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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 13/2024
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates

Thalfang am Erbeskopf am Dienstag, den 06.02.2024

Vor Eintritt in die Tagesordnung fordert Ratsmitglied Petra Ott (SPD), dass unter dem Tagesordnungspunkt 11.1 „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang, Teilgebiet Windenergie; Aufstellungsbeschluss“ auch die Belange der Ortsgemeinde Malborn bezüglich einer isolierten Positivplanung „Windenergie“ Berücksichtigung finden sollen, was von Bürgermeisterin Vera Höfner zugesichert wird.

Es wird folgende Tagesordnung beraten:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Verbandsgemeindebücherei

3.

Breitbandausbau in der Verbandsgemeinde

4.

Beitritt der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“

5.

Teilnahme Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)

6.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 gem. §§ 95 und 96 GemO

7.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

8.

Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020

9.

Neubau Kläranlage Talling – Förderung

10.

Vertretung der Schiedspersonen im Amtsgerichtsbezirk Hermeskeil

11.

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang, Teilgebiet Windenergie;

11.1

Aufstellungsbeschluss

11.2

Städtebauliche Verträge über Planungsleistungen

12.

Informationen

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Personalangelegenheiten

2.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

13.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16 a GemO und § 21 der Geschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird wie folgt Gebrauch gemacht:

Fragen zur Verbandsgemeindebücherei weist die Vorsitzende gem. § 21 (4) Nr. 2 der Geschäftsordnung zurück, da diese sich auf den Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung beziehen.

Zu TOP 2: Verbandsgemeindebücherei

Die Vorsitzende erklärt, dass der vorliegende III. Entwurf des Haushaltsplanes 2024 die Schließung der Verbandsgemeindebücherei Thalfang zum 30.06.2024 vorsieht. Die Verbandsgemeindebücherei verursacht jährlich ein Kostendefizit von rd. 6.000 €. Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur hat folgende Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat ausgesprochen:

„Aufgrund der sehr geringen Auslastung der Verbandsgemeinde-Bücherei mit gerade mal 20 Leser/-innen in 2023 und der defizitären Haushaltslage, wird sich dafür ausgesprochen, die Verbandsgemeinde-Bücherei, im Haus der Begegnung, zum 30.06.2024 zu schließen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.“

In mehreren Gesprächen mit den Verantwortlichen der eingereichten Petition „Zum Erhalt der Bücherei der Verbandsgemeinde Thalfang“ wurden Vorschlägen zum Erhalt der Bücherei besprochen. Die Petenten erklärten sich bereit, sich ehrenamtlich einzubringen, sofern die Verbandsgemeinde finanzielle und fachliche Unterstützung bis zum 31.12.2024 zusichert. Dieser Zeitrahmen soll zur Ausarbeitung einer tragfähigen Konzeption zum Erhalt der Bücherei genutzt werden.

Mehrheitlich betont der Rat grundsätzlich die kulturelle und bildungspolitisch Wichtigkeit der Verbandsgemeindebücherei und erkennt das Engagement der Petenten an. Man spricht sich dafür aus, trotz aller Skepsis und der geringen Auslastung der Bücherei, den ehrenamtlichen Petenten die Chance zu geben bis Ende des Jahres ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Nach dem 30.06.2024 soll ein Zwischenbericht über den Sachstand hinsichtlich der Konzepterstellung erfolgen. Die Konzeption und deren Auswirkungen sollen dem Rat vor den Haushaltsplanberatungen 2025 erläutert werden, damit entschieden werden kann, ob die freiwillige finanzielle Unterstützung durch die Verbandsgemeinde weiterhin aufrechterhalten werden soll.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, aufgrund des öffentlichen Interesses und um den ehrenamtlichen Petenten die Chance zur Erarbeitung einer tragfähigen Konzeption zu geben die Bücherei bis zum 31.12.2024 offen zu halten und die Personal- und Sachkosten weiterhin zu finanzieren.

Der Beschluss erfolgt mit 18 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Zu TOP 3: Breitbandausbau in der Verbandsgemeinde

Bürgermeisterin Vera Höfner berichtet, dass das „Graue-Flecken-Förderprogramm“ zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland dem Verbandsgemeinderat in seiner letzten Sitzung bereits vorgestellt wurde. Ziel ist ein effektiver und technologieneutraler Breitbandausbaus in der Region zur Erreichung eines gigabitfähigen Netzes für alle, die derzeit nicht über ein Netz verfügen, das zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stellt.

Die Ortsgemeinden haben die Aufgabe des Breitbandausbaus auf die Verbandsgemeinde übertragen. Die Maßnahme wird zu 50 % aus Mitteln des Bundes und zu 40 % vom Land Rheinland-Pfalz finanziert. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung muss über die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils von 10 % der Wirtschaftlichkeitslücke beraten werden. Bei einer Übernahme der geschätzten anteiligen Kosten von rd. 650.000 € durch die Verbandsgemeinde wäre eine Anhebung der Verbandsgemeindeumlage um rd. 0,55 % über die Dauer der Kreditlaufzeit von 20 Jahren notwendig. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, die Finanzierung nicht im Haushalt der Verbandsgemeinde zu veranschlagen, sodass der Eigenanteil von den Ortsgemeinden zu tragen ist. Ungeachtet der erfolgten Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde müssen bei einer Finanzierung über die Ortsgemeinden diese jeweils eigene Beschlüsse hinsichtlich ihrer Teilnahme am Projekt bzw. der Finanzierung fassen. Abschließend verweist Bürgermeisterin Vera Höfner noch auf die Dringlichkeit der Entscheidung wegen der Auswirkungen auf das Gesamtprojekt des Kreises und bittet um Wortmeldungen.

