1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 17.03.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. |
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| Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminabsprache unter 06504 / 91 40-153 möglich. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden Burtscheid, Deuselbach, Dhronecken, Etgert, Gielert, Hilscheid, Immert, Merschbach, Rorodt, Talling und Thalfang haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab der Offenlage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, oder elektronisch an andrea.scherer@rathaus-thalfang.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird im Rahmen ihres Beschlusses über die 1. Nachtragshaushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |