Rheinland-Pfalz trägt durch seine ausgeprägten Mittelgebirgslagen und die feuchten bis wechselfeuchten Grünlandstandorte in der Oberrhein-Ebene eine besondere Verantwortung für den Erhalt von geschütztem Grünland. Rund ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes ist Dauergrünland. Der Anteil des naturschutzfachlich wertvollen und daher schützenswerten Extensivgrünlands ist dabei vielerorts noch beachtlich.
Die Kenntnis über die im Land vorhandenen Flächen unterstützt die gemeinsamen Bemühungen von Naturschutz und Landwirtschaft um eine umweltfreundliche Landbewirtschaftung.
Was ist die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz?
Die Erhebung von gesetzlich geschütztem Grünland. Die Grünlandkartierung ist im Jahr 2020 im Landkreis Vulkaneifel gestartet und wird im Jahr 2023 im Landkreis Bernkastel-Wittlich fortgesetzt.
Warum ist der Schutz von Grünland so wichtig? Artenreiche Grünlandstandorte sind Hotspots der Biodiversität. Knapp 1/3 aller heimischen Pflanzenarten (ca. 1.250) kommen hauptsächlich im Grünland vor. Sie bilden die Grundlage für eine unglaubliche Vielzahl von rund 3.500 Tierarten wie beispielsweise spezialisierte Arten aus den Gruppen der Amphibien, Vögel, Spinnen, Heuschrecken, Schmetterlinge und weiterer Insekten. Grünlandbiotope zählen daher nicht nur zu den artenreichsten Biotopen in Mitteleuropa, sondern erfüllen auch viele weitere wichtige Funktionen, z. B. als Kohlenstoffspeicher. Artenreiches Grünland wird jedoch immer seltener. Mit diesen Lebensräumen verschwinden auch ihre Lebensgemeinschaften. So sind von den in Deutschland gefährdeten Pflanzarten 40 % Grünlandarten. Deshalb sind besondere Grünlandbiotope gesetzlich geschützt.
Rechtsgrundlagen für den Grünlandschutz? Mit der Grünlandkartierung ändert sich die Rechtslage nicht. Die Bewirtschaftung, die zum Entstehen des artenreichen Grünlandes geführt hat, kann ohne Einschränkung fortgeführt werden.
Verankert ist der gesetzliche Schutz besonderer Biotope in § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie in § 15 des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG). Darüber hinaus gibt die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vor, dass Grünlandlebensraumtypen in den FFH-Gebieten erhalten werden müssen.
Ist erst während der Teilnahme an einem Vertragsnaturschutzprogramm ein gesetzlich geschütztes Biotop entstanden, ist die Wiederaufnahme der vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung innerhalb von zehn Jahren nach Beendigung der Teilnahme zulässig. Es empfiehlt sich, dass Landwirte rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Naturschutzbehörde und /oder Landwirtschaftsbehörde aufnehmen.
Wie kann geschütztes Grünland erhalten werden? Zunächst einmal vorab: Dort wo das geschützte, artenreiche Grünland noch vorhanden ist, wurde in der Vergangenheit alles richtig gemacht!
Zur dauerhaften Erhaltung ist also die Beibehaltung bzw. Wiedereinführung einer extensiven Bewirtschaftung die wichtigste Maßnahme. Hierzu zählen beispielsweise eine an den Standort und die Zielarten angepasste Mahd und/oder Beweidung. Auf eine Intensivierung der Nutzung durch hohe Düngegaben oder Pflanzenschutzmitteleinsatz muss verzichtet werden.
Für diese Zusatzanforderungen des Naturschutzes ist es möglich, über die EULLa-Vertragsnaturschutzprogramme eine zusätzliche Honorierung sowie eine fachliche Begleitung bei der Umsetzung durch die Vertragsnaturschutzberatung zu erhalten. Das geschützte Grünland wird bei der Förderung prioritär berücksichtigt! Weitere Informationen zu den Programmen und den Ansprechpartner*innen finden sie unter https://www.agrarumwelt.rlp.de/. Die Ansprechpartner*innen für ihren Landkreis finden sie unter folgendem Link: https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Service/Ansprechpersonen/Vertragsnaturschutz
Finanzielle Anreize für die extensive Bewirtschaftung von Grünlandflächen bieten auch die ab dem Jahr 2023 im Rahmen der Agrarförderung neu eingeführten Öko-Regelungen.
Wann wird eine Grünlandfläche erfasst? Nicht jede Grünlandfläche ist gleich geschütztes Grünland! Damit eine Fläche bei der Grünlandkartierung erfasst wird, müssen bestimmte Bedingungen an die ökologische Qualität der Fläche erfüllt sein, z. B. müssen typische Pflanzenarten mit der entsprechenden Häufigkeit auf den Flächen vorhanden sein. Erst wenn alle Qualitätskriterien erfüllt sind, wird eine Fläche erfasst. Im Fokus der Erfassung stehen folglich nur artenreiche Wiesen und Weiden, v. a. magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden.
Wo wird geschütztes Grünland erfasst? Das Grünland im Landkreis wird auf das Vorhandensein geschützter Grünlandbiotope überprüft.
Wer ist zuständig für die Grünlandkartierung RLP? Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz(LfU).
Wer erfasst Grünlandflächen? Das geschützte Grünland wird durch vom Landesamt für Umwelt beauftragte Fachbüros erfasst (=Kartierende).
Dürfen Grundstücke einfach so betreten werden? Nach § 2 Abs. 3 des LNatSchG dürfen die Kartierenden Grundstücke betreten, es sollen jedoch die Eigentümerinnen, Eigentümer oder Nutzungsberechtigten vorher benachrichtigt werden. Erfolgt der Zutritt auf eine Vielzahl von Grundstücken, reicht eine Benachrichtigung in ortsüblicher Weise. Eine entsprechende Information über die anstehende Kartierung wird daher jeweils in den Mitteilungsblättern der betroffenen Kommunen veröffentlicht.
Nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt dürfen Grundstücke ohne weitere Benachrichtigungen von den Kartierenden betreten werden. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wo finde ich heraus, ob eine meiner Flächen geschütztes Grünland ist? Nach Überprüfung der Daten werden die Ergebnisse der Grünlandkartierung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS) www.naturschutz.rlp.de veröffentlicht. Wir haben für Sie einen Wegweiser durch das LANIS vorbereitet, der Sie bequem zu Ihren Flächen und den dazu erhobenen Daten führt.
Wann ist mit den Ergebnissen in LANIS zu rechnen? Ab Ende 2024.
Sollten sie noch weitergehende Fragen haben, können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:
Landesamt für Umwelt
/ E-Mail: naturschutz@lfu.rlp.de
Internet: www.lfu.rlp.de
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Untere Naturschutzbehörde
Frau Romina Jakobs (06571 14-2480),
Romina.Jakobs@Bernkastel-Wittlich.de
Herr Andreas Esch (06571 14-2420),
Andreas.Esch@Bernkastel-Wittlich.de
Untere Landwirtschaftsbehörde
Herr Niklas Braun (06571 14-2418)
Niklas.Braun@Bernkastel-Wittlich.de
Frau Kristin Lichter (06571 14-2421)
Kristin.Lichter@Bernkastel-Wittlich.de
Herr Sebastian Wagner (06571 14-2417)
Sebastian.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de