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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 14/2025
Zweckverband Gewerbepark HuMos
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Unterrichtung

über die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- am 20.01.2025

- Öffentliche Sitzung

Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16a Gemeindeordnung

Von der Einwohnerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.

Zu Punkt 2: Verpflichtung der Vertreter/-innen in der Verbandsammlung

Sachverhalt:

Verbandsvorsteher Andreas Hackethal verweist auf die Sonderbestimmungen nach dem Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG), wonach die Stimmabgabe der Vertreter der einzelnen Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können. Dabei sind die Vertreter an Richtlinien oder Weisungen der jeweiligen Verbandsmitglieder gebunden. Die Stimmverteilung gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes Gewerbewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos- wird erläutert.

Verbandsvorsteher Hackethal erläutert anschließend die in der Gemeindeordnung mit der Ausübung des Ehrenamtes verankerten Rechte und Pflichten, insbesondere die Treuepflicht (§ 21 GemO) und die Schweigepflicht (§ 20 GemO).

Die Vertreter der Verbandsversammlung werden anschließend von Verbandsvorsteher Andreas Hackethal per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten nach § 30 Abs. 1 GemO verpflichtet.

Zu Punkt 3: Wahl, Ernennung und Vereidigung des/der Verbandsvorstehers/-in für den Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt der Verbandsvorsteher den Vorsitz an seinen Stellvertreter Leo Wächter ab.

Sachverhalt:

Der Vorsitzende verweist auf die Sonderbestimmungen des Zweckverbandsrechtes und der Verbandsordnung, wonach der Verbandsvorsteher von der Verbandsversammlung aus deren Mitte für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen in offener Abstimmung gewählt wird. Der/Die Verbandsvorsteher/ in soll gesetzlicher Vertreter/ in eines Verbandsmitgliedes sein.

Zur Wahl des Verbandsvorstehers wird als einziger Kandidat Bürgermeister Andreas Hackethal, Gemeinde Morbach, zur Wiederwahl vorgeschlagen.

Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Damit ist der Bürgermeister der Gemeinde Morbach Andreas Hackethal zum Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Gewerbewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos- wiedergewählt.

Die Ernennung des Verbandsvorstehers erfolgt durch dessen noch im Amt befindlichen stellvertretenden Verbandsvorsteher Verbandsbürgermeister Leo Wächter, Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Verbandsbürgermeister Leo Wächter weist darauf hin, dass aufgrund der Wiederwahl von Verbandsvorsteher Andreas Hackethal die Vereidigung und Einführung gemäß § 54 Abs. 1 GemO entfallen.

Der neu gewählte Verbandsvorsteher Andreas Hackethal wird anschließend vom Verbandsbürgermeister Leo Wächter durch Aushändigung der Ernennungsurkunde mit Bekanntgabe des Wortlautes ernannt. Über die Ernennung des Verbandsvorstehers wurde eine Niederschrift angefertigt.

Verbandsvorsteher Andreas Hackethal dankt für seine einstimmige Wiederwahl und bittet die Vertreter in der Verbandsversammlung und die Verbandsmitglieder um eine gute Zusammenarbeit, damit die Aufgaben des Zweckverbandes gemeinsam möglichst erfolgreich wahrgenommen werden können.

Anschließend übernimmt der neugewählte Verbandsvorsteher den Vorsitz.

Zu Punkt 4: Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des/der stellvertretenden Verbandsvorstehers/-in

Sachverhalt:

Aus der Mitte der Verbandsversammlung wird Bürgermeister Leo Wächter, Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, zur Wiederwahl vorgeschlagen. Weitere Kandidaten werden nicht vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Damit ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues Leo Wächter zum stellvertretenden Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Gewerbewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos- wiedergewählt.

Die Ernennung des stellvertretenden Verbandsvorstehers erfolgt durch Verbandsvorsteher Andreas Hackethal mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und der Bekanntgabe des Wortlautes. Er weist darauf hin, dass aufgrund der Wiederwahl von Leo Wächter zum stellvertretenden Verbandsvorstehers die Vereidigung und Einführung gemäß § 54 Abs. 1 GemO entfallen. Über die Ernennung des Verbandsvorstehers wurde eine Niederschrift angefertigt.

