Tagesordnung
| I. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Personalangelegenheiten |
| 2. | Informationen |
| II. Öffentlicher Teil | |
| Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | |
| 2. | Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf (Eigenbetrieb) für das Wirtschaftsjahr 2023, Investitionsprogramm 2022 -2026, Kalkulation und Festsetzung der Entgelte 2023 |
| 3. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 gem. §§ 95 und 96 GemO |
| 4. | Flächennutzungsplan Windenergie; |
|
| Rotorplatzierung von Windenergieanlagen nach § 5 Abs. 4 Windenergiebedarfsgesetz (WindBG) |
| 5. | Änderung, Darstellung einer Sonderbaufläche Wind auf der Gemarkung Heidenburg; Antrag der Ortsgemeinde Heidenburg |
| 6. | Informationen |
II. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf hat im nichtöffentlichen Teil die Erhöhung der Wochenarbeitszeit der Stelle des Technikers „Digitalisierung und E-Technik“ bei den Verbandsgemeindewerken auf 35 Stunden pro Woche beschlossen.
Zu TOP 2: Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf (Eigenbetrieb) für das Wirtschaftsjahr 2023, Investitionsprogramm 2022 -2026, Kalkulation und Festsetzung der Entgelte 2023
Die Vorsitzende entschuldigt den kurzfristig erkrankten Werkleiter Peter Piegza und übergibt das Wort an dessen Stellvertreter, Herrn Rolf Brück.
Dieser erläutert, unter Hinweis auf die intensiven Vorberatungen im Werkausschuss, den vorliegenden Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf für das Wirtschaftsjahr 2023.
Zunächst informiert Herr Brück über die geplanten Entgelte in Wirtschaftsjahr 2023 in den Betriebszweigen Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung und erläutert anschließend den vorliegenden und nach Betriebszweigen gegliederten Wirtschaftsplan einschließlich des dazugehörenden Investitionsprogrammes.
Entsprechend dem vorliegenden Entwurf schließen die Betriebszweige wie folgt ab:
- Wasserversorgung mit einem Verlust in Höhe von 177.500 €
Ursächlich hierfür sind unter anderem die gestiegenen Energie- und Personalkosten sowie höhere Ansätze für Unterhaltungskosten der Verteilungsleitungen.
- Abwasserreinigung mit einem Gewinn in Höhe von 69.200 €
Größte Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind auch hier, analog zum Betriebszweig Wasserversorgung, die gestiegenen Kosten in den Bereichen Energie und Personal.
- Wärmeversorgung mit einem Verlust in Höhe von 24.790 €
Bürgermeisterin Vera Höfner dankt Herrn Brück für seine Ausführungen und stellt den Wirtschaftsplan zur Diskussion.
Ratsmitglied Richard Pestemer gibt folgende Stellungnahme zu Protokoll:
„Hinsichtlich des vorgelegten Wirtschaftsplanes verweise ich auf ein Schreiben von Frau Bürgermeisterin Vera Höfner an mich vom 28.September 2022. Dort heißt es: „Im Werkausschuss und Verbandsgemeinderat wird der Wassersparplan erläutert. Die Sprudelwerke werden nebst weiteren Großunternehmen mit einbezogen. Hier richtet sich der Fokus nicht nur auf die Sprudelwerke, sondern auf alle Großnehmer. Wasserbezug ist Wasserbezug.
In den Erläuterungen zum Wassersparplan werden wir die Verbräuche und Einsparungen nennen. Die Thematik der Entgelte wird im Werksausschuss beraten und final im VG-Rat (also heute) beschlossen.“
Hierzu stelle ich fest, dass im Werksauschuss die Entwicklung der prekären Wasserversorgungssituation angesichts des fortschreitenden Klimawandels umfassend beraten wurden. Allerdings wurden im Gegensatz zu der bisherigen Praxis die konkreten Daten und Zahlen nicht öffentlich behandelt. Und nicht öffentlich wurde offensichtlich festgestellt, dass hinsichtlich der zukünftigem Wasserversorgungssituation in der VG Thalfang „die klimatischen Veränderungen auf eine weiter dauerhafte Abnahme/Rückgang der Quellschüttungen“ zu schließen ist.
Es wird davon ausgegangen, so in einer Dokumentation der SGD NORD, dass die Grundwasserneubildung - wegen der nicht mehr zu leugnenden von Menschen verursachten klimatischen Veränderungen - bis zu 25 % zurückgehen wird.
