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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 10/2024
Unsere Dörfer
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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 08. März 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Gräfendhron sind 6 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag bedarf keiner Unterstützungsunterschriften.

III.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter in 54426 Gräfendhron, Im Dhrontal 5 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf in 54424 Thalfang, Saarstraße 7 einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in 54426 Gräfendhron, Im Dhrontal 5 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf in 54424 Thalfang, Saarstraße 7 einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

IV.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Gräfendhron, den 08. März 2024
Hans Günther Steinmetz
Wahlleiter