Zu Punkt 5: Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Verbandsausschusses

Sachverhalt:

Nach § 9 der Verbandsordnung bildet der Zweckverband einen Verbandsausschuss. Dieser besteht aus dem Verbandsvorsteher sowie den gesetzlichen Vertretern der weiteren Verbandsmitglieder. Die jeweiligen Stellvertreter werden aus der Verbandsversammlung gewählt.

Als stellvertretende Mitglieder des Verbandsausschusses werden folgende Personen vorgeschlagen:

Stellvertreter

für Verbandsausschussmitglied

Christian Haase, Morbach-Gutenthal

Bürgermeister Andreas Hackethal, Gemeinde Morbach

Stefan Schmitt, Piesport

Bürgermeister Leo Wächter Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

Burkhard Graul, Thalfang-Bäsch

Bürgermeisterin, Vera Höfner Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

Die Wahl der vorgenannten Personen erfolgt in offener Abstimmung.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 6: Wahl eines Rechnungsprüfungsausschusses für den Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-

Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung hat am 31.03.2016 beschlossen, dass in Abänderung von § 11 der Verbandsordnung ein Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern und je einen Stellvertreter, die aus der Mitte der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungsorgane zu wählen sind.

Aus der Mitte der Verbandsversammlung werden folgende Personen zur Wahl als Mitglied bzw. Stellvertreter im Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagen:

Mitglied:

Stellvertreter:

1. Burkhard Graul, VG Thalfang

Stephan Gerhard, VG Thalfang

2. Reinhard Grasnik, VG Bernkastel-Kues

Stefan Schmitt, VG Bernkastel-Kues

3. Edith Baumgart, Gemeinde Morbach

Ulrich Mettler, Gemeinde Morbach

Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 7: Haushalt und Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-

Sachverhalt:

Der Verbandsvorsteher legt den Haushaltsentwurf nach den Vorschriften der Doppik Rheinland-Pfalz vor.

Der (doppische) Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 ist festgesetzt,

Ergebnishaushalt

Der vorliegende Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Er weist einen Jahresüberschuss von 1.258.010 € aus.

Im Ergebnishaushalt 2025 ist gegenüber dem Jahr 2024 eine Ertragssteigerung von 842.500 € zu verzeichnen. Dies beruht insbesondere auf höhere Einzahlungen aus dem Vorteilsausgleich.

Der von der Gemeinde Morbach im Jahr 2025 an den Zweckverband abzuführende Vorteilsausgleich berücksichtigt die vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 aus dem Verbandsgebiet eingenommene Gewerbesteuer und die Grundsteuer B. Das Ist-Aufkommen der Steuereinnahmen im Erhebungszeitraum 2024 hat sich gegenüber dem Steueraufkommen im Jahr 2023 um 3.078.900 € erhöht.

Die laufenden Aufwendungen (ohne Abschreibungen) betreffen die Sach- und Dienstleistungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und des Anlagevermögens sowie die sonstigen Aufwendungen für die Geschäftsstelle. Die Höhe der Aufwendungen von für Sach- und Dienstleistungen (E10) von 133.500 € haben sich gegenüber dem Vorjahresansatz um ca. 2.000 € erhöht, was auf Mehrbedarf bei der Unterhaltung der Grundstücke und Wasserrückhalteanlagen zurückzuführen ist.

Der Ressourcenverbrauch ist mit den Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 68.800 € veranschlagt. Dem stehen Auflösungen von Sonderposten (aus Zuwendungen) von 56.210 € gegenüber. Hieraus resultiert in diesem Jahr ein Negativsaldo von 12.590 €.

Die Freie Finanzspitze errechnet sich aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen, vermindert um die planmäßigen Tilgungen, und beträgt somit 1.270.600 €. Tilgungsleistungen stehen keine an. Es verbleibt damit eine „Freie Finanzspitze“ von 1.270.600 €. Der Finanzhaushalt ist damit ausgeglichen.

Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes zeigt auch für die Folgejahre eine positive Entwicklung. Bei gleichbleibender Konjunktur werden sich sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben stabilisieren.

Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt stellt, im Gegensatz zum Ergebnishaushalt, die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen, beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

Der Finanzhaushalt ist insgesamt ausgeglichen. Er weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von 1.270.600 € aus. Dieser verringert sich durch den negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.100 €. Tilgungen von Investitionskrediten stehen keine an.

Der Finanzmittelüberschuss von 20.100 € erhöht die liquiden Mittel. Die Aufnahme von Krediten ist nicht erforderlich.

Für das Haushaltsjahr 2025 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.250.500 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden keine erwartet, so dass der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit einem Betrag von -1.250.500 € abschließt.

Unter Berücksichtigung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen (ohne Investitionstätigkeit)

in Höhe von  —  1.270.600 €

ergibt dies ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von  —  20.100 €

Der Finanzmittelüberschuss erhöht die liquiden Mittel entsprechend.

Die Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Für die Haushaltsjahre 2026 bis 2027 ist jeweils ein Finanzmittelfehlbetrag zu verzeichnen, der über die Inanspruchnahme liquider Mittel finanziert werden kann.

Der Haushaltsausgleich ist damit auch für die mittelfristige Finanzplanung gewährleistet.

Investitionsübersicht / Verpflichtungsermächtigungen

In der Investitionsübersicht werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.

Für das Haushaltsjahr 2025 sind Planungsleistungen für die Ingenieurplanung zur Erschließung des Gewerbegebietes Gonzerath Hinter Kreuz und Grunderwerb geplant. Geplant ist ferner, das Teilgebiet 2 auf der Gemarkung Gutenthal für eine gewerbliche Nutzung zu entwickeln. Für die Aufstellung einer Bauleitplanung sind bei Produktgruppe 511 weitere Haushaltsmittel veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen sind keine veranschlagt.

Vorteilsausgleich/Erlöse

Der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr und die Folgejahre ist insbesondere durch die Erträge / Einzahlungen des Vorteilsausgleichs gewährleistet.

Der von der Gemeinde Morbach im Jahr 2025 an den Zweckverband abzuführende Vorteilsausgleich von 4.160.000 € berücksichtigt die vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 aus dem Verbandsgebiet tatsächlich eingenommene Gewerbesteuer und die Grundsteuer B. Das Ist-Aufkommen der Steuereinnahmen im Erhebungszeitraum 2024 hat sich gegenüber dem Steueraufkommen im Jahr 2023 zwar um 3.078.900 € erhöht.

Auszahlung von Erlösen

Nach § 13 Abs. 6 der Verbandsordnung werden Überschüsse –soweit sie nicht für Investitionen, Grunderwerb oder außerordentliche Schuldentilgungen genutzt werden- an die Verbandsmitglieder ausgezahlt.

Der Bestand an liquiden Mitteln erlaubt eine Auszahlung von 2.800.000 € an die Verbandsmitglieder. Die vorhandenen liquiden Mittel werden zusätzlich zur Finanzierung der Investitionstätigkeiten und für den vorgesehenen Grunderwerb eingesetzt. Schulden sind keine vorhanden. Somit sind die Voraussetzungen zur Auszahlung von Erlösen gegeben.

Der Betrag von 2.800.000 € ist wie folgt an die Verbandsmitglieder zu verteilen:

Die Erhebung einer Umlage nach § 14 Verbandsordnung (VerbO) ist nicht erforderlich.

Schulden aus Investitionen

Der Zweckverband ist seit 2008 schuldenfrei. Einzahlungen und Auszahlungen von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt. Die Haushaltssatzung legt einen Höchstbetrag für Zwischenfinanzierungen und Kontokorrentkredite von 0,00 Euro fest.

Kassenbestand (Liquide Mittel)

Den liquiden Mitteln kann voraussichtlich ein Betrag von 20.100 Euro zugeführt werden. Der voraussichtliche Stand der liquiden Mittel am 21.12.2025 beträgt 4.839.523,61 Euro.

Die Erhebung einer Verbandsumlage ist in der Haushaltssatzung nicht vorgesehen.

Beschluss:

Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und dem Haushaltsplan einschließlich des Ergebnishaushalts und dem Finanzhaushalt mit den geplanten Investitionsmaßnahmen auch für die Folgejahre laut der Investitionsübersicht und der Anlage Produkthaushaltsbuch wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 8: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen und Mitteilungen liegen keine vor.