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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 11/2025
Forstzweckverbände
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Haushaltssatzung des Forstverbandes Büdlich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 14.03.2025

Die Forstverbandsversammlung hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zzt. geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung in der zzt. geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Forstverbandes vom 22.12.2008 in der z. Zt. gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf:

150.000 Euro

in 2025 und

150.000 Euro

in 2026.

§ 5 Umlage

Die Verbandsmitglieder zahlen gem. § 9 der Verbandsordnung vom 22.12.2008 eine Verbandsumlage, die gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 der Verbandsordnung nach der reduzierten Holzbodenfläche (§ 8 Abs 4 LWaldGDVO) bemessen wird.

Umlage Forstverband, allgemein:

Die Überschüsse bzw. die Fehlbeträge des Pflanzgartens werden nach der Waldwirtschaftsfläche der beteiligten Ortsgemeinden umgelegt.

Überschüsse Pflanzgarten:

Bei der Forstumlage bzw. der Überschussschätzung handelt es sich um vorläufige Planzahlen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 für die Forstumlage nach en prozentualen Anteilen der reduzierten Holzbodenfläche (§ 8 Abs. 4 LWaldGdVO, sowie für den Pflanzgarten nach dem prozentualen Anteil der Waldwirtschaftsfläche der beteiligten Ortsgemeinden.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 133.372 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 133.372 Euro, zum 31.12.2025 134.157 Euro und zum 31.12.2026 134.942 Euro.

§ 7 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 8 Bewirtschaftungsregeln

Die Produkte 5.5.5.1 „Forstwirtschaft“ und 5.5.5.2 „Pflanzgarten“ bilden mit der Konsequenz der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb des Produktes eine Bewirtschaftungseinheit.

Thalfang, den 14.03.2025
Vera Höfner,
Verbandsvorsteherin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 17. März 2025 bis Dienstag, 25. März 2025, während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 15 öffentlich aus.

Thalfang, den 14. März 2025
Vera Höfner,
Verbandsvorsteherin