Ratsmitglied Richard Pestemer sieht den flächendeckenden Breitbandausbau als unabdingbare, infrastrukturelle Maßnahme zur Grundversorgung aller Gemeinden an und beantragt den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:

„Der Verbandsgemeinderat fordert zusammen mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich die Landes- und Bundesregierung auf die Finanzierung des flächendeckenden Breitbandausbau zu übernehmen. In diesem Sinne soll über die fehlende Nachfinanzierung des Eigenanteils der Ortsgemeinden mit Unterstützung des RLP-Gemeinde- und Städtebundes die VG-Verwaltung die Initiative ergreifen.“

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, aufgrund fehlender Rechtsgrundlage und Zuständigkeit, den oben dargestellten Ergänzungsantrag abzulehnen.

Der Beschluss erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 5 Enthaltungen.

In der sich anschließenden Diskussion werden verschiedene Finanzierungs- (Hybridfinanzierung, Beitragsfinanzierung, Solidarfond Wind, Vorfinanzierung durch die VG, Satzung) und Ausbaumodelle intensiv besprochen und es wird festgestellt, dass es in der Thematik keine für alle Beteiligten „gerechte“ Lösung geben kann, da die Interessenslagen der Ortsgemeinden die bereits eigenwirtschaftlich ausgebaut haben, derjenigen die im Rahmen des „Graue-Flecken-Programms“ ausbauen werden und derer die aufgrund fehlender Fördermöglichkeiten mittelfristig nicht ausbauen können völlig konträr laufen.

Ratsmitglied Luzia Steffes (CDU) und Fraktionsvorsitzender Stefan Thömmes (Neue Liste e.V.) appellieren an den Solidaritätsgedanken, da viele „kleine“ Ortsgemeinde sich den Glasfaserausbau nicht werden leisten können und somit dauerhaft „abgehängt“ werden, sollte der flächendeckende Ausbau nicht über die Verbandsgemeinde finanziert werden.

Burkhard Graul (Fraktionsvorsitzender SPD) gibt zu bedenken, dass bei einer Finanzierung über die Verbandsgemeindeumlage die finanzschwachen „großen“ Ortsgemeinden auch die „reichen“ Ortsgemeinden mitfinanzieren und somit ihre Haushalte nicht ausgleichen können, was wiederum zur Folge hat, dass sie nicht am Programm zur Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) teilnehmen können. Finanzieren die betroffenen Ortsgemeinden die Maßnahme selbst (über 20 Jahre), würde sich die jährliche Belastung in Grenzen halten und wäre von allen leistbar.

Es wird nochmals von mehreren Seiten auf den zeitlichen Horizont hingewiesen. Sollte heute keine Finanzierung über die Verbandsgemeinde beschlossen werden, müssen alle Ortsgemeinden, ungeachtet der im Rahmen der erfolgten Aufgabenübertragung der Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde zugesicherten Übernahme des 10%igen Eigenanteils, Beschlüsse fassen, ob sie am „Graue-Flecken-Programm“ teilnehmen und wie der Eigenanteil finanziert werden soll. Ändert sich dadurch die Adresskulisse wesentlich, ist auch das dahingehende Ausschreibungsverfahren des Kreises für das Gesamtprojekt gefährdet.

Die von Ratsmitglied Richard Pestemer beantragte Sitzungsunterbrechung wird mit 1 Ja-Stimme und 16 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgend, den im Rahmen des „Graue-Flecken-Programm“ zum flächendeckenden Glasfaserausbau der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf verbleibenden Eigenanteil von 10 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke (rund 650.000 Euro) nicht im Haushalt der Verbandsgemeinde zu veranschlagen und demnach nicht über einer Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage (um rund 0,55 Prozentpunkte über 20 Jahre) zu finanzieren. Eine Finanzierung kann demnach nur über die Haushalte der Ortsgemeinden erfolgen.

Der Beschluss erfolgt mit 8 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen und ist somit abgelehnt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entgegen der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den im Rahmen des „Graue-Flecken-Programm“ zum flächendeckenden Glasfaserausbau der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf verbleibenden Eigenanteil von 10 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke (rund 650.000 Euro) im Haushalt der Verbandsgemeinde zu veranschlagen und demnach über einer Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage (um rund 0,55 Prozentpunkte über 20 Jahre) zu finanzieren.

Der Beschluss erfolgt mit 7 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen und ist somit abgelehnt.

Zu TOP 4: Beitritt der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“

Die Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und touristischen Regionalorganisationen in der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück seit über eineinhalb Jahrzehnten ist ein einzigartiger Vorgang im deutschen Wandertourismus. Sowohl die Größe der Region zwischen Saar, Mosel, Rhein und Nahe als auch die Qualität und Vielfalt des Premium-Wegeangebots sind ohne Beispiel. Mit den Marken „Saar-Hunsrück-Steig“, „Traumschleifen Saar-Hunsrück“ oder „Traumschleifchen Saar-Hunsrück“ wurde der Wandertourismus in der Region neu definiert und überregionale Nachfrage generiert. Zahlreiche Auszeichnungen für viele Premium-Wanderwege in der Region schaffen bis heute deutschlandweite Aufmerksamkeit. Die Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte.

Die wandertouristische Arbeit in der Region wurde bisher vom Wanderbüro Saar-Hunsrück organisiert und koordiniert. Dieses Büro ist keine eigene Rechtsperson, sondern Teil des Eigenbetriebs Touristik der Gemeinde Losheim am See. Es ist mit einer hauptamtlichen Vollzeit-Stelle als Büroleitung personalisiert, die sich in ihrer Tätigkeit mit zwei ehrenamtlichen Geschäftsführern abstimmt. Die Städte und Gemeinden in der Premium-Wanderregion finanzieren diese Arbeit bisher durch einen Marketingbeitrag auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags.

