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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz  —  Wiesbaden, 5. März 2025

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

- Schutzbereichbehörde -

I.

Feststellungsbescheid

Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung vom 6. September 2018, BMVg IUD I 6 - Anordnungs-Nr.: IV/673/GE wurde ein Gebiet in den Verbandsgemeinden Birkenfeld und Herrstein, sowie der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Kreis Birkenfeld und der Gemeinde Morbach, Kreis Bernkastel-Wittlich, Land Rheinland-Pfalz, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Erbeskopf erklärt.

Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 u. 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBl. I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen.

II.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

- Schutzbereichbehörde -

Moltkering 9, 65189 Wiesbaden

erhoben werden.

III.

Hinweise

Der Feststellungsbescheid der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

- Schutzbereichbehörde -

Moltkering 9, 65189 Wiesbaden

beim

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein

Am Rilchenberg 61, 55743 Idar-Oberstein

beim

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen

Holler Pfad 6, 56727 Mayen

sowie bei der

Verbandsgemeinde Birkenfeld

Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld

der

Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Verwaltungssitz Herrstein

Brühlstraße 16, 55756 Herrstein

der

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

Saarstraße 7, 54424 Thalfang

oder der

Gemeindeverwaltung Morbach

Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach

eingesehen werden.

Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).

Im Auftrag
Arzer