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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 12/2023
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Schulträgerausschusses

der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

am Mittwoch, den 11.01.2023

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Schuletat im Haushaltsplan 2023 (Produkte 2110, 2111, 2160, 2421, 2430, 2431, 2432)

2.

Informationen

Zu TOP 1: Schuletat im Haushaltsplan 2023 (Produkte 2110, 2111, 2160, 2421, 2430, 2431, 2432)

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an Verbandsgemeindeamtsrätin Anna-Katharina Ebel, die den vorliegenden Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 erläutert.

Neben den von den Schulleitungen gemeldeten Bedarfen sowie des vorgesehenen Investitionsprogramms erläutert Frau Ebel insbesondere die Finanzierung des Schuletats. Durch die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes mit Wirkung zum 01.01.2023 erhalten Kommunen nunmehr in Abhängigkeit ihrer Finanzkraft in Relation zum Finanzbedarf Schlüsselzuweisungen B zum Ausgleich besonderer finanzieller Belastungen. Der Ausgleich besonderer finanzieller Belastungen existierte bereits im „LFAG-alt“ in Form der Schlüsselzuweisung B2. Die neuen Schlüsselzuweisungen B sind jedoch nicht nur betragsmäßig aufgewertet worden, sondern auch inhaltlich wesentlich weiter gefasst als die ehemalige Schlüsselzuweisung B2. Unter anderem wird neuerdings bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung B die Trägerschaft von Grundschulen als besondere finanzielle Belastung für den Schulträger anerkannt.

Nach der vorläufigen Berechnung der Zuweisungen und Umlagen aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf im Haushaltsjahr 2023 Schlüsselzuweisungen B in Höhe von 1.122.269 €. Hiervon entfallen 376.672 € auf den Ausgleich der finanziellen Belastungen durch die Trägerschaft von Grundschulen. Der Verwaltungsvorschlag sieht nunmehr vor, den genannten Anteil der Schlüsselzuweisung B auf die Sonderumlage Grundschulen anzurechnen, damit keine Doppelfinanzierung des Schuletats (durch Land und durch Ortsgemeinden) entsteht. Da es sich bei der Schlüsselzuweisung B um allgemeine Deckungsmittel handelt werden diese im Teilhaushalt 6 dargestellt und nicht mehr unmittelbar im Schuletat mit der Folge, dass die Haushaltsplanung für die Grundschulen deutlich höhere Defizite ausweist als in den Haushaltsvorjahren.

Die Ergebnisplanung sieht für die Grundschule Thalfang im Jahr 2023 Einnahmen von insgesamt 145.827 € vor. Demgegenüber werden Ausgaben in Gesamthöhe von 307.473 € geplant. Somit entsteht ein Defizit in Höhe von 161.646 €. Gegenüber dem Vorjahr tritt eine Verschlechterung von 159.676 € ein.

Für die Grundschule Heidenburg werden Einnahmen in Höhe von insgesamt 172.507 € geplant. Demengegenüber werden Ausgaben in Gesamthöhe von 310.433 € geplant. Somit entsteht ein Defizit in Höhe von 137.926 €. Gegenüber dem Vorjahr tritt eine Verschlechterung von 137.396 € ein.

Frau Ebel verweist zudem darauf, dass die Wirkung der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes auf die Betriebskostenumlage Grundschulen sinngemäß ebenfalls für den Zuschuss des Landkreises zu den Betriebskosten der Erbeskopf Realschule plus gilt.

Der Ergebnishaushalt sieht für die Erbeskopf Realschule plus Thalfang Einnahmen von insgesamt 116.355 € vor. Demgegenüber werden Ausgaben in Höhe von 658.237 € eingeplant. Somit entsteht ein Defizit in Höhe von 541.882 €. Hier tritt eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von 307.474 € ein.

In der sich anschließenden Beratung wird die Reaktivierung des Verkehrsübungsplatzes von den Mitgliedern der Schulträgerausschusses sehr begrüßt. Es wird vorgesehen, die Kosten hierzu über Spenden und Fördergelder zu finanzieren.

Der Minispielplatz an der Grundschule ist in einem schlechten Zustand. Hierzu kommt der Vorschlag den Platz durch eine externe Firma warten zu lassen. Die Verwaltung soll entsprechend tätig werden.

Abschließend wird seitens der Schulleitungen der Grundschule Thalfang und Erbeskopf Realschule plus angefragt, ob die Schüler auch mit dem Bus zum Schwimmunterricht ins EGZ gefahren werden können. Zurzeit gehen die Schüler zu Fuß zum EGZ und werden mit dem Bus in die Schule zurückgefahren. Durch den Fußweg geht sehr viel Zeit verloren, sodass für die Schüler eine effektive Schwimmzeit von 20 Minuten verbleibt. Daher sollte geprüft werden, ob die Hin- und Rückfahrt zum EGZ mit dem Bus möglich ist, damit die Schwimmzeit ausgeweitet werden kann. Vom Ausschuss wird vorgeschlagen, dass seitens der Verwaltung Angebote über die Kosten der Hin- und Rückfahrt zum EGZ eingeholt werden. Danach soll seitens des Schulträgerausschusses entschieden werden, ob eine Hin- und Rückfahrt in Zukunft möglich ist.

Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Schuletat 2023 sowie das auf den Schulbereich bezogene Investitionsprogramm 2024 - 2026 in der von der Verwaltung vorgelegten Form zu beschließen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2: Informationen

Die überörtliche Prüfung des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes hat unteranderem ergeben, dass sowohl Betreuung als auch Mittagessen in den Grundschulen nicht kostendeckend abgerechnet werden. Daher ist eine Erhöhung der Gebühren notwendig. Diese sollen bis zum neuen Schuljahr 2023/2024 angepasst werden. Seitens der Verwaltung wird eine Anpassung mit entsprechender Satzung vorbereitet und in der nächsten Sitzung des Schulträgerausschusses beraten.