| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Ernennung und Einführung des Verbandsvorsteher/der Verbandsvorsteherin |
| 2. | Rauchwarnanlage |
| 3. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 / 2026 gem. §§ 95 und 96 GemO |
| 4. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.201 gemäß § 114 Abs. 1 GemO |
| 5. | Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2021 |
| 6. | Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO |
| 7. | Informationen |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Personalangelegenheiten |
| 2. | Grundstücksangelegenheiten |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 8. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Ernennung und Einführung des Verbandsvorstehers/der Verbandsvorsteherin
In der Sitzung vom 10.10.2024 wurde die Verbandsvorsteherin, Frau Vera Höfner, nachdem sie im Vorfeld signalisiert hatte, dass sie weiterhin für das Amt der Verbandsvorsteherin zur Verfügung steht, in Abwesenheit wiedergewählt.
Der stellvertretende Verbandsvorsteher, Herr Michael Reusch, gratuliert herzlich zur Wiederwahl und ernennt Bürgermeisterin Vera Höfner unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin, zur Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes “Kindertagesstäte Berglicht“. Gleichzeitig händigt er ihr die Ernennungsurkunde aus.
Aufgrund der erfolgten Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung in das Amt.
Bürgermeisterin Vera Höfner übernimmt den Vorsitz.
Zu TOP 2: Rauchwarnanlage
Die vorhandene Rauchwarnanlage, die funkvernetzt ist, ist stark störanfällig und löst nahezu täglich grundlos aus. Die Firma, die seinerzeit die Installation vorgenommen hat, hat die Anlage mehrfach überprüft und empfiehlt, diese an den aktuellen Stand der Technik anzupassen, damit die Anlage auch nur dann auslöst, wenn sie das tatsächlich soll.
Ein Angebot liegt bereits vor. Unter Berücksichtigung des besonderen Bedarfs einer KiTa sollte schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden.
Michael Reusch ergänzt, dass die Garantie für die aktuelle Anlage abgelaufen ist. Das vorliegende Angebot, einschließlich der erläuternden E-Mail, ist aus seiner Sicht alternativlos. Er spricht sich für die Vergabe zu den genannten Bedingungen aus. Nach kurzem Austausch wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die Auftragsvergabe zur Lieferung einer Rauchwarnanlage an die Firma Marbach Sicherheitssysteme GmbH, Trier zu deren Angebotspreis in Höhe von 3.761,21 € (brutto) zu vergeben.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Zu TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025-2026 gem. §§ 95 und 96 GemO
Einleitend stellt die Verbandsvorsteherin fest, dass es sich um einen stabilen Haushaltsentwurf handelt. Sie stellt die im Entwurf der Haushaltssatzung festgeschriebenen Zahlen wie Jahresüberschuss, Umlage und deren Verteilung auf die beteiligten Ortsgemeinden, sowie die voraussichtliche Höhe des Eigenkapitals dar und geht kurz auf die Aussagen im Stellenplan ein.
Anschließend erteilt sie Frau Scherer das Wort, die ergänzt, dass es sich um einen, sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt ausgeglichenen Entwurf handelt.
Erläutert werden insbesondere die konsumtiven und investiven Veranschlagungen zum Produkt 3.6.5.0 – Kindertagesstätte Berglicht.
Abschließend weist sie auf den in § 8 des Satzungsentwurfs, im Vergleich zu den Vorjahren veränderten Wert der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hin.
Es folgt eine kurze Diskussion hinsichtlich der geplanten Schaffung von Lagerraum.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt nach erfolgter Beratung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten I. Entwurf und beauftragt die Verwaltung, die aufsichtsbehördliche Genehmigung einzuholen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gemäß § 114 Abs. 1 GemO
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Verbandsvorsteherin Vera Höfner das Wort an den Vorsitzenden der Rechnungsprüfer, Herrn Harald Prümm. Dieser bedankt sich bei Frau Erika Orth aus der Verwaltung für den reibungslosen Prüfungsverlauf und stellt den Verbandsmitgliedern die Prüfungsergebnisse vor.
Herr Prümm informiert über die intensive Vorberatung gemäß § 113 GemO durch die Rechnungsprüfer am 18.11.2024. Die Rechnungsprüfung hat keinerlei feststellungshindernde Beanstandungen ergeben. Im Ergebnis sei nunmehr seitens der Rechnungsprüfer die Empfehlung ausgesprochen worden, den Jahresabschluss entsprechend der Verwaltungsvorlage und dem Wortlaut des Prüfberichtes festzustellen.
