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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 13/2025
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Heidenburg am Donnerstag, den 20.02.2025

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 gem. §§ 95 und 96 GemO

2.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 gem. §§ 95 und 96 GemO

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an Verbandsgemeindeamtsrätin Anna-Katharina Ebel, die den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 erläutert.

Frau Ebel führt aus, dass der Haushalt 2025 aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringeren Erträge aus Gewerbesteuer für das laufende Jahr sowohl in Ergebnis- als auch Finanzhaushalt unausgeglichen ist. In die Haushaltsplanung wurden dennoch alle der vorbesprochenen Maßnahmen aufgenommen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit:

Produkt 1.1.1.3 – Öffentlichkeitsarbeit

Erhöhung des Budgets für Repräsentationsausgaben (Aufwendungen für Geburtstage, besondere Jubiläen, etc.) von 600 Euro auf 1.000 Euro.

Produkt 2.8.1.0 – Heimat- und sonstige Kulturpflege

Aufwendungen für die Aufbereitung der Jubiläumsschilder:  —  3.000 Euro

Die Gegenfinanzierung erfolgt teilweise durch einen Zuschuss der Jagdgenossenschaft in Höhe von 5.000 Euro.

Produkt 4.2.4.0 – Sportstätten und Bäder

Aufwendungen zur Instandhaltung der Sportanlage:  — 15.000 Euro

Produkt 5.4.1.0 – Gemeindestraßen

Straßeninstandsetzungsarbeiten nach Kanalsanierung: —  50.000 Euro

Produkt 5.5.5.9 – Feldwege, Landwirtschaftswege, Wirtschaftswege

Instandhaltungsarbeiten an Wirtschaftswegen:  — 10.000 Euro

Diese werden durch einen Zuschuss der Jagdgenossenschaft gegenfinanziert.

Geplante Investitionsmaßnahmen:

Produkt 1.1.4.3 – Bauhof:

Ersatzbeschaffung Salzstreugerät für den Traktor:  —  2.000 Euro

Produkt 1.1.4.3 – Bauhof:

Errichtung einer Gerätehalle:  —  45.000 Euro

Produkt 3.6.5.0 – Kindertagesstätte Zwergenstübchen

Planungskosten räumliche Erweiterung der KiTa:  —  80.000 Euro

Produkt 5.1.1.1 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Maßnahmen aufgrund des Hochwasserschutzkonzeptes

(Planungskosten):  —  10.000 Euro

Produkt 5.5.5.1 – Forst

Investitionskostenumlage Forstverband Büdlich

(Ersatzbeschaffung Fahrzeug)  —  2.400 Euro

Die Finanzierung des Haushaltes ist, trotz des ausgewiesenen Defizites im laufenden Jahr, über die bestehenden Finanzmittelüberschüsse zum 31.12.2024 in Höhe von 640.286 Euro sowohl für die laufende Verwaltungstätigkeit, als auch für den investiven Bereich gesichert. Zum 31.12.2025 verbleiben bei planmäßiger Ausführung Finanzmittelüberschüsse in Höhe von 237.779 Euro. Die Investitionskredite verringern sich durch ordentliche und außerordentliche Tilgungen auf 372.688 Euro zum 31.12.2025.

In § 6 der Haushaltssatzung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Benutzungsgebühren Mehrzweckhalle

Aufgenommen wurde ein Gebührentatbestand für die Nutzung des Mehrzweckraumes bis zu 4 Stunden (55 Euro)

b) Benutzungsgebühren Sportlerheim

Diese werden festgesetzt mit 120 Euro pro Tag zzgl. 60 Euro für jeden weiteren Veranstaltungstag. Die Nutzung des Sportlerheims bis zu 4 Stunden wird ebenfalls mit 60 Euro festgesetzt.

c) Friedhofsgebühren

Die Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte gemäß § 2 der Friedhofssatzung wird auf 300 Euro festgesetzt.