Auf der Grundlage dieser fachkundigen Einschätzung, die ja auch von der SGD Nord als Wasserbehörde seit Längerem bestätigt wird, wurden mehrmals im hiesigen Amtsblatt Appelle zum Wassersparen angesichts der sommerlichen Dürreperiode veröffentlicht.
Aber konkrete Daten und Zahlen und Gründe für die prekäre Wasserversorgungssituation werden als „nichtöffentlich“ im Werksausschuss behandelt. Hier frage ich die Verwaltung, wieso entgegen früherer Praxis die Wasserversorgungssituation nicht öffentlich und für alle Bürger*innen transparent dargestellt werden. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Herstellung der Nichtöffentlichkeit? Und ich frage auch, wieso angesichts des offensichtlichen Wasserversorgungsnotstandes in der heutigen VG-Ratssitzung noch keine Eckpunkte eines nachhaltigen und zukunftsfesten Wasserversorgungsplanes vorgelegt worden sind?
Wasser ist ein Allgemeingut. Und die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass die Ressourcensicherung des Allgemeingutes öffentlich in den Gremien der VG Thalfang diskutiert wird.
Und hinsichtlich der Wasserentgelte ist zu fragen, ob diese zukünftig nicht kostengünstiger gestaltet werden können? Wenn ernsthaft alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um von den Sprudelwerken eine Konzessionsabgabe für die kommerzielle Nutzung des Allgemeingutes Wasser zu erheben. Und wenn zudem darauf geachtet wird, dass bei den zukünftigen Appellen zur sparsamen Wasserentnahme auch die Sprudelwerke entsprechend aufgefordert werden ihre Wasserentnahme zu drosseln. Hier gilt das Solidarprinzip des sparsamen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen auch für die Sprudelwerke.
Nachfolgend stelle ich folgende Sachanträge:
Sachantrag 1:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dass auf der VG - Ebene entsprechend § 15 der Gemeindeordnung eine Einwohnerversammlung zur Darstellung der Wasserversorgungsituation angesichts des Klimawandels in Kooperation mit der SGD Nord durchzuführen. Auf dieser Einwohnerversammlung soll zudem ein Wasserversorgungsplan den Bürger*innen vorgestellt werden. Die Anregungen der Bürger*innen in diesen Wasserversorgungsplan sollen dabei unter der Maßgabe der absoluten Priorität der Wasserversorgungssicherheit vor allen kommerziellen Interessen berücksichtigt werden.
Sachantrag 2:
Die Verwaltung wird aufgefordert alle rechtlichen Möglichkeiten dahingehend zu überprüfen, damit die kommerzielle Nutzung des Allgemeingutes Wasser durch die Sprudelwerke mit einer Konzessionsabgabe belegt werden kann.“
Bezüglich der kritisierten nichtöffentlichen Beratungen im Werkausschuss stellt Bürgermeisterin Vera Höfner klar, dass die Wasserversorgungssituation stets öffentlich beraten wurde und dies auch zukünftig so sein wird. Gem. § 35 (1) GemO wird eine nichtöffentliche Beratung nur dann erforderlich, sofern ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder Gründe des Gemeinwohls bzw. schutzwürdige Interessen Einzelner vorliegen.
Nach kurzer Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat, auf Vorschlag der Vorsitzenden, die beiden Sachanträge in den zuständigen Werkausschuss zu verweisen, womit sich Ratsmitglied Richard Pestemer einverstanden erklärt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Sodann ergeht ohne weitere Beratung folgender Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Thalfang am Erbeskopf beschließt, entsprechend der Empfehlung des Werksausschusses, den Wirtschaftsplan 2023 für die drei Betriebszweige einschl. Stellenübersicht und Investitionsprogramm 2022 bis 2026 in der vorliegenden Fassung.
Die Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2023 werden entsprechend der Sitzungsvorlage festgesetzt. Hierauf werden Vorauszahlungen in Höhe der festgesetzten Entgeltsbeträge für die laufenden Entgelte (Gebühren und Wiederkehrende Beiträge) mit je einem Viertel zu den allgemeinen Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2022 bzw. auch abweichend bei späterer Erstellung der Gebühren- und Beitragsbescheide erhoben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.
