TEAM in Emmelshausen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Anschaffung eines Gartenhäuschens

Zur Aufbewahrung der Spielgeräte für den Außenbereich wird eine andere Lagermöglichkeit benötigt, da die vorhandenen Holzhütten nicht dicht sind und dadurch Ungeziefer eindringt. Das Abdichten der Hütten ist auf längere Sicht keine sichere Unterstellmöglichkeit für die Spielgeräte. Daher wurden bereits Mittel zur Anschaffung eines Gartenhäuschen bzw. eines Containers in Höhe von 3.000 € im Haushalt vorgesehen.

Frau Herz, KiTa-Leiterin, hat verschiedenen Optionen für eine sichere Unterstellmöglichkeit eruiert und kam zu dem Ergebnis, dass die Anschaffung eines Containers die sinnvollste Lösung darstellt. Ein entsprechendes Angebot liegt vor.

Beschluss:

Die Mitglieder des Zweckverbandes beschließen nach eingehender Beratung, dass weitere Angebote für die Anschaffung eines Containers angefordert werden und der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag erhalten soll.

Der Aufbau des Containers kann im Rahmen eines Gartentags mit den Eltern erfolgen.

Die KiTa-Leiterin soll mit der Unfallkasse abklären, ob ein Container für den vorgesehenen Zweck im Außenbereich der KiTa aufgestellt werden darf.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5: Anschaffung von Materialien und Pflanzen für den Gartentag

Ein Vater eines KiTa-Kindes hat sich bereit erklärt, für den Eingangsbereich der KiTa ehrenamtlich einen Pflanzplan zu erstellen. Für die Anpflanzung von Blumen in der KiTa gibt es spezielle Fördermittel, die seitens der Verwaltung zu prüfen sind.

Ein Gartentag soll dieses Jahr stattfinden, an dem Pflegemaßnahmen an der Außenanlage der KiTa durchgeführt werden.

Die Pflanzaktion wird nach Prüfung der Fördermaßnahmen durchgeführt.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 6: Außenputz

Es wurde Feuchtigkeit im Außenputz der KiTa festgestellt, die bereits in den Innenbereich eingedrungen ist. Ein Angebot zur Ausbesserung liegt bereits vor, jedoch ist es erforderlich ein weiteres Angebot zur Behebung des Schadens anzufordern.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 7: Grundsatzbeschluss

Seitens der Verbandsversammlung wird folgender Grundsatzbeschluss empfohlen:

Sollt eine in einer vorherigen Sitzung beschlossene Maßnahme durchgeführt werden, nachdem alle Angebote vorliegen und geprüft worden sind, ist der Auftrag unter Vorbehalt der Mitteilung an die Mitglieder der Verbandsversammlung zu erteilen.

Liegt die Maßnahme jedoch nicht im vorgesehenen Finanzrahmen, aber ist dennoch finanzierbar, ist dies entsprechend der Verbandsversammlung mitzuteilen.

Dieser Beschluss soll die zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen sowie die weitere Vorgehensweise bei der Auftragsvergabe regeln.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8: Informationen

Frau Herz, KiTa-Leiterin, informiert über die pädagogische Arbeit in der KiTa, insbesondere über das Kinderschutzkonzept.

Zu TOP 9: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

In Personalangelegenheiten wurden entsprechende Beschlüsse gefasst.