Das Prüfergebnis in Form des bezeichneten Prüfberichtes wird in seiner Gesamtheit von Herrn Prümm vorgetragen.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfer, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Die Verbandsvorsteherin und der stellvertretende Verbandsvorsteher haben gemäß § 110 Absatz 4 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Zu TOP 5: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2021
Der Vorsitzende der Rechnungsprüfer, Herr Harald Prümm, übernimmt den Vorsitz und informiert, dass gem. § 114 Abs. 1, S. 2 GemO die Verbandsversammlung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Verbandsvorsteherin und des stellvertretenden Verbandsvorstehers entscheiden muss. Bezugnehmend auf die Beschlussfassung und den Prüfbericht unter Tagesordnungspunkt 4 stellt er fest, dass die Rechnungsprüfer einstimmig als Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung beschlossen haben, der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher für den Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes „Kindertagesstätte Berglicht“ Entlastung zu erteilen.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund beschließt die Verbandsversammlung, entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfer, hinsichtlich des Jahresabschlusses 2021 des Zweckverbandes „Kindertagesstätte Berglicht“ der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Die Verbandsvorsteherin und der stellvertretende Verbandsvorsteher haben gemäß § 110 Absatz 4 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Zu TOP 6: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen, gem. § 94 Abs. 3 GemO
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO, i. V. mit § 7, Abs. 1. Nr. 8 KomZG darf der Zweckverband zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme entscheidet die Verbandsversammlung.
Im Jahr 2023 wurde die im Einzelnen folgend aufgeführte und erläuterte Spende verbucht:
| Name: | Verwendungs- zweck: | Datum: | Betrag €: |
| Raiffeisenbank Mehring- Leiwen eG | Spende zur Förderung der Erziehung in der KiTa Berglicht | 30.05.2023 | 1.250,00 |
Im Jahr 2025 wurden bis zum 21. Februar 2025 die im Einzelnen folgend aufgeführten und erläuterten Spenden avisiert bzw. verbucht:
| Name: | Verwendungs- zweck: | Datum: | Betrag €: |
| Test The High Forest e.V., Morbach | Zweckgebundene Spende zur Beschaffung einer Wasserspielanlage für die KiTa Berglicht | 19.02.2025 | 380,00 |
| Verschiedene Personen | Zweckgebundene Spende zur Beschaffung einer Wasserspielanlage für die KiTa Berglicht |
| 375,00 |
Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Kindertagesstätte Berglicht“ beschließt, die bezeichneten Spenden vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde anzunehmen. Es wird in allen Fällen klargestellt, dass nach erfolgter Prüfung ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen Geber und Zweckverband nicht besteht.
Der Beschluss erfolgt einstimmig
Zu TOP 7: Informationen
a) Einsegnung
Eine Einsegnung der Kindertagesstätte war, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Dieses soll nun durch Pater Basil nachgeholt werden. Zusätzlich soll als christliches Symbol ein Kreuz aufgehängt werden. Herr Müller erklärt sich bereit, dieses in Absprache mit Frau Herz und unter Einbeziehung der Kinder anzufertigen.
b) Software/App „kitaplus“
Verbunden mit einem „Dankeschön“ an Sandra Thomas, für die KiTa-übergreifende Organisation des Informations- und Erfahrungsaustausches informieren Michael Reusch und Sonja Herz über die „kitaplus“-App, deren Leistungsspektrum und die zu erwartenden Vorteile im Zusammenhang mit deren Nutzung. Der Einsatz dieser App wird insgesamt als sehr sinnvoll erachtet.
c) Kunst im Rathaus
Frau Höfner informiert über die geplante Rathausverschönerung mit Kunstwerken der KiTa-Kinder. Die Leiterin der Kindertagesstätte ergänzt, dass die Gruppen, unter Einbeziehung der Kinderkonferenz neue Namen erhalten haben (Wackenzwerge, Mooswichtel und Wiesentrolle). Die Kunstwerke sollen an die neuen Namen angelehnt werden.
d) Kinderzahlen
Sonja Herz teilt mit, aktuell werden 58 Kinder betreut. Bis Mai werden noch sechs neue Kinder aufgenommen, ein Kind wechselt zu einer anderen Kindertagesstätte. Nach den Sommerferien werden 13 Kinder die Schule besuchen. 10 Neuanmeldungen liegen bereits vor.
e) Dankeschön an Elternausschuss und Förderverein
Die Verbandsversammlung dankt sowohl dem Elternausschuss, als auch dem Förderverein für die Unterstützung und das Engagement.
Zu TOP 8: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es wurden keine Beschlüsse gefasst.