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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 14/2025
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf am Donnerstag, dem 06.03.2025

Tagesordnung

I. Nichtöffentlicher Teil:

1.

Personalangelegenheiten

II. Öffentlicher Teil:

1.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

2.

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

3.

Übernahme Erbeskopf-Realschule plus

4.

Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse 2024

5.

Informationen und Verschiedenes

II. Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden keine Beschlüsse gefasst.

Zu TOP 2:Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen

Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO darf die Verbandsgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme entscheidet grundsätzlich der Verbandsgemeinderat. Gemäß § 3 der Hauptsatzung wurde die Entscheidung über die Annahme und Spenden und Sponsoringleistungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 5.000 € im Einzelfall auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

Im Zeitraum vom 14.11.2024 bis zum 21.02.2025 hat die Verbandsgemeinde Thalfang nachfolgend aufgeführte Spenden und Sponsoringleistungen erhalten:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die bezeichneten Spenden vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde anzunehmen. Es wird in allen Fällen klargestellt, dass nach erfolgter Prüfung ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen Geber und Ortsgemeinde nicht besteht.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3: Übernahme Erbeskopf-Realschule plus

Die Vorsitzende verweist auf die umfangreichen Sitzungsvorlagen zu diesem Tagesordnungspunkt und erläutert die Sachlage wie folgt:

In der Sitzung vom 16.12.2024 hat der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich in Bezug auf die Übernahme der Schulträgerschaft der Erbeskopf Realschule plus folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

1.

Der Landkreis ist bereit, ab dem Jahre 2026 die Erbeskopf Realschule plus in seine Trägerschaft zu übernehmen. Zum Ausgleich der im Rahmen der Generalsanierung entstandenen Kosten wird der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf ab dem Jahr der Übernahme der Schulträgerschaft durch den Landkreis für einen Zeitraum von 20 Jahren ein Zuschuss zum Schuldendienst in Höhe von 248.800 € gezahlt. Der dem Zuschuss zum Schuldendienst zugrundeliegende durchschnittliche Zinssatz wird gegebenenfalls im Rahmen einer Anschlussfinanzierung abgepasst. Im Gegenzug wird dem Landkreis mit Übernahme der Schulträgerschaft Eigentum am beweglichen und unbeweglichen Vermögen, das für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb erforderlich ist, übertragen. Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf weist durch Gutachten nach, dass die Schule frei von Baumängeln ist, die im Rahmen der Generalsanierung entstanden sind.

2.

Mit dem Übergang der Schule geht auch die sowohl von der Realschule plus als auch der Grundschule genutzte Turnhalle in die Trägerschaft des Landkreises über. Die im Zusammenhang mit der Turnhalle entstehenden Kosten werden im Verhältnis der Schülerzahlen zwischen den beiden Schulträgern aufgeteilt. Im Hinblick auf die Sanierungsbedürftigkeit der Turnhalle wird der Landkreis zeitnah einen Förderantrag vorbereiten und unmittelbar nach Übergang der Schulträgerschaft bei der ADD einreichen.

3.

Der Landrat wird beauftragt, mit der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf auf der Basis dieses Beschlusses eine Vereinbarung über den Übergang der Schulträgerschaft abzuschließen. Es wird erwartet, dass sich die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf bis zum Ablauf des 1. Quartals 25 verbindlich zur Annahme dieses Angebotes erklärt.

4.

Bis zum Übergang der Schulträgerschaft zahlt der Landkreis einen Zuschuss in Höhe der zahlungswirksamen Aufwendungen – einschließlich der Zinsen – nach Verrechnung mit dem schulbezogenen Ansatz der Schlüsselzuweisung B.

Aus der Beschlussfassung des Landkreises ergeben sich für den Haushalt der Verbandsgemeinde erhebliche finanzielle Konsequenzen. Diese werden im Folgenden durch die Berechnung des auf die Finanzierung der Erbeskopf Realschule plus entfallenden prozentualen Anteils der Verbandsgemeindeumlage dargestellt. Als Berechnungsbasis dient die Finanzausgleichsberechnung für das Jahr 2025.

Im Falle der Übernahme der Schulträgerschaft durch den Landkreis kommt einmalig der buchhalterische Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen (nach Abzug der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen) von rd. 10.300.000 € (in Abhängigkeit des genauen Zeitpunktes des Übergangs) hinzu. Der buchhalterische Verlust belastet die Ergebnisrechnung sowie die Bilanz des Jahres in dem der Eigentumsübergang erfolgt, wird jedoch nicht verumlagt.

In der Berechnung noch nicht berücksichtigt sind die zu erwartenden höheren Zinsbelastungen durch erforderliche Anschlussfinanzierungen im Jahr 2026 sowie sich evtl. ergebende Anpassungen der Kreisumlage. Eine Übersicht über die Finanzierung der Generalsanierung der Erbeskopf Realschule plus liegt den Ausschussmitgliedern vor.