Zu TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 gem. §§ 95 und 96 GemO
Bürgermeisterin Vera Höfner verweist auf die intensiven Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss und den vorliegenden 2. Entwurf des Haushaltsplanes. Aufgrund der eingearbeiteten Änderungen kann nunmehr ein ausgeglichener Haushaltsplan vorlegt werden, wobei trotzt der angespannten Haushaltslage die verbleibenden, geringen Handlungsspielräume optimal genutzt werden. Aufgrund kurzfristiger Änderungen im Landesfinanzausgleich konnte das Zahlenwerk nur unter erheblichem Zeitdruck erstellt werden. Sodann übergibt sie das Wort an Verbandsgemeindeamtsrätin Anna-Katharina Ebel, die im Folgenden die wesentlichen Eckpunkte des Planentwurfes erläutert.
Durch Verschieben einiger Maßnahmen und einer Anpassung der Verbandsgemeindeumlage auf 43 % (bei gleichzeitigem Wegfall der Schulumlage) weist der Ergebnishaushalt 2023 nunmehr einen Jahresüberschuss in Höhe von 10.228 € aus. Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 598.329 €. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen für Investitionskredite in Höhe von 835.800 € ergibt sich, bezogen auf die laufende Verwaltungstätigkeit, zahlungswirksam ein Liquiditätsdefizit von 237.471 €.
Die Änderungen im Ergebnisplan gegenüber dem Vorjahr beschränken sich im Wesentlichen auf die Produkte 1.1.4.1 (Zentrale Verwaltung, Rathaus), 1.2.6.0 (Brandschutz), 2.1.1.0 (Grundschule Thalfang), 2.1.1.1 (Grundschule Heidenburg), 2.4.3.1 (Schulturnhalle Heidenburg), 4.2.4.1 (Erholungs- und Gesundheitszentrum) und 5.7.5.0 (Tourismusförderung).
Im Folgenden erläutert Frau Ebel das Investitionsprogramm von rd. 1,1 Mio. €, wozu die Aufnahme von Krediten in Höhe von 848.490 € notwendig ist, und geht dabei insbesondere auf die geplanten Maßnahmen im Bereich Brandschutz (Produkt 1.2.6.0) ein, da diese betragsmäßig das größte Investitionsvolumen darstellen.
Bei planmäßiger Entwicklung wird die Verbandsgemeinde zum 31.12.2023 Liquiditätskredite in Höhe von 11.629.556 € und Investitionskredite von 14.484.104 € ausweisen.
Sodann erläutert Büroleiter Darius Schürmann den optimierten Stellenplan. Um zum Haushaltsausgleich beizutragen sind die Stellen „Gerätewart“ und „OZG-Manager“ nicht mehr enthalten, sodass der Gesamtstellenplan nunmehr 55,881 Stellen beinhaltet.
Bürgermeisterin Vera Höfner verweist im Hinblick auf den angestrebten Haushaltsausgleich auf die Sondersituation, dass die Verbandsgemeinde Träger der weiterführenden Erbeskopf-Realschule plus in Thalfang ist. Durch den neuen Landesfinanzausgleich verringert sich zunächst die Beteiligung des Kreises an den zahlungswirksamen Betriebskosten. Da dies aber nicht Intention des Landkreises ist, ist sie optimistisch hier eine gerechte Lösung zu finden. Dahingehende Gespräche mit dem Kreis laufen.
Burkard Graul (Fraktionsvorsitzender SPD) kritisiert, dass der erreichte Haushaltsausgleich über die Umlageerhöhung auf Kosten der Ortsgemeinden geht und fordert eine Senkung der Umlage um mindestens 2%. Zudem verlangt er eine volle Kostenübernahme der Betriebskosten der Erbeskopf-Realschule plus durch den Kreis und eine zeitnahe Übernahme der Trägerschaft. Wegen der enorm hohen Personalkosten sollte die Anzahl der Stellen im Stellenplan reduziert werden und man muss darüber nachdenken, ob man sich den Parallelbetrieb von Ganztagsschule und betreuender Grundschule sowie die Verbandsgemeindebücherei leisten kann.
CDU-Fraktionsvorsitzender Winfried Welter dankt der Verwaltung für die Erstellung des Zahlenwerkes und weis darauf hin, dass es sich aufgrund des Wegfalls der Schulumlage nur um eine geringe Umlageerhöhung handelt und der Haushaltsausgleich alternativlos ist. Wenn eine Umlagesenkung angestrebt wird, müssen weitere schmerzhafte Einsparungen gemacht werden.