Diese bisherige Organisationsform kann vor allem aus steuerrechtlichen Gründen nicht mehr fortgeführt werden. Auch bindet die Abstimmung zwischen Büroleitung und Geschäftsführung viele Ressourcen. Es wurde deshalb vor zwei Jahren ein Prozess der Neustrukturierung des Wanderbüros begonnen und von allen Beteiligten (Projektleitung, Geschäftsführung, Büroleitung, Städte und Gemeinden) unter Einbeziehung eines externen Beratungsbüros (Project M) vorangetrieben. Ziel soll der Erhalt und die Weiterentwicklung der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück in einer zukunftsfähigen Struktur sein. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden der Vollversammlung aller Kommunen am 21.07.2022 präsentiert. In der Folge wurde die Geschäftsführung in dieser Sitzung einstimmig beauftragt, zwei alternative Organisationsmodelle auszuarbeiten. Diese Modelle, die Ansiedlung bei einer bestehenden Destination Management Organisation (z. B. Hunsrück Touristik, Saarschleifenland Tourismus) und die Gründung eines neuen Vereins wurden dann in der darauffolgenden Sitzung der Vollversammlung am 25.11.2022 vorgestellt und diskutiert.

Das Gremium entschied sich mehrheitlich für die Gründung eines neuen Vereins mit einer hauptamtlichen Geschäftsführung und Sitz in Losheim am See. Geschäftsführung und Projektleitung wurden beauftragt, dieses Modell vorzubereiten.

In der Vollversammlung am 19.07.2023 wurden dann die Entwürfe einer Vereinssatzung, einer Beitragsordnung sowie von Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und für einen Fachausschuss vorgestellt und vom Gremium mit kleineren Änderungswünschen einmütig begrüßt. Die Vereinsgründung ist auf der Grundlage dieser Dokumente auf der Gründungsversammlung am 08.11.2023 erfolgt. Der Verein übernimmt die bisherigen Aufgaben des Wanderbüros. Alle Kommunen, die Anrainer des Saar-Hunsrück-Steigs und/oder Betreiber von Traumschleifen oder Traumschleifchen sind, sollen dem neuen Verein beitreten.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 einstimmig beschlossen dem neu gegründeten Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück-e.V.“ beizutreten.

Auf Nachfrage erklärt Bürgermeisterin Vera Höfner, dass es sich bei der Maßnahme lediglich um eine Änderung der Organisationsform handelt, die bei gleichen Leistungen sogar mit einer geringen Kosteneinsparung einhergeht. Zudem handelt es sich hier zwar um freiwillige aber notwendige und sinnvolle Ausgaben zum Erhalt und Ausbau der touristischen Infrastruktur (Traumschleifen, Saar-Hunsrück-Steig usw.). Eine vermutet Doppelstruktur in Konkurrenz zur Hunsrück-Touristik (Vermarktung) ist nicht erkennbar.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kultur, die erfolgreiche wandertouristische Zusammenarbeit in der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück fortzusetzen und dem Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück-e.V.“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten. Damit verbunden ist die Übernahme der jährlichen Mitgliedskosten in Höhe von 9.000 €.

Der Beschluss erfolgt mit 18 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zu TOP 5: Teilnahme Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgenommen, da mit den Vertragsangeboten zur Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) bis heute gerechnet wurde. Da dies tatsächlich jedoch nicht der Fall ist, besteht kein Beratungsbedarf.

Seitens des Ministeriums für Finanzen wurde mittlerweile das endgültige Entschuldungsvolumen der Verbandsgemeinde im Rahmen der Teilnahme am PEK-RP mitgeteilt. Dieses beläuft sich nunmehr auf 7.383.197 Euro, bezogen auf den Kernhaushalt der Verbandsgemeinde. Auf dieser Basis wurde der jährlich aufzubringende Tilgungsbetrag für Liquiditätskredite gemäß § 105 Abs. 4 GemO endgültig berechnet. Dieser beläuft sich auf 69.180 Euro. Die geringfügige Verbesserung gegenüber dem II. Haushaltsentwurf in Höhe von rd. 2.900 Euro führt zu einer Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage im III. Entwurf in Höhe von 44,13 % (statt 44,16 % im II. Entwurf).

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 6: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

gem. §§ 95 und 96 GemO

Bürgermeisterin Vera Höfner verweist auf den nunmehr vorliegenden III. Entwurf des Haushaltsplanes 2024 mit einer Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 44,13 %. Unter Hinweis auf die umfangreichen Vorberatungen erläutert Büroleiter Darius Schürmann anschließen die wesentlichen Änderungen gegenüber dem I. Entwurf wie folgt:

Laufende Verwaltungstätigkeit:

(+) Verbesserung /(-) Verschlechterung

in 2024

Personalkosten:

Reduzierung der geplanten Personalkosten für vakante Stellen (Zentrale Vergabestelle, FB 2, Energiemanagement) aufgrund anzunehmender späterer Besetzung als ursprünglich angenommen

+ 64.100 Euro

Neuberechnung der Personalkosten für die Besetzung der Stelle Nr. 73 in FB 1 Personal anhand der tatsächlichen Gegebenheiten

+ 2.500 Euro

Sonstiges:

Einplanung der Förderung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) für die Dachsanierung der Grundschule Thalfang bei gleichzeitiger Anpassung des Ausgabenansatzes auf die Höhe des vorliegenden Angebotes

+ 75.600 Euro

Kostenerstattung des Landkreises für die Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl

+ 4.000 Euro

Anpassung des Haushaltsansatzes für die 10-Jahres-Prüfung der Drehleiter

+ 38.500 Euro

Ausplanung des Haushaltsansatzes für Leitlinienkatalog Freiflächen-Photovoltaik

+ 20.000 Euro

Anpassung des Haushaltsansatzes für Mahngebühren und Säumniszuschläge

+ 10.000 Euro

Neuberechnung des Tilgungsbetrages nach § 105 Abs. 4 GemO auf der Basis des tatsächlichen Standes der Liquiditätskredite zum 31.12.2023 sowie des Entschuldungsvolumens aus dem PEK-RP aus der aktuellsten Probeberechnung

+ 22.957 Euro

Im investiven Finanzhaushalt wurde der Haushaltsansatzes für das TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) Dhronecken von 75.000 Euro auf 90.000 Euro aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerung angepasst. Zudem konnte der Haushaltsansatz für den VRW (Vorausrüstwagen) Thalfang (80.000 Euro) entfernt werden, da eine Genehmigung seitens der ADD nicht in Aussicht gestellt wurde. Der Haushaltsansatz für den Breitbandausbau (650.000 Euro) wurde aufgrund des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses entfernt.

