Bei der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Landkreis Bernkastel-Wittlich, ist die Stelle
neu zu besetzen, weil die Amtszeit der Stelleninhaberin am 30.09.2025 endet.
Gesucht wird eine innovative, verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die befähigt ist, mit den Entscheidungsgremien der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden konstruktiv und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern und zur heimischen Wirtschaft zu pflegen und die Verwaltung unter den Anforderungen an ein modernes Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich und bürgernah zu führen.
Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf besteht aus 21 Ortsgemeinden (mit 2 Ortsbezirken) mit hoher Lebens-, Wohn- und Freizeitqualität und mit ca. 7.500 Einwohnern.
Der Verbandsgemeinderat zählt 22 Sitze, die derzeit wie folgt verteilt sind: 7 CDU, 5 SPD, 4 Neue Liste e.V., 4 Thalfanger Freie Liste e.V, 2 Freie Wählergemeinschaft Erbeskopf e.V.
Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 15. Juni 2025 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 29. Juni 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer
| - | Deutsche-/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige-/-r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, |
| - | am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, |
| - | nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist, sowie |
| - | die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. |
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A15/A16 zugeordnet. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe A16 ist frühestens nach zwei Amtsjahren möglich. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / als Bewerber an der Wahl die termingerechte Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / als Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlvorschläge spätestens am
Montag, dem 28. April 2025, 18.00 Uhr
beim Wahlleiter oder der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf einzureichen sind (Ausschlussfrist).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und / oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und / oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen werden erbeten bis zum Donnerstag, den 17. April 2025 (keine Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
- Kennwort: Bürgermeisterwahl -
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Wir erheben beziehungsweise verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (eingereichten Bewerbungsunterlagen) nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.erbeskopf.de/verwaltung-politik/datenschutz.html