Frau Ebel führt weiter aus, dass die Realsteuerhebesätze in § 5 der Haushaltssatzung gegenüber dem Vorjahr nicht verändert wurden, obwohl die Berechnungen des Finanzministeriums über die aufkommensneutralen Hebesätze eine potentiell mögliche Senkung der Grundsteuerhebesätze suggeriert. Aus Sicht der Verwaltung ist die Beibehaltung der Hebesätze alternativlos, da die Herstellung der Aufkommensneutralität über die Absenkung zu einer Unterschreitung des Nivellierungssatzes gemäß § 17 Abs. 2 LFAG RLP führt. In der Folge werden durch die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs Steuereinnahmen in die Berechnungen der Verbandsgemeindeumlage und der Kreisumlage einbezogen, die die Ortsgemeinde tatsächlich nicht erwirtschaftet hat. Die Berechnung der seitens des Landes gewährten Schlüsselzuweisungen erfolgt ebenfalls auf Basis der mit den Nivellierungssätzen fiktiv ermittelten Steuerkraft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Unterschreitung der Nivellierungssätze Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz versagt werden.

Die Ausschussmitglieder äußern mehrheitlich, dass eine Zustimmung zur Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze nicht erfolgen werde. Die sich in diesem Fall durch die Grundsteuerreform ergebende indirekte Steuererhöhung stellt für den Bürger eine deutliche Mehrbelastung dar, die vor dem Hintergrund der momentan vorhandenen liquiden Mittel nicht vertretbar ist. Außerdem sei es nicht durch die Bürger zu vertreten, dass die eventuell durch die Grundsteuerreform erforderliche Anpassung der Nivellierungssätze seitens des Landes bisher nicht erfolgt sei. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sollten daher so festgesetzt werden, dass eine Aufkommensneutralität im Vergleich zum Vorjahr hergestellt werde.

Ausschussmitglied Jörg Christen weist auf eine kleine Anfrage aus November 2024 an die Landesregierung hin, in deren Beantwortung das Ministerium der Finanzen angibt, dass die Anpassung des Nivellierungssatzes unter Berücksichtigung der neuen Hebesätze geprüft werde. Sollte sich diesbezüglich nicht zeitnah Neues ergeben, sollte der Gemeinde- und Städtebund eingeschaltet werden, um die aufgezeigten Nachteile, welche sich in 2026 für die Ortsgemeinde ergeben würden, zu verhindern.

Ausschussmitglied Alexander Becker nimmt Bezug auf die Veranschlagungen zu Produkt 5.7.3.1 – Heidenburghalle, Mehrzweckraum. Der angebrachte Sperrvermerk über die anteiligen Kosten der Heidenburghalle sollte ebenfalls auf die dargestellten Personalkosten erweitert werden. Die Reinigungskraft des Mehrzweckraumes werde zu 100 % durch die Ortsgemeinde finanziert, obwohl Reinigungsleistungen im Zusammenhang der Nutzung des Mehrzweckraumes durch die Grundschule im Rahmen des Mittagessens entstehen. Frau Ebel gibt zu bedenken, dass durch die Anbringung eines Sperrvermerkes die regelmäßige Auszahlung des Gehaltes über die angesprochenen Buchungsstellen rechtlich nicht möglich ist. Somit verständigt man sich darauf, dass eine entsprechende Erläuterung ohne Rechtsbindung in den Haushaltsplan aufgenommen wird, damit sichergestellt ist, dass die Aufteilung der Personalkosten der Reinigungskraft zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde Bestandteil der Neuvereinbarung über die Kostenaufteilung der Heidenburghalle wird.

Herr Becker regt ebenfalls an, dass § 6 der Haushaltssatzung in Bezug auf die abzurechnenden Stromkosten der Heidenburghalle geändert werden sollte. Aufgrund der Energiekrise wurde seinerzeit ein Betrag von 0,80 €/kwh festgesetzt. Dieser Betrag könne entsprechend der derzeitigen tatsächlichen Verhältnisse auf 0,50 €/kwh reduziert werden.

Nach erfolgter Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Ortsgemeinderat den Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 in der von der Verwaltung vorgelegten Form unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2: Informationen

Ortsbürgermeister Mattes informierte über folgende Sachverhalte:

-

KiTa „Zwergenstübchen“:

Der Elternabend mit Beteiligung des Ortsgemeinderates findet am 11.03.2025 statt.

-

Die nächste Ortsgemeinderatssitzung wird am 13.03.2025 stattfinden