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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 13/2025
Forstzweckverbände
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Forstrevier Thalfang

Brennholzversteigerung

Am Samstag, den 05.04.2025 findet im Forstrevier Thalfang eine Brennholzversteigerung statt.

Die Versteigerung beginnt um 09.00 Uhr am Waldparkplatz oberhalb des Sportplatzes Thalfang.

Es wird Holz aus den Gemeinden Talling (Bereich Grillhütte), Gielert (Büschel), Deuselbach (Vor dem Walde), Gräfendhron und Merschbach (Weg zwischen Gräfendhron und Jänscheid) versteigert.

Das Holz wird zentral versteigert, so dass die Polter im Voraus selbstständig besichtigt werden müssen.

Die Polterlisten von Gräfendhron und Merschbach können erst in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes veröffentlich werden. Aktuelle Karten mit den Holzlagerorten und weitere Informationen finden sie auf der Internetseite des Forstamtes Hochwald https://www.wald.rlp.de/forstamt-hochwald unter der Rubrik „Angebote – Brennholz“.

Das Eichenbrennholz in Talling, Gielert, Gräfendhron und Merschbach besteht aus Schadholz mit Prachtkäferbefall. Der weitere Befall angrenzender Eichenwälder soll vermieden werden, weshalb das Eichenbrennholz bis spätestens Ende April aus dem Wald abgefahren werden muss. Geschieht dies nicht rechtzeitig, kann das Holz auf Kosten des Käufers auf einen Lagerplatz außerhalb des Waldes abgefahren werden.

Bietberechtigt sind Personen, die im Forstrevier Thalfang wohnen, unter Beachtung der festgelegten Maximalmenge von 15 Festmetern pro Haushalt und Saison.

Die Preise für Laubhartholz liegen bei 73 €/Festmeter, Laubweichholz bei 50 €/Festmeter. Mischpolterpreise werden individuell festgelegt.

Fichtenholz wird nicht versteigert, kann aber bei Bedarf auch unterjährig angefragt werden.

Voraussetzung für die Erteilung des Zuschlags ist die Anerkennung der einschlägigen Bedingungen zur Unfallverhütung sowie die Allgemeinen Bedingungen zum Kauf und zur Aufarbeitung von liegendem Holz (Rückseite Kaufbeleg).

Wer sein erworbenes Brennholz im Wald aufarbeiten will, muss bei der Brennholzversteigerung seinen Motorsägenschein vorzeigen, sofern dieser nicht bereits bei einer vorherigen Versteigerung vorgezeigt wurde.

Mareike Döscher, Forstrevier Thalfang