Hierbei wurden jeweils auch die Neuberechnung der Abschreibungen auf Sachanlagevermögen / Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen sowie der Zins- und Tilgungsbelastung berücksichtigt (Auswirkung erst in Haushaltsfolgejahren).

Fraktionsvorsitzende Winfried Welter (CDU) sieht im vorliegenden Haushaltsplan nach der Einarbeitung der sich aus den Vorberatungen ergebenden Änderungen keine weiteren Einsparpotentiale mehr. Dieser besteht zum überwiegenden Teil aus Pflichtausgaben mit den größten Volumen in den Bereichen Brandschutz und Personal. Er dankt der Wehrleitung und der Verwaltung für die Erstellung des Zahlenwerkes. Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Haushalt zustimmen.

Burkhard Graul (Fraktionsvorsitzender SPD) stimmt Herrn Welter zu und verweist auf die gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegene Verbandsgemeindeumlage, die die Haushalte der Ortsgemeinden belastet. Auch vor diesem Hintergrund sollten man den Parallelbetrieb von Ganztagsschule und betreuender Grundschule auf den Prüfstand stellen. Zudem bemängelt er die verspätete Vorlage der Jahresabschlüsse. Auch die SPD-Fraktion wird dem Haushalt 2024 zustimmen.

Der Fraktionsvorsitzende der Thalfanger Freie Liste e.V. Stefan Brück schließt sich seinen Vorrednern überwiegend an und dankt der Verwaltung und der Wehrleitung für die geleistete Arbeit. Der vorliegende Haushaltsplan schränkt den Handlungsspielraum der Ortsgemeinden durch die erneut gestiegene Verbandsgemeindeumlage weiter ein, weshalb die Thalfanger Freie Liste e.V. dem Haushaltsplan nicht zustimmen wird.

Fraktionsvorsitzender Stephan Thömmes (Neue Liste e.V.) beanstandet die trotz noch fehlendem Feuerwehrbedarfsplan im Haushalt eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen im Bereich Brandschutz in Höhe von rd. 10 Mio. €. Zudem fordert er die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehrleute und eine zeitnahe Abrechnung der Einsätze. Weiterhin regt er erneut eine Privatisierung des Wintersportbetriebes auf dem Erbeskopf an. Die Neue Liste e.V. wird dem „notwendigen Rumpf-Haushalt“ zustimmen, fordert jedoch einen Nachtragshaushaltsplan, sobald der neue Feuerwehrbedarfsplan vorliegt.

Die Vorsitzende nimmt die Anregungen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass zur Anpassung der Aufwandsentschädigungen eine Änderung der entsprechenden Satzung notwendig ist. Dies sollte sinnvollerweise nach der Kommunalwahl am 09.06.2024 erfolgen.

Auch Werner Breit (Fraktionsvorsitzender FDP) kritisiert die seiner Meinung nach unnötigen Verpflichtungsermächtigungen im Brandschutz. Die FDP-Fraktion wird dem Plan dennoch zustimmen.

Christian Synwoldt (Die Grünen) empfiehlt mehr Augenmerk auf die Erhöhung der Einnahmen (Windkraft) zu legen, da der vorliegende Haushaltsplan aus seiner Sicht keine weiteren Einsparpotentiale enthält.

Sodann gibt das fraktionslose Ratsmitglied Richard Pestemer folgenden Redebeitrag zu Protokoll:

„In der Haushaltsplanung von 2024 wird festgestellt, dass erst im Jahr 2053 eine komplette Entschuldung der VG-Thalfang erreicht werden kann. Aktuell ist es so, dass im Haushaltsjahr 2024 ein negatives Eigenkapital (es gibt keine Deckung durch Gegenwerte) von -5.347.353 € ausgewiesen wird.

Wir leben also schlichtweg auf Pump!

Fehlende Finanzen führen zum Verfall der regionalen Infrastruktur (Dach der Grundschule Thalfang, mögliche Schließung der Bücherei, Verfall der Festhalle Thalfang usw.), soziale Ungerechtigkeit und Demokratieverlust. Um die Finanzgräben auszugleichen, werden die Bürger*innen als Folge zunehmend finanziell belastet. Es könnte aber anders sein. Deshalb stellen wir folgende Fragen:

1.

Warum wurde unser Antrag, eine rechtlich fundierte Ausnahmeregelung und Zusicherung für die Weiterexistenz unserer Verbandsgemeinde durch das Land und die in Aussicht gestellte Hochzeitsprämie in Höhe von 15 Mio. € von der Mehrheit des VG-Rates abgelehnt?

2.

Warum wurde unser Antrag:

„Die Verbandsgemeinde wird aufgefordert den Umlagesatz gegenüber den Ortsgemeinden derartig abzusenken, dass die Ortsgemeinden ohne Neuverschuldung entsprechend den höchstrichterlichen Entscheidungen ihre Selbstverwaltungsrechte, wie in Artikel 28 Grundgesetz wahrnehmen können, abgelehnt?“ Stattdessen zwingt man die Gemeinden zur Erhöhung aller kommunalen Gebühren und insbesondere der Grundsteuer B zu Lasten der Bürger*innen.