Auch der Fraktionsvorsitzende der FDP, Herr Werner Breit, erkennt die Notwendigkeit des Haushaltsausgleiches an, sieht aber auch die Verantwortung gegenüber den Ortsgemeinden. Die angespannte Haushaltslage zwingt uns dazu alles, ohne Tabus und Denkverbote, zu hinterfragen. Einsparpotentiale sieht er unter anderem im Bereich Brandschutz, wo das Fahrzeugkonzept kritisch hinterfragen werden sollte. Im Bezug auf die Erbeskopf-Realschule plus kann er sich seinen Vorredner nur anschließen und sieht den Kreis in der Pflicht. Große Sorgen macht ihm auch der sehr kostenintensive Stellenplan, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass einige Stellen gar nicht besetzt sind (Fachkräftemangel) und somit unnötig den Haushalt belasten.
Lukas Kimmling von der Neuen Liste e.V. verweist auf die Wichtigkeit des Ehrenamtes im Allgemeinen und insbesondere auf die freiwilligen Feuerwehren, deren Ausrüstung adäquat gewartet werden muss. Die Neue Liste e.V. möchte nicht auf die Stelle des hauptamtlichen Gerätewartes verzichten. Auch er sieht den Kreis hinsichtlich der Erbeskopf-Realschule plus in der Verantwortung und regt an, dass, um Kosten zu sparen, die Leitlinien für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen durch den Bau- und Liegenschaftsausschuss erstellt werden könnten. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen sieht er den vorgelegten Stellenplan durchaus als notwendig an, gibt aber zu Bedenken die Raumproblematik im Rathaus nicht aus den Augen zu verlieren.
Das fraktionslose Ratsmitglied Richard Pestemer gibt folgende Stellungnahme zum Haushalt zu Protokoll:
„Festzustellen ist, dass trotz Kommunalfinanzreform die finanzielle Lage der VG Thalfang nach wie vor prekär ist. Dies wird deutlich vor allem an der Entwicklung des „negativen Eigenkapitals“ von rd. Minus 6.358.000 €, aufgeführt unter § 8 der Haushaltssatzung. Im Klartext: Es handelt sich um nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge. Kurzum: Nach wie vor ist die VG Thalfang überschuldet.
Und ebenso verschuldet sind in unserer Verbandsgemeinde diejenigen Ortsgemeinden, die nicht über hinreichende Einnahmen aus Windkraft und/oder PV-Anlagen verfügen.
Die Verbandsgemeinde ist indes verpflichtet sich schützend vor ihre Ortsgemeinden aus denen sie gebildet ist zu stellen. In der Niederschrift vom 20. Januar zur Ortsgemeinderatssitzung in Neunkirchen wird aufgezeigt, dass sich die Verbandsgemeinde nicht schützend vor die Ortsgemeinden gegenüber Kreis, Land und Bund stellt. Und sich nicht dafür einsetzt, dass die Gemeinden über hinreichend Finanzmittel verfügen, um ihre Pflichtaufgaben zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge ohne weiter Verschuldung gewährleisten zu können.
In diesem Zusammenhang ist es hilfreich das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 14.Februar 2012 (VGH N3/11) zu zitieren wo es heißt: „Das Land hat im Rahmen der Neuregelung einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten. Dieser muss jedenfalls auch in einer effektiven und deutlichen Finanzausstattung bestehen.“
Und da hilft es nicht, wenn die Verbandsgemeinde oder Kreis - wobei selbiger jüngst den Umlagesatz von 47,2 auf 44,2 % ein wenig gesenkt hat - letztendlich ihre Verschuldung durch Umlagesätze auf die Ortsgemeinden abwälzen. Nein, sie, die Verbandsgemeinde ist vielmehr verpflichtet die Umlagen derart zu gestalten, dass die Ortsgemeinden ihre gesetzlichen Verpflichtungen tatsächlich nachkommen können. Die Priorität einer Entschuldung müssen die Ortsgemeinden und der in ihnen lebenden Bürger*innen haben! Stattdessen erleben wir, dass die Ortsgemeinden unter Druck gesetzt werden die Hebesetze für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) anzuheben, damit sie weiterhin Fördermittel für notwendige Investitionen tätigen können. Kurzum: Der schwarze Peter „Zwangsverschuldung“ wird nach unten bis hin zu den Bürgern*innen durchgereicht. Und dies in einer Situation, wo bedingt durch den Ukrainekrieg und Inflation viele Bürger*innen nicht mehr wissen, wie sie noch ohne weiter Verschuldung ihrerseits ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen.
