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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 11/2025
Zweckverband Kita Berglicht
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Kindertagesstätte Berglicht“

für die Jahre 2025 und 2026

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 KomZG vom 22.12.1982 (GVBl. S 476) in der zzt. geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung in der zzt. geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Zweckverbandes vom 07.11.2008 in der zzt. gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung/Bestätigung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 04.03.2025 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- undAuszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

für das Jahr 2025 auf  — 600.000 Euro

und für das Jahr 2026 auf  — 600.000 Euro

festgesetzt.

§ 5 Umlagen

I. Betriebskostenumlage

Gem. § 8 Abs. 1 der Verbandsordnung wird zur Deckung des, durch andere Einnahmen nicht gedeckten, Finanzbedarfs des laufenden Betriebes eine Verbandsumlage erhoben. Diese bemisst sich wie folgt:

Je zu 1/3:

- Nach der vom Statistischen Landesamt zum 30.06. des Vorjahres festgestellten Einwohnerzahl

- Nach der Zahl der Kinder, die die Kindertagesstätte am 01.10. des Vorjahres besucht haben

- Nach den für das laufende Jahr maßgeblichen Umlagegrundlagen gem. § 31 Abs. 1 LFAG

Vorläufige Höhe dieser Umlage für das Haushaltsjahr 2025:  — 194.850 Euro

Vorläufige Höhe dieser Umlage für das Haushaltsjahr 2026:  — 160.250 Euro.

Die auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallenden Anteile sind in der Anlage 1a dokumentiert.

II. Investitionskostenumlage

Die Investitionskostenumlage 2025 wird festgesetzt auf:  — 33.910 Euro

Die Investitionskostenumlage 2026 wird festgesetzt auf:  — 0 Euro.

Grundlage für die Erhebung der Investitionskostenumlage ist § 8 Abs. 3 der Verbandsordnung. Umlagemaßstab sind gem. § 4 Abs. 1 Buchstabe b der Verbandsordnung die Eigentumsanteile an der Einrichtung. Demnach entfallen auf die einzelnen Verbandsmitglieder die Beträge gem. Anlage 1b.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich 46.938,27 Euro.

Zum 31.12.2024 voraussichtlich 46.938,27 Euro,

zum 31.12.2025 voraussichtlich 52.638,27 Euro

und zum 31.12.2026 voraussichtlich 54.558,27 Euro.

§ 7 Bewirtschaftungsregeln

Das Produkt 3.6.5.0 „Kindertagesstätte Berglicht“ bildet mit der Konsequenz der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb des Produktes eine Bewirtschaftungseinheit.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 7.000 Euro überschritten sind.

§ 11 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

Thalfang, den 14. März 2025
Vera Höfner,
Verbandsvorsteherin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 17. März 2025 bis Dienstag, 25. März 2025,

während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 15 öffentlich aus.

Thalfang, den 14. März 2025
Vera Höfner,
Verbandsvorsteherin