3.

Warum wird nicht geprüft, ob es rechtlich möglich ist den Sprudelwerken eine Konzessionsabgabe in Höhe von 1 Cent pro Liter? Dies würde die notwendigen Erhaltungsinvestitionen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ohne Anhebung der Wasserpreise für die Bürger*innen ermöglichen.

4.

Warum wird nicht versucht mit allen Ortsgemeinden einen Konsens zu finden, um alle Einnahmen der Erneuerbaren Energien (Windkraft/Solarenergie usw.) pro Kopf in der gesamten VG aufzuteilen?

5.

Warum wurde einer außerordentlichen Erhöhung der Bezüge der Bürgermeisterin, trotz der prekären Finanzlage der VG zugestimmt?

6.

Warum wurde die Schließung der VG-Bücherei, trotz einer Petition mit 500 Unterschriften für den Erhalt, in Erwägung gezogen, gleichwohl in Artikel 40 der Landesverfassung RLP die Gemeinden verpflichtet werden unabhängig von der Rentabilität Kunst und Kultur zu pflegen und zu fördern? Für ein Jahr ist die Schließung der VG-Bücherei indes erst einmal abgewendet worden!

7.

Warum müssen erst Teile aus der Decke der Grundschule Thalfang herabfallen, und Eltern und Lehrer zusammen mit den Kindern protestieren, bevor die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen eingeleitet werden?

8.

Warum wird seitens der VG-Verwaltung nicht darauf gedrungen, welche Flaschenreinigungsmittel von den Sprudelwerken verwendet werden, die zur Schaumbildung in den Abwasserkanälen geführt hatten?

9.

Im Grundgesetz Artikel 21 heißt es:“ 1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“

Konkretisiert wird dies in der Gemeindeordnung § 16:“ 1) Zum Zwecke der Unterrichtung der Einwohner und Bürger soll mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, eine Einwohnerversammlung abgehalten werden.

Warum werden z.B. im Vorfeld jeglicher Haushaltsberatung die Bürger nicht umfassend und transparent informiert und um Stellungnahme gebeten?

Sollten wir nicht stattdessen MEHR DEMOKRATIE WAGEN (Willy Brandt!), um die Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Allgemeinwohls konstruktiv einzubinden?

Sodann stelle er folgende Sachanträge:

1)

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird aufgefordert den Umlagesatz gegenüber den Ortsgemeinden derartig abzusenken, sodass die Ortsgemeinden ohne Neuverschuldung entsprechend der höchstrichterlichen Entscheidungen Ihre Selbstverwaltungsrechte wie in Artikel 28 Grundgesetz wahrnehmen können.

Der Beschluss erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen.

2)

Die Verbandsgemeindeverwaltung führt in Abstimmung mit den Ortsgemeinden Neuverhandlungen zur freiwilligen Umsetzung eines „Erneuerbaren-Energien-Solidarpaktes“ in welchem das Prinzip gilt, dass

a) Die gesamte Verbandsgemeinde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen als Planungsgebiet für die Fortführung der lokalen Energiewende betrachtet wird.

Der Beschluss erfolgt mit 7 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen.

b) Dementsprechend sollen alle Einkünfte aus Erneuerbaren Energien solidarisch pro Einwohner*in für die Ortsgemeinden aufgeteilt werden.

Da es sich bei den Windkrafteinnahmen des Solidarpaktes um Einnahmen der Ortsgemeinden handelt, wird aufgrund fehlender Zuständigkeit kein Beschluss gefasst.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den vorliegenden III. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024, wie in der Diskussion dargestellt und einer Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 44,13 %.

Der Beschluss erfolgt mit 12 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltungen.

Ratsmitglied Detlef Jochem nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.

Zu TOP 7: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Andreas Vochtel. Dieser bedankt sich zunächst bei der Finanzabteilung für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie bei den Mitarbeitern der Verwaltung, die die Rechnungsprüfung begleitet haben und für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung standen. Weiterhin führt Herr Vochtel aus, dass die Rechnungsprüfung intensiv und konstruktiv durchgeführt wurde, und im Ergebnis keine abnahmehindernden Feststellungen bestehen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 führte zu folgendem Ergebnis:

1.

Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 50.988.266,06 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag von 245.039,52 € aus.

2.

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen:

-

die allgemeinen Bewertungssätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten;

-

ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor;

-

die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig;

-

der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf;

3.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zum 31.12.2020 6.255.308,46 €. Er hat sich damit gegenüber dem 31.12.2019 um 245.039,52 € erhöht. Insoweit konnte auch für den Jahresabschluss 2020 der Bestimmung des § 93 Abs. 6 GemO nicht Rechnung getragen werden.

4.

Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

-

im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen (Anlagevermögen zzgl. Umlaufvermögen) um 2.738.710,63 € auf 44.713.587,60 € erhöht;

-

das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöhte sich um 2.997.293,10 € auf 43.350.375,39 €.

5.

Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung:

-

die Liquiditätskredite des Kernhaushaltes haben sich in 2020 um 2.247.900,14 € auf 10.934.108,35 € verringert;

-

die Investitionskredite haben sich in 2020 um 2.132.529,41 € auf 14.084.886,67 € verringert.

6.

Aufgrund der durchgeführten Prüfung wurden folgende, nicht abnahmerelevante, Feststellungen getroffen:

Vermeidung von Mahngebühren

Im Zuge der stattgefundenen Belegprüfung wurde festgestellt, dass verhältnismäßig viele erste und zweite Mahnungen über verspätete Zahlungen vorliegen und dementsprechend auch Mahngebühren gezahlt wurden. Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass dies künftig vermieden wird.

Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Erstellung des Jahresabschlusses

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben, ob der vorliegende Jahresabschluss 2020 - aufgrund der verspäteten Erstellung – rechtmäßig gültig ist.

7.

Prüfungsempfehlung:

Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir – unter dem Vorbehalt der Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses - die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO.

Es wird empfohlen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO).

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Bezüglich der beanstandeten Mahngebühren führt Büroleiter Darius Schürmann aus, dass eine dahingehende Prozessoptimierung mit Einführung einer neuen Finanzsoftware erfolgen soll. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Erstellung des Jahresabschlusses hat Frau Ebel in einer ausführlichen, schriftlichen Stellungnahme den Ratsmitgliedern detailliert die Rechtslage erläutert, wonach die verspätete Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 ein Verstoß gegen § 114 Abs. 1 GemO darstellt, der jedoch nicht eine rechtmäßige Beschlussfassung über die Feststellung und die Erteilung der Entlastung verhindert.

Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit Anhang und Anlagen entsprechend der Verwaltungsvorlage vom Verbandsgemeinderat gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO festgestellt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Bürgermeisterin Vera Höfner und der 1. Beigeordnete Detlef Jochem haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Zu TOP 8: Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020

Bürgermeisterin Vera Höfner übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Richard Pestemer, der die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO beantragt.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, bezüglich des Jahresabschlusses 2020 der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf der Bürgermeisterin und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Bürgermeisterin Vera Höfner und der 1. Beigeordnete Detlef Jochem haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Zu TOP 9: Neubau Kläranlage Talling – Förderung

Anhand der vorliegenden Sitzungsvorlage erläutert Werkleiter Peter Piegza den Sachverhalt wie folgt:

In der Sitzung am 12.12.2023 hat der Verbandsgemeinderat die Werkleitung mit der Vergabe für die Bauleistung zum Kläranlagenneubau Talling betraut. Nach Ablauf der Einspruchsfrist in der Ausschreibung steht nun der Beginn der Umsetzung der Baumaßnahme bevor.

Am 19. Januar 2024 erhielt die Werkleitung von der SGD-Nord (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) die Rückmeldung, dass der Förderantrag für den Neubau der Kläranlage Talling auf das Haushaltsjahr 2024 bezogen werden muss. Diese Anpassung betrifft auch den EGB I (Entgeltbedarf I) aus dem Jahr 2022. Für den Förderantrag erfolgt die Betrachtung des EGB I immer für den Zeitraum, zwei Jahre vor Beginn der Maßnahme.

Da der aktuell geprüfte Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke nur bis zum Jahr 2021 vorliegt und der Abschluss für 2022 noch aussteht, fehlt der Werkleitung die notwendige Grundlage, um den entsprechenden EGB I mit der Anlage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft THS vorzulegen. Nach Information der SGD, ist dann eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht erforderlich, falls sich aufgrund eines geänderten EGB I die Förderung reduziert und somit die Förderkriterien für den Fördernehmer ändern bzw. sogar wegfallen.

Nach Rücksprache der Werkleitung mit der Kommunalaufsicht ist die geforderte Stellungnahme zwecks Einverständnisses für die vorgeschlagene Vorgehensweise, (vorbehaltlich eines Beschlusses durch den VG-Rat) erfolgt. Die Kreisverwaltung fordert von der Werkleitung, den Sachverhalt dem Verbandsgemeinderat vorzustellen und die Vorgehensweise beschließen zu lassen. Weiterhin wurde der vorzeitigen Vorhabenbeginn bei der SGD-Nord durch die Werkleitung beantragt, wodurch die Baumaßnahme nach positivem Beschluss, beginnen kann.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die in der Beschlussvorlage dargestellte Vorgehensweise zur Förderung - Neubau Kläranlage Talling.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 10: Vertretung der Schiedspersonen im Amtsgerichtsbezirk Hermeskeil

Nach der Schiedsamtsordnung werden die Schiedspersonen und die stellvertretenden Schiedspersonen auf Vorschlag und durch Wahl des Verbandsgemeinderates von der Direktorin des Amtsgerichts ernannt.

In der Verbandsgemeinde Hermeskeil hat sich trotz Ausschreibung jedoch nur eine Person als Schiedsmann zur Verfügung gestellt. Eine stellvertretende Schiedsperson konnte dort nicht gewählt werden.

Gemäß § 7 Abs. 2 Schiedsamtsordnung kann der Dienstvorgesetzte mit Zustimmung der Gemeinderäte der beteiligten Gebietskörperschaften anordnen, dass bestimmte Schiedspersonen des Amtsgerichtsbezirks sich auch dann gegenseitig vertreten, wenn die Schiedsamtsbezirke zu verschiedenen Gebietskörperschaften gehören.

Einen entsprechenden Beschluss hat der Verbandsgemeinderat Hermeskeil am 29.11.2023 gefasst. Das Amtsgericht Hermeskeil bittet den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf nunmehr ebenfalls um einen entsprechenden Beschluss.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der gegenseitigen Vertretung der Schiedspersonen benachbarter Verbandsgemeinden des Amtsgerichtsbezirks Hermeskeil zu.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 11: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang, Teilgebiet Windenergie

11.1 Aufstellungsbeschluss

Die Projektträger ABO Wind AG, JUWI GmbH und Prokon eG sind mit der Absicht des Ausbaus bzw. des Repowering von Windenergieanlagen an die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf herangetreten. Hierzu ist eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet Windenergie notwendig. Die Kostenübernahme hierfür wird von den Projektträgern übernommen und im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verbindlich geregelt.

Die Projektträger beabsichtigen eine Erweiterung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen für Windenergieanlagen im Sinne einer isolierten Positivplanung gemäß der Übergangsvorschrift § 245 e Abs. 1 BauGB. Dem entsprechend sollen zusätzliche neue Windenergie-Flächen ausgewiesen werden.