In dieser äußerst prekären Situation ist ein Solidarpakt von allen Gemeinden und Gemeindeverbänden gegenüber der Landes- und Bundesregierung angesagt, um die kommunale Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten.
In diesem Sinne stelle ich hier nachfolgende Sachanträge zum vorliegenden Tagesordnungspunkt zur Abstimmung:
Sachantrag 1:
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird aufgefordert den Umlagesatz gegenüber den Ortsgemeinden derartig abzusenken, sodass die Ortsgemeinden ohne Neuverschuldung entsprechend der höchstrichterlichen Entscheidungen Ihre Selbstverwaltungsrechte wie in Artikel 28 Grundgesetz wahrnehmen können
Sachantrag 2:
Die Verbandsgemeindeverwaltung führt in Abstimmung mit den Ortsgemeinden Neuverhandlungen zur freiwilligen Umsetzung eines „Erneuerbaren-Energien-Solidarpaktes“ in welchem
das Prinzip gilt, dass
| a) | Die gesamte Verbandsgemeinde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen als Planungsgebiet für die Fortführung der lokalen Energiewende betrachtet wird. |
| b) | Dementsprechend sollen alle Einkünfte aus Erneuerbaren Energien solidarisch pro Einwohner*in für die Ortsgemeinden aufgeteilt werden. |
Sachantrag 3:
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt ein nachhaltiges klimafreundliches Konzept zu erarbeiten und in den jeweiligen Gremien und der Nationalparkversammlung als auch in Kooperation mit der Landesregierung umzusetzen,
damit
| a) | entsprechend § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und dem Credo des Nationalparks Hochwald-Hunsrück „Natur Natur sein zu lassen“ Geltung verschafft wird mit einem sanften Tourismuskonzept ohne energiefressende klimaschädliche Schneekanonen |
damit
| b) | die Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes durch Reaktivierung der National-Hunsrückbahn und des Ausbaus eines auf E-Mobilität basierenden öffentlichen Nahverkehres ermöglicht wird.“ |
In der Folge nimmt Bürgermeisterin Vera Höfner zu den aufgekommenen Fragen und Anregungen Stellung und übergibt das Wort an den Wehrleiter Ralf Mattes.
Dieser zeigt sich verwundert, dass das mehrfach beratene und beschlossene Fahrzeugkonzept, welches er für sinnig, wichtig und sinnvoll hält, nunmehr in Frage gestellt wird. Zudem hält er, um die Einsatzbereitschaft der Gerätschaften sicherzustellen, den hauptamtliche Gerätewart für unerlässlich.
Aus der Mitte des Rates wird angeregt, die Anschaffung von Fahrzeugen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen und alle möglichen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Werner Breit (FDP) beantragt abweichend vom Fahrzeugkonzept in 2023 ein MTF (Mannschaftstransportfahrzeug) weniger zu beschaffen und ein Fahrzeug aus Heidenburg nach Neunkirchen zu verlegen.
Der Beschluss erfolgt mit 3 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Um die mehrfach gefordert Umlagesenkung realisieren zu können, bittet die Vorsitzende den Rat um Vorschläge für mögliche Einsparpotentiale. In der daraufhin intensiv geführten Diskussion wird aus Verantwortung für die Ortsgemeinden eine Umlagesenkung als dringend erforderlich angesehen, wobei als mögliche Einsparpotentiale insbesondere der Stellenplan, die Betreuungssituation an den Grundschulen und insbesondere die Forderungen gegenüber dem Kreis hinsichtlich der Erbeskopf-Realschule plus gesehen werden.
Damit die Fraktionen sich beraten können wird auf Vorschlag der Vorsitzenden um 20:30 Uhr einstimmig eine Sitzungsunterbrechung beschlossen.
Die Sitzung wird um 20:45 Uhr wiederaufgenommen und es wird folgender Beschlussvorschlag erarbeitet:
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Haushaltsplanberatung, einschließlich der Sachanträge von Ratsmitglied Richard Pestemer, zurück in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. Der als Beratungsgrundlage dienende III. Entwurf des Haushaltsplanes soll eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 41 % beinhalten. Zudem einen größtmöglichen Kreiszuschuss für die Erbeskopf-Realschule plus. Zeitgleich sollen die dahingehenden Gespräche mit dem Kreis fortgeführt werden. Der den Haushaltsplan betreffende Antrag der Ortsgemeinde Heidenburg bezüglich der Nutzungsgebühren für die Heidenburghalle soll ebenfalls im Ausschuss beraten werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Ohne weitere Abstimmung und mit Zustimmung des Antragstellers wird der Antrag von Ratsmitglied Richard Pestemer bezüglich des Wintersportbetriebes am Erbeskopf an den zuständigen Zweckverband „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ verwiesen.
