Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 13/2023
Unsere Dörfer
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates

Gielert am Donnerstag, den 23.02.2023

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende gem. § 34 (7) Nr. 1 GemO aus Dringlichkeitsgründen die Tagesordnung im Öffentlichen Teil um die Tagesordnungspunkte „Vorschlag eines Wahltermins für die Wahl des/der Ortsbürgermeister/-in“ und „Wahl eines besonderen Wahlleiters und stellvertretenden

Wahlleiters“ zu erweitern.

Folgende Tagesordnung wird beraten:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Haushaltssatzung und Einwohnerfragestunde

2.

Wahl der/des I. Beigeordneten

3.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des I. Beigeordneten

4.

Vorschlag eines Wahltermins für die Wahl des/der Ortsbürgermeisters/-in

5.

Wahl eines besonderen Wahlleiters und stellvertretenden Wahlleiters

6.

Änderung der Hauptsatzung

7.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Haushaltssatzung und Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16 a GemO und § 21 der Mustergeschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.

Zu TOP 2: Wahl der/des I. Beigeordneten

Laut besonderer Wahlniederschrift wird Michael Welker zum I. Beigeordneten der Ortsgemeinde Gielert gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Zu TOP 3: Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des I. Beigeordneten

Herr Michael Welker wird gem. § 54 GemO durch Aushändigung der Ernennungsurkunde gem. besonderer Niederschrift zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Gielert ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Anschließend bedankt sich der I. Beigeordnete Welker für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Zu TOP 4: Vorschlag eines Wahltermins für die Wahl des/der Ortsbürgermeisters/-in

Der Vorsitz wird vom I. Beigeordneten Welker übernommen.

Herr Dieter Räsch hat das Amt des Ortsbürgermeisters zum 21.02.2023 niedergelegt. Nach § 53 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung soll die Wahl des/der Ortsbürgermeister/in spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen.

Nach § 60 Abs. 2 KWG setzt die Aufsichtsbehörde den Termin für die Wahl und eine etwaige Stichwahl für den/die Ortsbürgermeister/in fest. Dafür benötigt die Aufsichtsbehörde Terminvorschläge des Ortsgemeinderates.

Folgende Termine könnten aufgrund der Bekanntmachungsfristen für die

Wahl vorgeschlagen werden:

-

Wahl am 14.05.2023 (Muttertag)

Stichwahl am 04.06.2023 (Pfingstferien)

Alternativ:

-

Wahl am 11.06.2023

Stichwahl am 25.06.2023

-

Wahl am 18.06.2023

Stichwahl am 02.07.2023

Der Ortsgemeinderat beschließt, der Aufsichtsbehörde den 11.06.2023 als Wahltermin vorzuschlagen.

Eine evtl. Stichwahl soll am 25.06.2023 stattfinden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5: Wahl eines besonderen Wahlleiters und stellvertretenden Wahlleiters

Sofern nur ein Beigeordneter als Wahlleiter zur Verfügung steht, wählt der Ortsgemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens einen besonderen Stellvertreter. Zum besonderen Wahlleiter und zum besonderen Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer im Wahlgebiet wahlberechtigt ist.

Die Ortsgemeinde Gielert hat nur einen Beigeordneten, der, sollte er nicht selbst kandidieren, das Amt des Wahlleiters übernimmt. Daher ist ein besonderer stellvertretender Wahlleiter zu wählen.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Wahl nach § 40 Abs. 5 GemO offen durchgeführt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zur Wahl des besonderen stellvertretenden Wahlleiters wird vorgeschlagen:

Herr Gerd Pfeiffer

Herr Pfeiffer wird einstimmig zum besonderen stellvertretenden Wahlleiter gewählt.

Zu TOP 6: Änderung der Hauptsatzung

Um die Vertretung der Ortsgemeinde jederzeit sicherstellen zu können, beabsichtigt die Ortsgemeinde ihre Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass nunmehr die Ernennung von bis zu 2 Beigeordneten möglich ist. Hierzu soll § 2 der Hauptsatzung:

§ 2 (alt)

Zahl der Beigeordneten

Die Ortsgemeinde hat 1 Beigeordneten.

geändert werden in:

§ 2 (neu)

Zahl der Beigeordneten

Die Ortsgemeinde hat bis zu 2 Beigeordneten.

Der Ortsgemeinderat Gielert beschließt die Satzung wie erläutert abzuändern.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Informationen

Es werden keine Informationen mitgeteilt.