Mit der Ausweisung dieser neuen Flächen weicht die Verbandsgemeinde Thalfang bewusst vom ursprünglichen Planungskonzept der „Nord-Süd-Trennung“ im bisherigen Flächennutzungsplan, Teilgebiet Windenergie, ab. Gem. § 245 e BauGB sind die Grundzüge der Planung gewahrt, wenn nicht mehr als 25% der schon bislang dargestellten Flächen zusätzlich ausgewiesen werden (§ 245 e Abs. 1 Satz 7 BauGB).

In Fällen der isolierten Positivplanung kann die Abwägung auf die Belange beschränkt werden, die durch die Ausweisung der zusätzlichen Flächen berührt werden (§ 245 e Abs. 1 Satz 5 BauGB). Die Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für Windenergieanlagen außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen wird jedoch aufrechterhalten, solange die Übergangsvorschrift des § 245 e BauGB in Kraft ist.

Die Verbandsgemeinde Thalfang hat bereits jetzt 4,6 % ihrer Fläche (667 ha) für die Windenergie ausgewiesen. Gemäß § 245 e Abs. 1 Satz 7 BauGB können somit weitere 167 ha (25 %) ausgewiesen werden, ohne dass die Grundzüge der Planung tangiert werden. Es ist vorgesehen, 4 weitere Teilgebiete als Windenergieflächen auszuweisen.

Im Einzelnen sind dies:

Heidenburg

JUWI GmbH

4 WEA

47,39 ha

SolidaRIEDät (1)

Prokon eG

6 WEA

38,92 ha

Haardtwald (2)

ABO Wind AG

5 WEA

42,03 ha

Reitzenberg (3)

ABO Wind AG

2 WEA

7,34 ha

Gesamt

17 WEA

135,68 ha

(1) Ortsgemeinden Rorodt, Immert, Etgert und Deuselbach

(2) Zweckverband der 12 Gemeinden (Ortsgemeinden Burtscheid, Deuselbach, Dhronecken, Etgert, Gielert, Hilscheid, Immert, Lückenburg, Rorodt, Talling, Thalfang mit Ortsbezirk Bäsch) und die Ortsgemeinde Lückenburg

(3) Ortsgemeinden Burtscheid, Hilscheid und Dhronecken

Mit der Ausweisung dieser zusätzlichen Flächen trägt die Verbandsgemeinde Thalfang zum Erreichen der energiepolitischen Ziele nach § 1 Abs. 2 WindBG für das Land Rheinland-Pfalz bei.

Aufgrund der unterschiedlich weit vorangeschrittenen Planungsstände sind die Belange der Ortsgemeinde Malborn in der heutigen Sitzungsvorlage noch nicht dargestellt. Die Aufteilung in zwei getrennte Verfahren wurde vorab mit der Unteren Landesplanungsbehörde abgestimmt und ist für keine der betroffenen Ortsgemeinden nachteilig.

Bezüglich des Flächenverbrauchs hat sich der Bedarf des Projektes der Ortsgemeinde Heidenburg erheblich vergrößert (von rd. 8 ha auf rd. 47 ha), sodass zurzeit noch rd. 31 ha der maximal zur Verfügung stehenden Fläche von 167 ha verfügbar wären. Hierbei handelt es sich zunächst jedoch lediglich um Untersuchungsräume und alle Projektierer sind von der Verwaltung aufgefordert worden die notwendigen Flächen zu reduzieren, sodass das Vorhaben der Ortsgemeinde Malborn, mit einem Flächenbedarf von rd. 42 ha, problemlos realisierbar sein wird.

Ortsbürgermeisterin Petra-Claudia Hogh (Malborn) macht deutlich, dass aus Sicht der Ortsgemeinde Malborn alles dafür getan wurde am derzeitigen Verfahren teilzunehmen. Sie zeigt keinerlei Verständnis für die Trennung der Verfahren und befürchtet eine zeitliche Verzögerung des „Malborner-Projektes“, was sich die Ortsgemeinde aufgrund der desaströsen Haushaltslage schlicht nicht leisten kann. Sie appelliert an die Solidarität der Ratsmitglieder und fordert eine Aufnahme der Windenergieflächen Malborn in die heutige Beschlussfassung.

Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Heidenburg, Herr Dieter Mattes, bittet den Rat dringend um eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung, um das gegenüber dem „Malborner-Projekt“ viel weiter voran getriebene Vorhaben seiner Ortsgemeinde nicht zu blockieren.

In der sich anschließenden Diskussion über die Verteilung der für isolierte Positivplanungen in der Verbandsgemeinde zur Verfügung stehende Fläche von 167 ha weist Herr Wagner (Prokon Regenerative Energien eG) darauf hin, dass es sich beim derzeitigen Stand des Verfahrens lediglich um Untersuchungsräume handelt, die sich definitiv noch reduzieren werden. Die genaue Festlegung der Teilgebiete kann jedoch erst in einem späteren Schritt erfolgen.