Zu TOP 4: Flächennutzungsplan Windenergie;
Rotorplatzierung von Windenergieanlagen nach § 5 Abs. 4 Windenergiebedarfsgesetz (WindBG)
Grundsätzlich wird bei Regelungen zur Rotorplatzierung unterschieden, ob auf den Flächen nur die Türme der Windenergieanlagen unterzubringen sind und der Rotor über die Grenze der Fläche hinausragen darf („Rotor-out“) oder ob auch die Rotoren vollständig innerhalb der ausgewiesenen Fläche Platz finden müssen („Rotor-In“). Der Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Verbandsgemeinde Thalfang enthält keine konkreten Regelungen zur Rotorplatzierung von Windenergieanlagen.
Aufgrund der zu erwartenden Rechtswirksamkeit der 4. Teilfortschreibung des LEP IV besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht der Flächennutzungspläne an die Ziele der Raumordnung. Dies macht eine Überarbeitung und Anpassung des Flächennutzungsplanes nur für die Rotor-in / Rotor-out-Regelung erforderlich. Diese Konkretisierung kann jedoch vor diesem offiziellen Anpassungsverfahren durch „einfachen“ Beschluss des Verbandsgemeinderates gem. § 5 Abs. 4 WindBG erfolgen.
Der Verbandsgemeinderat hat am 14.12.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Windkraft“ fortzuschreiben. Im Aufstellungsverfahren soll das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf hinsichtlich möglicher „Sonderbauflächen Windenergie“ untersucht werden. In diesem Verfahren werden vermutlich weitere Flächen für die Windenergie ausgewiesen.
Damit nicht innerhalb kurzer Zeit, bzw. parallel zueinander, zwei Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden müssen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, zunächst durch Beschluss des Verbandsgemeinderates festzulegen, dass die Rotorblätter nicht innerhalb der ausgewiesenen Flächen liegen müssen. Diese Regelung kann dann bei der späteren Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass sich die Rotorblätter der bestehenden Windenergieanlagen auch außerhalb der ausgewiesenen Sonderbauflächen befinden dürfen (§ 5 Abs. 4 Wind BG). Diese Regelung ist auch bei der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ festzulegen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 2 Enthaltungen.
Zu TOP 5: Änderung, Darstellung einer Sonderbaufläche Wind auf der Gemarkung Heidenburg; Antrag der Ortsgemeinde Heidenburg
Mit Schreiben vom 02.01.2023 hat die Ortsgemeinde Heidenburg die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Verbandsgemeinderatssitzung beantragt und unterbreitet folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung zum Abschluss eines Kostenübernahmevertrags mit Fa. JUWI für die geplante Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Ferner wird die Verwaltung damit beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Erstellung der Planungsunterlagen für die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses zur Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind betraut.“
Konkret wird somit die vorzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, ausschließlich für die Gemarkung Heidenburg beantragt. Der Verbandsgemeinderat hat aber am 14.12.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Windkraft“ insgesamt fortzuschreiben. Im Aufstellungsverfahren soll das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Thalfang hinsichtlich möglicher „Sonderbauflächen Windenergie“ untersucht werden.
Mit diesem Beschluss behält sich der Verbandsgemeinderat vor, im Rahmen seiner Planungshoheit selbst zu bestimmen, wo künftig Windkraftanlagen möglich sein sollen oder eben nicht. Im Rahmen dieses Änderungsverfahren wird auch das Gebiet der Ortsgemeinde Heidenburg mit überprüft werden und, da wo es möglich ist, Windkraft zugelassen.
Darüber hinaus steht zu befürchten, dass auch andere Ortsgemeinden dann eine isolierte Planung durchführen lassen möchten und in der Folge mehrere Planungsbüros für mehrere Ortsgemeinden Untersuchungen durchführen. Dies ist ineffizient und kontraproduktiv gegenüber einer Gesamtplanung durch ein Planungsbüro, in der auch gegenseitige Interessen unterschiedlicher Ortsgemeinden besser berücksichtigt werden können.
Verwaltungsseitig wird daher empfohlen den Antrag der Ortsgemeinde Heidenburg abzulehnen.
