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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 13/2023
Zweckverband der 12 Gemeinden
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Rasen- und Urnenrasengrabstätten auf dem Thalfanger Friedhof

Ab dem 01. April müssen die Rasen- und Urnenrasengrabstätten für anfallende Mäharbeiten freigehalten werden. Aufgestellte Kerzen, Figuren oder Pflanzschalen müssen nun entfernt werden.

In § 19 der Friedhofssatzung ist hierzu folgendes festgesetzt:

Das besonders ausgewiesene Rasengrabfeld im Erweiterungsbereich … bleibt eben und in Rasen, der von der Friedhofsverwaltung regelmäßig gemäht wird. Für die Kenntlichmachung der Grabstellen sind nur flach liegende Grabsteine (Tafeln) in einer Größe von 0,40 m x 0,40 m - jedoch ohne jegliche Einfassung - zugelassen. Diese Tafeln mit den Namen der Verstorbenen sind von den Angehörigen herstellen zu lassen und dürfen nicht mit erhabenen Buchstaben versehen sein. Der Einbau erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Von November bis März darf auf die Grabfläche eine Schale oder ähnliches gestellt werden. Während der Wachstumsphase muss die gesamte Rasenfläche zum Mähen freigehalten werden

Da in Kürze mit Angleichungs- und Pflegearbeiten begonnen wird, sind die Gemeindearbeiter ohne weiteren Hinweis dazu berechtigt, die aufgestellten Gegenstände zu entfernen.