Um keines der geplanten Projekte aufzuhalten, einigt sich der Rat fraktionsübergreifend schließlich darauf in der heutigen Sitzung folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:

Zur weiteren Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 245 e Abs. 1 BauGB) beschließt der Verbandsgemeinderat der VG Thalfang gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Windenergie in den Ortsgemeinden:

Heidenburg

JUWI GmbH

4 WEA

47,39 ha

SolidaRIEDät (1)

Prokon eG

6 WEA

38,92 ha

Haardtwald (2)

ABO Wind AG

5 WEA

42,03 ha

Reitzenberg (3)

ABO Wind AG

2 WEA

7,34 ha

Gesamt

17 WEA

135,68 ha

Zusätzlich:

Malborn (4)

Statkraft GmbH

10 WEA

42,00 ha

(1)

Ortsgemeinden Rorodt, Immert, Etgert und Deuselbach

(2)

Zweckverband der 12 Gemeinden (Ortsgemeinden Burtscheid, Deuselbach, Dhronecken, Etgert, Gielert, Hilscheid, Immert, Lückenburg, Rorodt, Talling, Thalfang mit Ortsbezirk Bäsch) und die Ortsgemeinde Lückenburg

(3)

Ortsgemeinden Burtscheid, Hilscheid und Dhronecken

(4)

Ortsgemeinde Malborn

im Rahmen einer isolierten Positivplanung. Die genaue Abgrenzung der betroffenen Geltungsbereiche sind der vorliegenden Erläuterungskarte zu entnehmen, der Geltungsbereich für Malborn ist noch nachzureichen.

Die Ortsgemeinde Malborn hat einen Teilbereich Windenergie mit rd. 42 ha (Statkraft, 10 Windenergieanlagen) geplant, für den ebenfalls die Fortschreibung des Flächennutzungsplans gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen wird. Dieses Projekt soll jedoch zeitlich parallel in einem getrennten Verfahren behandelt werden.

Mit diesem Beschluss weicht der Verbandsgemeinderat der VG Thalfang am Erbeskopf bewusst vom bisherigen Planungskonzept einer Nord-Süd-Trennung des bestehenden Flächennutzungsplanes Wind aus dem Jahre.2016 ab, um einen weiteren Beitrag zum Erreichen der energiepolitischen Ziele des Landes Rheinland-Pfalz bei (§ 1 Abs. 2 WindBG) zu leisten.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Ratsmitglied Richard Pestemer beantragt den obigen Beschluss dahingehen zu ergänzen, dass Windkraftanlagen in intakten Wäldern ausgeschlossen werden. Er verweist auf den biologischen Wert der Wälder und bittet zunächst die wissenschaftliche Klärung der Auswirkungen von Windenergieanlagen im Wald abzuwarten.

Beschluss:

Dem vorstehenden Beschluss soll folgender Zusatz beigefügt werden: „Eine Errichtung von Windkraftanlagen in intakten Wäldern wird dabei grundsätzlich aus Klima- und Naturschutz- sowie Tierschutzgründen ausgeschlossen.“

Der Beschluss erfolgt mit 1 Ja-Stimme und 14 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen (2 Ratsmitglieder haben an der Abstimmung nicht teilgenommen). Der Vorschlag von Ratsmitglied Pestemer wird damit abgelehnt.

11.2 Städtebauliche Verträge über Planungsleistungen

Mit dem Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilgebiet Windenergie, hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, unter anderem folgende 4 Teilgebiete als weitere Windenergieflächen auszuweisen:

Heidenburg

JUWI GmbH

4 WEA

47,39 ha

SolidaRIEDät (1)

Prokon eG

6 WEA

38,92 ha

Haardtwald (2)

ABO Wind AG

5 WEA

42,03 ha

Reitzenberg (3)

ABO Wind AG

2 WEA

7,34 ha

Gesamt

17 WEA

135,68 ha

(1) Ortsgemeinden Rorodt, Immert, Etgert und Deuselbach

(2) Zweckverband der 12 Gemeinden (Ortsgemeinden Burtscheid, Deuselbach, Dhronecken, Etgert, Gielert, Hilscheid, Immert, Lückenburg, Rorodt, Talling, Thalfang mit Ortsbezirk Bäsch) und die Ortsgemeinde Lückenburg

(3) Ortsgemeinden Burtscheid, Hilscheid und Dhronecken

Die Projektierer sind bereit, die Planungsleistungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilgebiet Windkraft, durch die B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Maximinstraße 17b, 54292 Trier, auf eigene Kosten erstellen zu lassen.

Die Bereitstellung der Planungsleistungen soll für jedes Teilgebiet durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde Thalfang und dem jeweiligen Projektierer geregelt werden. Die formale Durchführung des Planverfahrens obliegt demnach weiterhin der Verbandsgemeinde, während die Projektierer bzw. das von ihnen beauftragte Planungsbüro durch Erbringen der erforderlichen Planungsleistungen sämtliche Verfahrensschritte in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde vorbereitet.

Ein Anspruch auf die Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch den Abschluss des Vertrages ausdrücklich nicht begründet. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigung der Unteren Landesplanungsbehörde, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, bedarf. Den Vertragsparteien ist weiterhin bekannt, dass für die beabsichtigte isolierte Positivplanung die Durchführung eines Zielabweichungsverfahren vom Regionalen Raumordnungsplan Region Trier, Teilfortschreibung Energieversorgung/Teilbereich Windenergie (2004 (ROP Trier), erforderlich ist.

Ein Entwurf des Städtebaulichen Vertrages liegt den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Abschluss des vorliegenden Städtebaulichen Vertrages über Planungsleistungen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang, Teilgebiet Windenergie zuzustimmen.

Für jedes der 4 Teilgebiete ist mit dem jeweiligen Projektierer ein gesonderter Vertrag abzuschließen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 12: Informationen

Bericht der Bürgermeisterin gemäß § 119 Abs. 3 LBG zu ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern im Jahre 2023

Die Vorsitzende führt aus, dass mit der Änderung des Landesbeamtengesetzes für Rheinland-Pfalz in § 119 Abs. 3 Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet wurden, bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten.

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert hiermit über die von ihr ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter in 2023. Eine entsprechende Übersicht liegt den Ratsmitgliedern vor und wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

Die Niederschrift der Sitzung inkl. der Anlage 1 wird im Amtsblatt und auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf veröffentlicht.

Zu TOP 13: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

In nichtöffentlicher Sitzung wurde beschlossen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Energiemanagerin einzustellen.