Ratsmitglied Alexander Becker (CDU) findet, dass der Vorschlag der Verwaltung so nicht hinnehmbar ist. Die Umsetzung des gesamten Flächennutzungsplanes (FNP) kann bis zu 6 Jahre dauern. Die Verbandsgemeinde kann es sich schlicht nicht leisten so lange auf diese Einnahmen zu verzichten, die ja auch in den Solidarfond fließen und somit indirekt auch die Ortsgemeinden entlasten. Zudem würde ein Projektierer hier auch noch die Kosten für die Planung übernehmen.
SPD (Burkard Graul) und FDP (Werner Breit) sind ebenfalls von dem negativen Beschlussvorschlag irritiert und sehen den Antrag zumindest als diskussionswürdig an. In ihren Augen steht die beantragte isolierten Planung einem geordneten Verfahren nicht entgegen.
Ratsmitglied Richard Pestemer fordert, im Rahmen der Diskussion um den Flächennutzungsplan auch den Solidarfond der Verbandsgemeinde neu zu verhandeln.
Sodann gibt der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde Heidenburg, Herr Jörg Christen, folgenden Redebeitrag zu Protokoll:
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Höfner,
sehr geehrte Herren Beigeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren des Verbandsgemeinderates,
ich möchte nachfolgende Erklärung zum Tagesordnungspunkt 5 der heutigen Sitzung des Verbandsgemeinderates zur Aufnahme ins Protokoll abgeben.
Mit Schreiben vom 02.01.2023 und Emailzugang an die Verwaltung und Frau Höfner am 04.01.2023 stellte die Ortsgemeinde Heidenburg den Ihnen als Anlage zur Beschlussvorlage vorliegenden Antrag.
In besagter E-Mail teilte ich Frau Höfner mit, dass Herr Adams - der zuständige Projektmanager der Firma JUWI für eine Teilnahme an der Sitzung zur Verfügung steht, um ggf. aufkommende Fragen zu beantworten. Dieses Angebot wurde leider nicht in Anspruch genommen. Stattdessen liegt nun der Beschlussvorschlag der Verwaltung vor, unseren Antrag abzulehnen.
Ich möchte daher zum einen kurz auf die Beschlussvorlage der Verwaltung eingehen und zum anderen noch einmal zusammenfassen, was dieser unser Antrag an möglichen Synergien für die VG bewirken könnte.
Zitat der Beschlussvorlage:
„Darüber hinaus steht zu befürchten, dass auch andere Ortsgemeinden dann eine isolierte Planung durchführen lassen möchten und in der Folge mehrere Planungsbüros für mehrere Ortsgemeinden Untersuchungen durchführen. Dies ist ineffizient und kontraproduktiv gegenüber einer Gesamtplanung durch ein Planungsbüro.“
Diese Aussage ist unzutreffend.
Die Beauftragung eines Planungsbüros obliegt alleine der Verbandsgemeinde. Ortsgemeinden oder Projektierer dürfen dies gar nicht selbst beauftragen. Insofern könnte das beschriebene Szenario lediglich durch die Verwaltung selbst ausgelöst werden.
„Isolierte Positivplanung“ versus „klassische Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:
Die Bundesregierung macht Tempo beim Klimaschutz und beim Ausbau der Windkraft. Das Wind an Land-Gesetz stellt klar, dass der Ausbau und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Um die jahrelang dauernden Verfahren zu beschleunigen, baut das Gesetz u.a. auf die „isolierte Positivplanung“ als Mittel der Wahl. Die klassische Fortschreibung des FNP ist ein Auslaufmodell, weil sie eben viel zu lange dauert.
Um dies einmal in Zeiträumen zu bemessen:
Die klassische Fortschreibung wird erfahrungsgemäß um die vier bis sechs Jahre in Anspruch nehmen. Eine isolierte Positivplanung soll innerhalb von einem Jahr zum Abschluss kommen (Kanzler Scholz hatte gar 6 Monate gefordert).
Die Nachbar-VG Schweich zeigt, dass beides Hand in Hand geht:
Der VG-Ratsbeschluss, den Flächennutzungsplan Windenergie der VG Schweich fortzuschreiben erfolgte ebenso einstimmig wie der Beschluss, eine „isolierte Positivplanung“ für die Ortsgemeinde Leiwen durchzuführen.
Wie im Antrag dargelegt, liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer isolierten Positivplanung auf der geplanten Fläche auf der Gemarkung Heidenburg vor.