Ausschussmitglied Burkhard Graul (SPD) beurteilt das Angebot des Kreises als alternativlos. Seine Fraktion wird dem zustimmen.

Winfried Welter (CDU) stimmt seinem Vorredner zu, bemängelt jedoch, dass es keine Verhandlungsmöglichkeiten gibt. Positiv ist hervorzuheben, dass die Übernahme der sanierungsbedürftigen Turnhalle Teil des Angebotes ist. Rein rechtlich wäre der Kreis nicht zur (teilweisen) Übernahme der „Sanierungsschulden“ verpflichtet. Auch die CDU-Fraktion wird sich dafür aussprechen, dass Angebot des Kreises anzunehmen.

Ausschussmitglieder Udo Pfeiffer (FWG Erbeskopf) fühlt sich mit dem unverhandelbaren Angebot vom Landkreis erpresst. Letztendlich verbleiben über einen Zeitraum von 20 Jahren rd. 225.000 € jährlich bei der Verbandsgemeinde. Hier sollte auf jeden Fall beim Auslaufen der Zinsbindung nachverhandelt werden.

Rouven-Bruce Schording (Neue Liste e.V.) sieht dies ähnlich. Zudem gibt er zu bedenken, dass der Kreis aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Bestandsgarantie für die Schule gegeben kann. Bei der Vertragsgestaltung hinsichtlich des Grundstückübergangs muss berücksichtigt werden, dass sich die Grundschule ebenfalls auf dem Grundstück befindet. Er wird sich bei der heutigen Beschlussfassung der Stimme enthalten.

Bürgermeisterin Vera Höfner führt aus, dass es aktuell keinen Grund gibt sich über den Bestand der Schule Gedanken zu machen, da sich die Schülerzahlen sehr positiv entwickeln. Zudem konnte die Stelle des Konrektors wieder besetzt werden.

Die Thalfanger Freie Liste e.V. (Stefan Brück) wird dem Übernahmeangebot zustimmen, obwohl aus deren Sicht die Art und Weise der „Verhandlungsführung“ einen faden Beigeschmack hat. Aufgrund der wegfallenden Zuwendung kann zudem der Haushaltsausgleich 2025 nicht erreicht werden, weshalb bis zum 30.06.2025 ein Nachtragshaushalt beschlossen werden muss. Zudem wird sich das Eigenkapital der Verbandsgemeinde um rd. 10,3 Mio. € verringern. Das vom Kreis geforderte Gutachten bezüglich Baumängel wird zurzeit aufgrund eines Rechtsstreites ohnehin erstellt.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Schulträgerschaft der Erbeskopf Realschule plus auf den Landkreis zu übertragen. Im Falle der Übertragung der Schulträgerschaft wird die Bürgermeisterin ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zu schließen.

Der Beschluss erfolgt mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung.

Zu TOP 4: Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse 2024

Zu diesem Tagesordnungspunkt informiert die Verwaltung ausführlich über die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse in 2024. Dabei wird explizit auf den Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes vom 05.09.2024 und die daraufhin erfolgte Stellungnahme der Verwaltung vom 04.03.2025 verwiesen. Die Unterlagen wurden den Ausschussmitgliedern als Sitzungsvorlage mit der Einladung zugestellt. Die Verwaltung hat den sofortigen Handlungsbedarf erkannt und umgehend strukturelle und personelle Maßnahmen ergriffen.

Ausschussmitglied Burkhard Graul (SPD) mahnt an, den Prüfbericht ernst zu nehmen und sieht mit dem Wechsel auf der Position der Kassenverwaltung einen Schritt in die richtige Richtung.

Beigeordneter Detlef Jochem (SPD) bringt seine Verwunderung über den vorliegenden Prüfbericht zum Ausdruck und bezieht sich dabei insbesondere auf die Position 3.2.2 „Verzinsung des Kassenbestandes“. Hier hätten, bei einer Ausrichtung des Liquiditätsmanagement im Hinblick auf Zinsoptimierung, im Prüfungszeitraum Zinserträge in Höhe von mehr als 87.000 € erzielt werden können.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 5: Informationen und Verschiedenes

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über eine Auftaktveranstaltung am 26.02.2025 zur Gründung eine Jugendparlamentes, die auf große Resonanz gestoßen ist.

Weiterhin berichtet Sie über, auf Ihre Initiative hin, aufgenommene Gespräche mit dem DRK-Ortsverein Thalfang am Erbeskopf e.V. um gemeinsam die notärztliche Versorgung zu stärken. Über den weiteren Fortgang wird informiert.

Die Vorsitzende dankt den Ausschussmitgliedern für die konstruktiven Beratungen und schließt die Sitzung.