Der Ortsgemeinderat Horath hat am 02.02.2023 beschlossen, auf Grund der §§ 24, 25 und 94 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horath vom 22.10.2020 wie folgt zu ändern:
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 €.
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 €.
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
oder
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.