Synergien für Heidenburg, die VG Thalfang und die Ortsgemeinden der VG:
| 1. | Mit dem vorliegenden Antrag hat die Ortsgemeinde Heidenburg dem Umstand Rechnung getragen, dass ein schneller Ausbau der Windenergie breiter Konsens auf allen Ebenen ist und der geplante Ausbau mit dem vorgeschlagenen Mittel der isolierten Positivplanung deutlich schneller als mit dem klassischen Verfahren umzusetzen ist. |
| 2. | Der VG entstehen keinerlei Kosten für die Durchführung der isolierten Positivplanung. Die Fa. Juwi als Projektierer trägt diese Kosten. Das Planungsbüro hingegen wird von der VG ausgewählt und beauftragt. |
| 3. | Wie der den VG-Ratsmitgliedern vorliegende Karten-Ausschnitt zeigt, befindet sich die geplante Fläche an den Gemarkungsgrenzen der VG und grenzt ebenso an eine Fläche der Gemarkung Trittenheim, auf welcher vier WEA geplant sind in einem rechtskräftigen FNP. |
| 4. | Sowohl die VG als auch alle Ortsgemeinden der VG profitieren durch den Solidarfond „Windenergie“ mit. Sollten die vier WEA wie vorgesehen gebaut werden, fließen alleine davon jährlich mindestens 200.000 € in den Solidarfond. Die Hälfte davon erhält die VG direkt, die andere Hälfte kommt den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde zugute. |
| 5. | Weiterhin profitieren die Nachbargemeinden überdies durch die Einnahmen aus der freiwilligen Kommunalabgabe. Auch die Bürger selbst haben die Möglichkeit, direkt zu profitieren, bspw. durch den Abschluss eines günstigen Stromvertrages. Es gibt weitere Modelle, in welchen die Bürger direkt profitieren können. Frau Höfner sind die möglichen Vorteile im Detail bekannt. Diese wurden auf der Ortsgemeinderatssitzung Heidenburg im September 2022, auf welcher Frau Höfner zugegen war, präsentiert. |
Sie, verehrte Ratsmitglieder entscheiden heute darüber, ob die VG Thalfang, die ihr angehörenden Ortsgemeinden und natürlich auch die Ortsgemeinde Heidenburg möglichst rasch von den vorgenannten Vorteilen profitieren oder eben nicht.
Die Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Heidenburg würden begrüßen, wenn Sie dem von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag nicht folgen und stattdessen dem Antrag stattgeben. Alternativ - und damit allen Beteiligten ausreichend Möglichkeit gegeben wird, sich ausführlich mit den geschilderten Hintergründen zu befassen, offene Fragen zu klären und auf dieser Basis eine fundierte Entscheidung fällen zu können - wäre auch eine Verweisung des Themas an den zuständigen Ausschuss zur Vorberatung und Empfehlung an den VG-Rat in Erwägung zu ziehen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, denn Antrag der Ortsgemeinde Heidenburg in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Informationen
1.) Bericht der Bürgermeisterin gemäß § 119 Abs. 3 LBG zu ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern im Jahre 2022
Die Vorsitzende führt aus, dass mit der Änderung des Landesbeamtengesetzes für Rheinland-Pfalz in § 119 Abs. 3 Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet wurden, bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten.
Bürgermeisterin Vera Höfner informiert hiermit über die von ihr ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter in 2022. Eine entsprechende Übersicht liegt den Ratsmitgliedern vor und wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.
Die Niederschrift der Sitzung inkl. der Anlage 1 wird im Amtsblatt und auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf veröffentlicht.
2.) Kommunaler Klimapakt
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist dem kommunalen Klimapakt beigetreten. Weiter Informationen zum kommunale Klimapakt gibt es unter https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/klimaschutz/kommunaler-klimapakt-rheinland-pfalz/.
3.) Holzvermarktung Rheinland-Pfalz Südwest GmbH
Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über die wesentlichen Inhalte der Gesellschafterversammlung der HVO-Morbach am 17.11.2022.
4.) Ortsgemeinde Heidenburg
Alle drei Beigeordnete der Ortsgemeinde Heidenburg haben ihr Amt zum 31.01.2023 niedergelegt. Da auch die Stelle des Ortsbürgermeisters derzeit Vakant ist, hat die zuständige Kommunalaufsicht Frau Bürgermeisterin Vera Höfner ab dem 01.02.2023 als Beauftragte gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellt. Die Bestellung erfolgt bis zur Neuwahl eine/s/r Ortsbürgermeister/s/in.